Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 208

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 208 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 208); 208 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 26. September 1989 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über Theater, Orchester und andere künstlerische Einrichtungen vom 24. August 1989 Auf der Grundlage des § 16 der Verordnung vom 24. August 1989 über Theater, Orchester und andere künstlerische Einrichtungen (GBl. I Nr. 17 S.-205) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB folgendes bestimmt: i Zu § 5 Abs. 1 der Verordnung j - §1 Dem Ministerium für Kultur unterstehen: Deutsche Staatsoper Berlin, Komische Oper, Berlin, Deutsches Theater, Berlin, Berliner Ensemble, Berlin, Berliner Sinfonie-Orchester, Berlin, Schauspielhaus, Berlin, Staatliches Tanzensemble der DDR, Berlin, Staatliches Ensemble für sorbische Volkskultur,' Bautzen. Zu den §§ 12 Abs. 3 und 13 der Verordnung: §2 Folgende leitende Mitarbeiter werden berufen: 1. bei Theatern der Gruppe A: der Stellvertreter für künstlerische Fragen, der Stellvertreter und Direktor für Ökonomie und Planung, der Musikalische Oberleiter (Chefdirigent), der Chefdramaturg, der Operndirektor bzw. Oberspielleiter für Musiktheater, der Schauspieldirektor bzw. Oberspielleiter für Schauspiel, der Ballettdirektor (Ballettmeister), der Chefchoreograph, der Ausstattungsleiter. Das gilt auch für Varietes der Gruppe A; 2. bei Theatern der Gruppe B: der Stellvertreter, der Musikalische Oberleiter (Chefdirigent), der Chefdramaturg, der Oberspielleiter für Musiktheater, der Oberspielleiter für Schauspiel, der Ballettmeister, der Ausstattungsleiter; 3. bei Theatern der Gruppe C: der Stellvertreter; 4. bei den staatlichen Ensembles: der Stellvertreter, der Musikalische Oberleiter, der Chef Choreograph bzw. Ballettmeister; 5. bei selbständigen Orchestern der Gruppe A: der stellvertretende staatliche Leiter und Direktor des Orchesters, der stellvertretende künstlerische Leiter, der Direktor für Ökonomie und Planung, der Chefdramaturg; 6. bei selbständigen Orchestern der Gruppe B: der stellvertretende staatliche Leiter und Direktor des Orchesters, der stellvertretende künstlerische Leiter ; 7. bei selbständigen Orchestern der Gruppe C: der Stellvertreter; 8. bei selbständigen Puppentheatern und Kabaretts: der Stellvertreter. Zu § 14 der Verordnung: §'3 (1) Vorschlagsberechtigt für die Verleihung von Titeln sind die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, Kreise und Städte, denen künstlerische Einrichtungen unterstellt sind, die Vorstände der Gewerkschaft Kunst und die der zuständigen Künstlerverbände. Die Leiter künstlerischer Einrichtungen sind berechtigt, Mitglieder ihrer Einrichtungen zur Verleihung von Titeln vorzuschlagen. Vorschläge der Leiter künstlerischer Einrichtungen und der Vorsitzenden der Räte der Kreise und Städte, denen künstlerische Einrichtungen unterstellt sind, bedürfen der Zustimmung des Rates des Bezirkes, Abteilung Kultur. (2) Vorschläge für die Verleihung von Titeln sind dem Minister für Kultur bis zum 30. April jeden Jahres einzureichen. Die Verleihung erfolgt zum Nationalfeiertag der DDR am 7. Oktober jeden Jahres. §4 (1) Intendanten der Theater der Gruppe A kann nach mindestens öjähriger erfolgreicher kulturpolitischer und künstlerischer Leitung der Titel Generalintendant verliehen werden. (2) Musikalischen Oberleitern und Chefdirigenten der Orchester der Gruppe A kann bei hervorragender, auch international wirksamer künstlerischer und kulturpolitischer Arbeit der Titel Generalmusikdirektor verliehen werden. (3) Musikalischen Oberleitern und Chefdirigenten der Orchester der Gruppe A, B und C kann bei erfolgreicher künstlerischer und kulturpolitischer Arbeit der Titel Musikdirektor verliehen werden. §5 (1) Hervorragenden und in ihrer künstlerischen Arbeit führenden Orchestermusikern kann der Titel Kammermusiker oder Kammervirtuose verliehen werden. (2) Die Verleihung des Titels Kammermusiker kann erfolgen, wenn ein Orchestermusiker a) einem Orchester der Gruppe A mindestens 5 Jahre als Konzertmeister oder Orchestersolist, mindestens 10 Jahre als stellvertretender Konzertmeister oder stellvertretender Orchestersolist, mindestens 15 Jahre in jeder anderen Position, b) einem Orchester der Gruppe B mindestens 10 Jahre als Konzertmeister oder Orchestersolist, mindestens 15 Jahre als stellvertretender Konzertmeister oder stellvertretender Orchestersolist, mindestens 20 Jahre in jeder anderen Position, c) einem Orchester der Gruppe C " mindestens 15 Jahre ununterbrochen als Konzertmeister oder Orchestersolist angehört. (3) Die Verleihung des Titels Kammervirtuose kann erfolgen, wenn ein Orchestermitglied a) einem Orchester der Gruppe A - mindestens 10 Jahre als Konzertmeister oder Or- chestersolist,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Durchführungsbestimmungen zum Verteidigungsgesetz und zum Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten entsprechen in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde.

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