Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 217

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 217 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 217); Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 12. Oktober 1989 217 154 92 123 154 92 131 154 92 132 154 92 133 154 92 200 154 92 211 154 92 212 154 92 213 154 92 214 154 92 215 154 92 231 154 92 232 154 92 233 154 92 234 154 92 235 154 92 241 154 92 242 154 92 243 154 92 244 154 92 245 154 92 248 154 92 253 154 92 254 154 92 255 154 92 300 154 92 316 154 92 336 154 92 346 Schälrestrollen aus Fichte Schwarten/Säumlinge aus Rotbuche ohne Rinde Hackschnitzel aus Rotbuche ohne Rinde Schälrestrollen aus Rotbuche Schwarten/Säumlinge, Hackschnitzel, Schälrestrollen, Späne und sonstige Anfallprodukte für die Plattenindustrie Schwarten/Säumlinge aus Nadelholz mit Rinde Hackschnitzel aus Nadelholz mit Rinde Sägespäne aus Nadelholz Hobel-, Bohr- und Frässpäne aus Nadelholz (außer Frässpäne aus der Bearbeitung von Rohholz in der Forstwirtschaft) 1 Holzabschnitte (bis 500 mm Länge) aus Nadelholz Schwarten/Säumlinge aus Rotbuche mit Rinde Hackschnitzel aus Rotbuche mit Rinde Sägespäne aus Rotbuche Hobel-, Bohr- und Frässpäne aus Rotbuche Holzabschnitte (bis 500 mm Länge) aus Rotbuche Schwarten/Säumlinge aus übrigem Laubholz mit Rinde Hackschnitzel aus übrigem Laubholz mit Rinde Sägespäne aus übrigem Laubholz Hobel-, Bohr- und Frässpäne aus übrigem Laubholz Holzabschnitte (bis 500 mm Länge) aus übrigem Laubholz Schälrestrollen aus übrigem Laubholz Sägespäne aus Nadel-/Laubholz gemischt Hobel-, Bohr- und Frässpäne aus Nadel-/Laub-holz gemischt Holzabschnitte (bis 500 mm Länge) aus Nadel-/ Laubholz gemischt Schwarten/Säumlinge, Hackschnitzel, Späne, sonstige Anfallprodukte und Grubenschwarten für sonstige Fertigungsbereiche Grubenschwarten aus Nadelholz Grubenschwarten aus Rotbuche Grubenschwarten aus übrigem Laubholz (außer Pappel) Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Erfassungs- und Verwendungsnomenklatur für Holzreste ELN-Nr. Erzeugnis/Bezeichnung Anordnung Nr. Pr. 12/131 über die Preisformen bei Industriepreisen vom 13. September 1989 Zur Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 12 vom 14. November 1968 über die Preisformen bei Industriepreisen (GBl. II Nr. 122 S. 971) wird im Einvernehmen mit dem Leiter des Amtes für Preise folgendes angeordnet: §1 Die Anlage zur Anordnung Nr. Pr. 12 „Nomenklatur über die Preisformen bei Industriepreisen“ wird im Abschnitt I wie folgt geändert: ELN-Nr. Erzeugnis Preisform 141 99 480 Rohbernstein Korngrößenklasse 13 bis 3,15 mm V+ §2 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. Pr. 12/11 vom 3. Juli 1986 über die Preisformen bei Industriepreisen (GBl. I Nr. 25 S. 360) außer Kraft. Berlin, den 13. September 1989 Der Minister für Kohle und Energie Dr. Mitzinger 1 Anordnung Nr. Pr. 12/12 vom 13. Juli 1989 (GBl. I Nr. 16 S. 201) Anordnung Nr. 21 über die Leitung und Planung der Investitionen im Handwerk und in Gewerbebetrieben vom 15. September 1989 Zur Änderung der Anordnung vom 15. Juni 1983 über die Leitung und Planung der Investitionen im Handwerk und in Gewerbebetrieben (Sonderdruck Nr. 1139 des Gesetzblattes) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Ziffer 1.2., 3. Absatz der Anlage zur Anordnung erhält folgende Fassung: „Investitionen nach Ziff. 1.2. dürfen nur nach Bestätigung durch den Leiter des zuständigen Fachorgans des Rates des Kreises von den PGH in einem Wertumfang bis zu 50 TM je Objekt bzw. Vorhaben durchgeführt werden. In Ausnahmefällen können Investitionen bis zu 200 TM nach Zustimmung durch den Leiter des jeweils zuständigen Fachorgans des Rates des Bezirkes vom Leiter des zuständigen Fachorgans'-des Rates des Kreises bestätigt werden.“ 189 91 000 189 91 100 189 91 140 189 91 160 189 91 190 189 91 200 189 91 210 189 91 220 189 91 270 189 91 300 Holzreste, Holzwerkstoffreste, Gebrauchthölzer Reste aus Holz Furnierreste aus allen Holzarten Schälspäne sonstige Reste aus Holz Holzwerkstoffreste Reste von Spanplatten Reste von Faserplatten Schleifstaub Gebrauchthölzer §2 Ziffer 2.2. der Anlage zur Anordnung wird um folgenden Satz ergänzt: „In Ausnahmefällen können für private Handwerker und Gewerbetreibende Investitionen bis zu 50 TM, für AGP und ELG bis zu 100 TM je Objekt nach Zustimmung durch den Leiter des jeweils zuständigen Fachorgans des Rates des Bezirkes und den Vorsitzenden der Bezirksplankommission vom Leiter des zuständigen Fachorgans des Rates des Kreises bestätigt werden.“ 1 Anordnung (Nr. 1) vom 15. Juni 1983 (Sonderdruck Nr. 1139 des Gesetzblattes);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,.

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