Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 15

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 15 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 15); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 11. Januar 1989 15 b) Nichteinhaltung der Quote des zulässigen Anteiles Nicht-enthäutung von Schweinen bei Exportschlachtung je fehlendes Stück SHC; , c)- Nichteinhaltung des Gewinnungsnormatives SHC je fehlendes Kilogramm SHC; d) Nichteinhaltung des Gewinnringsnormatives Rohfedem von Gänsen und Enten je fehlendes Kilogramm; e) Nichtgewinnung von Rohfedern von Gänsen und Enten. (3) Weist eine Haut oder ein Fell mehrere Mängel auf, so kann nur einmal Vertragsstrafe .berechnet werden. (4) Vertragsstrafen und Schadenersatz können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängel frist- und formgerecht angezeigt wurden. §27 Berechnungswerte Einheitliche Warenwerte der tierischen Rohstoffe für die Berechnung von Vertragsstrafen und Minderungen gemäß § 94 des Vertragsgesetzes werden durch Verfügung geregelt. Bestehen zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung neuer Preise keine aktuellen Durchschnittspreise, so gelten die neuen Preise als Berechnungsgrundlage. §28 Inkrafttreten und Außerkraftsetzungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1989. in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung Nr. 4 vom 25. November 1958 über die Erfassung, .die Abnahme und den Aufkauf von tierischen Rohstoffen (GBl. I Nr. 73 S. 878); b) Anordnung Nr. 5 vom 31. August 1961 über die Erfassung, die Abnahme und den Aufkauf von tierischen Rohstoffen (GBl. II Nr. 67 S. 453); c) Anordnung vom 25. Juli 1966 über die Allgemeinen Led- stungsbedingungen für tierische Rohstoffe (GBl. II Nr. 84 S. 547). ' Berlin, den 5. Dezember 1988 Der Minister Der Minister für Leichtindustrie für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Buschmann Lietz Anordnung über die Nomenklatur überwachungspflichtiger j ortsbeweglicher Druckgasbehälter vom 12. Dezember 1988 Im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Arbeit und Löhne und den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit defh Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird folgendes angeordnet: §1 Überwachung! / Ortsbewegliche Druckgasbehälter, Behälterbatterien, Füllanlagen und Gasentnahmeanlagen nach Anlage 1 unterliegen einer Überwachung durch das Staatliche Amt für Technische Überwachung (nachfolgend Amt genannt). 1 1 - Z. Z. gilt die Erste Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Uberwachungspflichtige Anlagen (GBl. X Nr, 59 S. 556). §2 Zulassung, Zustimmung Die Leiter von Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen und die Vorstände von Genossenschaften (nachfolgend Betriebe genannt) haben beim Amt zu beantragen die 1. Zustimmung zum Projekt für überwachungspflichtige ortsfest angeordnete Behälterbatterien mit mehr als 3 Behältern, Füllanlagen und Gasentnahmeanlagen; 2. Zulassung des Betriebes zur Herstellung überwachungspflichtiger ortsbeweglicher Druckgasbehälter einschließlich der Komplettierung neu hergestellter ortsbeweglicher Druckgasbehälter mit Ausrüstungsteilen (bei Fahrzeugen außer dem fahrzeugtechnischen Teil) und der Aufbringung eines Korrosionsschutzes im Behälterin-nern; 3. Zulassung des Betriebes zur Instandsetzung überwa-\ chungspflichtiger ortsbeweglicher Druckgasbehälter und des drucktechnischen Teiles überwachungspflichtiger Füllanlagen für verflüssigte Gase; , 4. Zustimmung zur Herstellung überwachungspflichtiger ortsbeweglicher Druckgasbehälter und Behälterbatterien; 5. Zustimmung zur Inbetriebnahme überwachungspflichtiger Aufsetzbehälter, Fahrzeugbehälter, Tankcontainer, Füllanlagen und Gasentnahmeanlagen; 6. Zustimmung zum Import überwachungspflichtiger ortsbeweglicher Druckgasbehälter, Behälterbatterien und Flaschen Ventile; 7. Zulassung poröser Massen und Lösungsmittel für die Präparierung von Acetylenflaschen; 8. Zulassung von Flaschenventilen; 9. Zulassung von Druckgasen und Prüfgasen; 10. Zulassung sicherheitstechnischer Mittel; 11. Typzulassung für in Serie zu fertigende überwaehungs-pflichtige ortsbewegliche Druckgasbehälter und überwachungspflichtige Behälterbatterien. §3 Revision * (1) Revisionen an überwachungspflichtigen Flaschen und Fässern dürfen nur von zugelassenen Revisionsberechtigten für überwachungspflichtige Flaschen und Fässer durchgeführt werden. Flaschen und'Fässer befüllen dürfen nur Betriebe, die die Revision dieser Behälter gewährleisten. (2) Revisionen an überwachungspflichtigen Füllanlagen für verflüssigte Gase, Fahrzeugbehältern, Aufsetzbehältern und Tankcontainern dürfen nur von zugelassenen Revisionstoe-rechtigten für überwachungspflichtige Druckgefäße, durchgeführt werden, sofern sich ihre' Zulassung auf diese Anlagen erstreckt. - (3) Ausgesonderte Flaschen und Fässer sind zu registrieren und dem Amt mit den Angaben gemäß Anlage 2 jeweils bis 31. März des Folgejahres zu melden. , §4 Flüssiggasvertriebsstcllen ; (1) Werktätige, die als Leiter von Flüssiggasvertriebsstel-len eingesetzt werden sollen, müssen mindestens die Qualifikation Meister auf dem Gebiet der Metallverarbeitung, Meister einer anderen Fachrichtung, wenn eine mindestens zweijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Installationstechnik (Gas, Wasser), Gasversorgungstechnik oder technischen Gebäudeausrüstung nachgewiesen wird, haben und die Ausbildung nach dem „Programm für die Weiterbildung von Leitern von Flüssiggasvertriebsstellen“ mit Erfolg abgeschlossen haben. 2 Dieser Paragraph enthält alle für überwachungspflichtige orts-bewegliche Druckgasbehälter gemäß den zutreffenden Bestimmungen der Ersten Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung ' Überwaehungspflichtige Anlagen (GBl. I Nr. 59 S. 556) zu erfüllenden Pflichten der Betriebe zur Beantragung von Zulassungen und Zustimmungen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden für den Gegner unerkannt geblieben sind, wie und welche politisch-operativen Ergebnisse zur Aufdeckung und Liquidierung des Feindes erzielt wurden und daß es dem Gegner nicht gelang, seine Pläne, Absichten und Maßnahmen zu realisieren. Diese Ergebnisse dürfen jedoch nicht zur Selbstzufriedenheit oder gar zu Fehleinschätzungen hinsichtlich des Standes und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit ist ein Eckpfeiler in der gesamten Arbeit mit . Bereits im ersten Kapitel der Arbeit wurde der Nachweis erbracht, daß eine wesentliche Seite zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Einrichtungen des Strafvollzugs und in den Untersuchungshaftanstalten, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

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