Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 230

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 230 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 230); iso" Gesetzblatt Tail I Nr. 19 Ausgabetag: 24. Oktober 1989 §3 Für Frauen, die 5 und mehr Kinder geboren und Anspruch auf Alters- oder Invalidenrente aus versicherungspflichtiger Tätigkeit haben, wird der Mindestbetrag dieser Rente um 100 M auf 470 M erhöht. §4 Für Bergmannsalters- oder finden die Bestimmungen der §§ rentner die Bestimmungen der § Anwendung. Bergmannsinvalidenrentner 1 bis 3, für Bergmannsvoll-3 2 und 3 dieser Verordnung §5 Unfallrenten Der Mindestbetrag für Unfallrentner mit einem Körperschaden von 66% % und mehr wird um 100 M auf 470 M erhöht. II. Erhöhung anderer Alters-, Invaliden- und Unfallrenten Alters- und Invalidenrenten §6 (1) Alters- und Invalidenrenten, die über den bisherigen Mindestbeträgen liegen, werden in Abhängigkeit von der Anzahl der Arbeitsjahre erhöht. (2) Die Erhöhung beträgt: Arbeitsjahre Erhöhung unter 25 30 M 25 bis unter 30 40 M 30 bis unter 35 50 M 35 bis unter 40 60 M 40 bis unter 45 70 M. (3) Die Alters- und Invalidenrenten für Rentner mit 45 und mehr Arbeitsjahren werden bei einer bisherigen Rente von 400 M und mehr um 70 M, bei einer bisherigen Rente von 371 M bis 399 M auf den neuen Mindestbetrag von 470 M erhöht. §7 Die in Höhe des errechneten Steigerungsbetrages gezahlten Alters- und Invalidenrenten an Empfänger einer zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz, einschließlich einer zusätzlichen Versorgung der Pädagogen, oder einer an deren Stelle gezahlten Zusatzrente werden in Abhängigkeit von der Anzahl der Arbeitsjahre wie folgt erhöht: Erhöhung 30 M 40 M 50 M 60 M ' 70 M. Arbeitsjahre unter 25 25 bis unter 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 und mehr §8 Für Bergmannsalters-, Bergmannsinvaliden- und Berg-mannsvöllrentner finden die Bestimmungen der §§ 6 und 7 dieser Verordnung Anwendung. §9 Unfallrenten Die zu Unfallrenten gewährten Festbeträge werden bei einem Körperschaden von 66% % und mehr um 70 M auf 150 M und bei einem Körperschaden von mehr als 50% bis unter 66% % um 30 M auf 50 M erhöht. III. Erhöhung von Hinterbliebenenrenten §10 (1) Die Mindestrente für Empfänger einer Witwen-/Wit- werrente bzw. Bergmannswitwen-/Bergmannswitwerrente wiird um 30 M auf 330 M erhöht. -x (2) Die Mindestrente für Empfänger einer a) Halbwaisen- bzw. Bergmannshalbwaisenrente wird um 35 M auf 165 M, b) Vollwaisen- bzw. Bergmannsvollwaisenrente wird um 40 M auf 22Q M erhöht. §11 Hinterbliebenenrenten, die über den bisherigen Mindestrenten liegen, sowie die Hinterbliebenenrenten von verstorbenen Empfängern einer zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz oder einer an deren Stelle gezahlten Zusatzrente werden von der erhöhten Rente des Verstorbenen abgeleitet. Die Erhöhung beträgt für Empfänger einer a) Bergmannswitwen-/Bergmannswitwerrente 65 % b) Witwen-/Witwerrente 60 % c) Halbwaisen- bzw. Bergmannshalbwaisenrente 30 % d) Vollwaisen- bzw. Bergmannsvollwaisenrente 40 % des Erhöhungsbetrages, den der Verstorbene entsprechend den Bestimmungen dieser Verordnung erhalten hätte, soweit sich aus der Erhöhung auf die neue Mindestrente kein höherer Anspruch ergibt. §12 (1) Die Unfallwitwen-/Unfallwitwerrenten für a) Witwen ab Vollendung des 60. Lebensjahres und Witwer ab Vollendung des 65. Lebensjahres, b) Witwen/Witwer bei Vorliegen von Invalidität, c) Witwen mit 1 Kind unter 3 Jahren oder 2 Kindern unter 8 Jahren werden um 30 M erhöht. (2) Unfallhalbwaisenrenten werden um 35 M, Unfallvollwaisenrenten um 40 M erhöht. IV. Erhöhung weiterer Renten und Zuschläge §13 Renten aus der freiwilligen Versicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik Die Mindestrenten der von der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik nach der Verordnung vom 25. Juni 1953 über die Neuregelung der freiwilligen Versicherungen in der Sozialversicherung (GBl. Nr. 80 S. 823) zu zahlenden Alters-, Invaliden-, Witwen-/Witweo, Halbwaisen- und Vollwaisenrenten werden auf die in dieser Verordnung in den §§ 1 und 10 festgelegten Beträge erhöht. §14 Kriegsbeschädigtenrenten Die in voller Höhe gezahlten Kriegsbeschädigtenrenten werden um 100 M auf 470 M erhöht.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände für die verdachtbe gründenden Handlungen und für die aufgedecktenSchäden und Gefahren waren und die notwendigen Veränderungen der Lage erreicht wurden.

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