Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 189

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 189 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 189); Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 20. Juli 1989 189 §6 Arbeitsrechtliche Regelungen für Lehrkräfte (1) Das Arbeitsrechtsverhältnis zwischen den Rehabilitationszentren für Berufsbildung bzw. Abteilungen für berufliche Rehabilitation und den Lehrkräften wird auf der Grundlage eines Musterarbeitsvertrages für pädagogische Kräfte an Einrichtungen der Berufsbildung mit dem Rehabilitationszentrum für Berufsbildung bzw. der Trägereinrichtung der Abteilung für berufliche Rehabilitation begründet. (2) Für die Lehrkräfte sind die für Lehrkräfte in den Rehabilitationszentren für Berufsbildung bzw. Abteilungen für berufliche Rehabilitation geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden. (3) Neben dem theoretischen Unterricht werden den Lehrkräften für die Erfüllung der besonderen pädagogisch-methodischen Aufgaben auf das Pflichtstundenminimum wöchentlich bis zu 12 Pflichtstunden angerechnet. (4) Eine Lehrkraft ist für die externe berufliche Rehabilitation von 8 Geschädigten verantwortlich. Wird diese Zahl unterschritten, ist der Direktor des Rehabilitationszentrums für Berufsbildung bzw. der Trägereinrichtung der Abteilung für berufliche Rehabilitation berechtigt, der Lehrkraft für den theoretischen Unterricht darüber hinaus andere pädagogisch-methodische Aufgaben zu übertragen. (5) Aufwendungen, die den Lehrkräften im Zusammenhang mit der Ausübung der Lehrtätigkeit an verschiedenen . Einsatzorten entstehen, werden auf der Grundlage der geltenden Reisekostenanordnungen erstattet. Die Lehrkräfte erhalten keine Wanderlehrerzulage. §7 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt am 1. September 1989 in Kraft. Charakteristik der Arbeitsaufgaben: Erteilen von theoretischem Unterricht; Erarbeitung individuell modifizierter Ausbildungspläne ; Erarbeitung und Kontrolle von speziellen Lemaufträgen zur Förderung des selbständigen Lernens; Zusammenarbeit mit Lehrkräften, die den weiteren theoretischen sowie den berufspraktischen Unterricht in der externen beruflichen Rehabilitation durchführen, inhaltliche Anleitung für die von diesen Lehrkräften zu erarbeitenden individuellen Ausbildungspläne und Lemauf- ' träge unter rehabilitativen Gesichtspunkten; Mitwirkung bei der Vorbereitung des Lehrvertragsabschlusses und Zusammenarbeit mit der zuständigen Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Kreises und dem Betrieb, in dem die berufspraktische Ausbildung durchgeführt wird; Mitwirkung bei der Berufs- und Bildungswegberatung von Geschädigten für die externe berufliche Rehabilitation; Vorbereitung der Abschlußprüfung und Unterstützung der Prüfungskommission in den einzelnen Prüfungsgebieten zur Absicherung der Facharbeiterprüfung; Einschätzung und Auswertung der erreichten Ausbildungsergebnisse; Zusammenarbeit mit der Rehabilitationskommission und dem Amt für Arbeit des Heimatkreises des Geschädigten; Zusammenarbeit mit den Familienangehörigen des Geschädigten ; Beratung und Unterstützung der Geschädigten bei der Vorbereitung und Gestaltung der sozialen Bedingungen der beruflichen Ausbildung und Berufstätigkeit; Mitarbeit bei der Weiterentwicklung neuer schädigungsspezifischer Methoden der beruflichen Rehabilitation. Berlin, den 30. Juni 1989 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Thielmann Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens vom 29. Juni 1989 §1 Anlage zu vorstehender Anordnung Muster Funktionsplan Nachstehende Rechtsvorschriften werden aufgehoben: a) Anordnung vom 15. Mai 1964 über das Statut des Zentralen Gutachterausschusses für Arzneimittelverkehr (GBl. II Nr. 56 S. 504)1, b) Anordnung vom 6. September 1967 über das Statut der Zentralen Begutachtungskommission für Medizintechnik (GBl. II Nr. 86 S. 643)2. Bezeichnung der Funktion: Unterstellung:. Abgrenzung des V erantwortungs-bereiches: Erforderliche Qualifikation: Lehrkraft für den theoretischen Unterricht, die in der externen beruflichen Rehabilitation tätig ist Direktor des Rehabilitationszentrums für Berufsbildung oder Leiter .der Trä- . gereinrichtung der Abteilung für berufliche Rehabilitation Planung, Vorbereitung, Durchführung ,und Kontrolle der theoretischen Ausbildung Geschädigter sowie Mitwirkung bei der sozialen Rehabilitation Pädagogischer Hochschulabschluß mit sonderpädagogischer Qualifizierung §2 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1989 in Kraft. Berlin, den 29. Juni 1989 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Thielmann 1 Dafür gilt die Anweisung vom 24. Februar 1989 über das Statut des Zentralen Gutachterausschusses für Arzneimittelverkehr (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Nr. 4 S. 29). 2 Dafür gilt die Anweisung vom 2. März 1989 über das Statut der Zentralen Begutachtungskommission für Medizintechnik (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Nr. 3 S. 22).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des Mißbrauchs von Transportmitteln mit gefährlichen Gütern für gefährliche Güter für Terror- und andere Gewaltakte, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von. inhaftierten Personen ergeben; Aufgaben und Anforderungen an don Ausbau und die Spezifizierung der franspcrtfahrzeuge zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch und somit auch keine vorweggenommene Freiheits- oder Haftstrafe gemäß Strafgesetzbuch , jedoch in jedem Fall auf eine zu erkennende Freiheits- Haftstrafe anzurechnen.

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