Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 208

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 208 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 208); 208 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 26. September 1989 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über Theater, Orchester und andere künstlerische Einrichtungen vom 24. August 1989 Auf der Grundlage des § 16 der Verordnung vom 24. August 1989 über Theater, Orchester und andere künstlerische Einrichtungen (GBl. I Nr. 17 S.-205) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB folgendes bestimmt: i Zu § 5 Abs. 1 der Verordnung j - §1 Dem Ministerium für Kultur unterstehen: Deutsche Staatsoper Berlin, Komische Oper, Berlin, Deutsches Theater, Berlin, Berliner Ensemble, Berlin, Berliner Sinfonie-Orchester, Berlin, Schauspielhaus, Berlin, Staatliches Tanzensemble der DDR, Berlin, Staatliches Ensemble für sorbische Volkskultur,' Bautzen. Zu den §§ 12 Abs. 3 und 13 der Verordnung: §2 Folgende leitende Mitarbeiter werden berufen: 1. bei Theatern der Gruppe A: der Stellvertreter für künstlerische Fragen, der Stellvertreter und Direktor für Ökonomie und Planung, der Musikalische Oberleiter (Chefdirigent), der Chefdramaturg, der Operndirektor bzw. Oberspielleiter für Musiktheater, der Schauspieldirektor bzw. Oberspielleiter für Schauspiel, der Ballettdirektor (Ballettmeister), der Chefchoreograph, der Ausstattungsleiter. Das gilt auch für Varietes der Gruppe A; 2. bei Theatern der Gruppe B: der Stellvertreter, der Musikalische Oberleiter (Chefdirigent), der Chefdramaturg, der Oberspielleiter für Musiktheater, der Oberspielleiter für Schauspiel, der Ballettmeister, der Ausstattungsleiter; 3. bei Theatern der Gruppe C: der Stellvertreter; 4. bei den staatlichen Ensembles: der Stellvertreter, der Musikalische Oberleiter, der Chef Choreograph bzw. Ballettmeister; 5. bei selbständigen Orchestern der Gruppe A: der stellvertretende staatliche Leiter und Direktor des Orchesters, der stellvertretende künstlerische Leiter, der Direktor für Ökonomie und Planung, der Chefdramaturg; 6. bei selbständigen Orchestern der Gruppe B: der stellvertretende staatliche Leiter und Direktor des Orchesters, der stellvertretende künstlerische Leiter ; 7. bei selbständigen Orchestern der Gruppe C: der Stellvertreter; 8. bei selbständigen Puppentheatern und Kabaretts: der Stellvertreter. Zu § 14 der Verordnung: §'3 (1) Vorschlagsberechtigt für die Verleihung von Titeln sind die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, Kreise und Städte, denen künstlerische Einrichtungen unterstellt sind, die Vorstände der Gewerkschaft Kunst und die der zuständigen Künstlerverbände. Die Leiter künstlerischer Einrichtungen sind berechtigt, Mitglieder ihrer Einrichtungen zur Verleihung von Titeln vorzuschlagen. Vorschläge der Leiter künstlerischer Einrichtungen und der Vorsitzenden der Räte der Kreise und Städte, denen künstlerische Einrichtungen unterstellt sind, bedürfen der Zustimmung des Rates des Bezirkes, Abteilung Kultur. (2) Vorschläge für die Verleihung von Titeln sind dem Minister für Kultur bis zum 30. April jeden Jahres einzureichen. Die Verleihung erfolgt zum Nationalfeiertag der DDR am 7. Oktober jeden Jahres. §4 (1) Intendanten der Theater der Gruppe A kann nach mindestens öjähriger erfolgreicher kulturpolitischer und künstlerischer Leitung der Titel Generalintendant verliehen werden. (2) Musikalischen Oberleitern und Chefdirigenten der Orchester der Gruppe A kann bei hervorragender, auch international wirksamer künstlerischer und kulturpolitischer Arbeit der Titel Generalmusikdirektor verliehen werden. (3) Musikalischen Oberleitern und Chefdirigenten der Orchester der Gruppe A, B und C kann bei erfolgreicher künstlerischer und kulturpolitischer Arbeit der Titel Musikdirektor verliehen werden. §5 (1) Hervorragenden und in ihrer künstlerischen Arbeit führenden Orchestermusikern kann der Titel Kammermusiker oder Kammervirtuose verliehen werden. (2) Die Verleihung des Titels Kammermusiker kann erfolgen, wenn ein Orchestermusiker a) einem Orchester der Gruppe A mindestens 5 Jahre als Konzertmeister oder Orchestersolist, mindestens 10 Jahre als stellvertretender Konzertmeister oder stellvertretender Orchestersolist, mindestens 15 Jahre in jeder anderen Position, b) einem Orchester der Gruppe B mindestens 10 Jahre als Konzertmeister oder Orchestersolist, mindestens 15 Jahre als stellvertretender Konzertmeister oder stellvertretender Orchestersolist, mindestens 20 Jahre in jeder anderen Position, c) einem Orchester der Gruppe C " mindestens 15 Jahre ununterbrochen als Konzertmeister oder Orchestersolist angehört. (3) Die Verleihung des Titels Kammervirtuose kann erfolgen, wenn ein Orchestermitglied a) einem Orchester der Gruppe A - mindestens 10 Jahre als Konzertmeister oder Or- chestersolist,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und Gefahren in Bezug auf die Herstellung von Kontakten zu Verhafteten auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Die Entlassung aus dem Untersuchungshaftvollzug nach Beendiqung der Untersuchungshaft. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von beweiserheblicher Bedeutung ist. Die Planung der Beschuldigtenvernehmung,.insbesondere der Ver-nehmungsplän, ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter.

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