Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 135

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 135 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 135); 135 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 3,2. Im Abs. 14 wird in der 5. Zeile gestrichen: vorhabenkonkrete Übersichten für. 4. Die Ziff. 2.4. (S. 15) wird wie folgt gefaßt: 2.4. Zentrale Planung ausgewählter Ausrüstungen und Anlagen für Investitionen (1) Die zentrale Planung ausgewählter Ausrüstungen und Anlagen gemäß Nomenklatur (Anhang Nr. 4 zum Bilanzverzeichnis) ist für die Vorhaben des Staatsplanes Investitionen und die weiteren in der Industrie, im Bauwesen, im Verkehrswesen, in der Land-, Forst-und Nahrungsgüterwirtschaft, im Umweltschutz und in der Wasserwirtschaft, im Konsumgüterbinnenhandel, einschließlich obst- und gemüseverarbeitende Industrie, sowie im Bereich des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR geplanten Investitionen durchzuführen. Die - Planung des Bedarfs an ausgewählten Ausrüstungen und Anlagen hat für den gesamten Zeitraum der Realisierung dieser Vorhaben zu erfolgen. Dabei sind die Vorhaben des Staatsplanes Investitionen vorrangig in die Bilanzen einzuordnen. Die Planung des Bedarfs kann für Investitionen mit einem / Gesamtwertumfang bis 5 Mio M in zusammengefaßter Form erfolgen, sofern das von den Verbraucherministerien festgelegt wird. (2) Die Nomenklatur der ausgewählten Ausrüstungen und Anlagen zur vorhabenkonkreten Planung und Bilanzierung (Anhang Nr. 4 zum Bilanzverzeichnis) ist durch die Staatliche Plankommission in Abstimmung mit den verantwortlichen Ministerien festzulegen. (3) Durch die Investitionsauftraggeber bzw. durch die Generalauftragnehmer und Hauptauftragnehmer sind die verbraucherseitigen Bedarfsinformationen für die Vorhaben gemäß Abs. 1 (Vordruck 0740) an die zuständigen Fondsträger einzureichen. Die Fondsträger haben die Bedarfsinformation nach Prüfung an die für sie zuständigen Ministerien zu übergeben. (4) Die Investitionsauftraggeber, General- und Hauptauftragnehmer bzw. Fondsträger haben den Bedarf an ausgewählten Ausrüstungen und Anlagen für den gesamten Durchführungszeitraum der Vorhaben gegenüber den Lieferern auf der Grundlage der Grundsatzentscheidung bzw. der technischen Vorbereitungsunterlagen nachzuweisen und gleichzeitig auf der Grundlage der verbraucherseitigen Bedarfsinformation gemäß Abs. 3 die Bedarfsanforderungen an die bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organe zu übergeben (auf Vordruck 1804, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden). (5) In Vorbereitung der Ausarbeitung der staatlichen Aufgaben für die Jahresvolkswirtschaftspläne ist eine zeitlich vorgezogene, vorhabenkonkrete Planung und Bilanzierung der ausgewählten Ausrüstungen und Anlagen durchzuführen. Dazu sind die vorhabenkonkre- ten Bedarfsanforderungen gemäß den Absätzen 3 und 4 den Verbraucherministerien und den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen zu den von der Staatlichen Plankommission festgelegten Terminen zu übergeben. Auf der Grundlage dieser Bedarfsangabe ist durch die bilanzverantwortlichen Ministerien mit den Verbraucherministerien der vorhabenkonkrete Bedarf und seine Einordnung abzustimmen. (6) Die Abstimmungsergebnisse gemäß Abs. 5 sind zur Vorbereitung der staatlichen Aufgaben für die ausgewählten Ausrüstungen und Anlagen für den Staatsplan Investitionen für jedes Vorhaben einzeln (Vordruck 0740) und für alle anderen Vorhaben in zusammengefaßter Form mit folgenden Angaben je Verbraucherministerium an die Staatliche Plankommission zu übergeben: abgestimmter Bedarf und vorgesehene Einordnung für die geplanten Investitionen insgesamt, darunter für die Vorhaben des Staatsplanes; Ausgabetag: 4. Mai 1989 abgestimmter Bedarf und vorgesehene Einordnung für den Produktionsverbrauch (einschließlich Zulieferungen für den Anlagenbau). Der abgestimmte Bedarf und die vorgesehene Einordnung sind jeweils für das Planjahr und die zwei nachfolgenden Jahre für die in Durchführung und in Vorbereitung befindlichen Investitionen anzugeben. Die Abstimmungsergebnisse sind zu den von der Staatlichen Plankommission festgelegten Termjnen von den Verbraucherministerien zu übergeben. (7) Mit der Einreichung des Planentwurfs zum Jahresvolkswirtschaftsplan an die Staatliche Plankommission ist die materiell-technische Sicherung der Vorhaben des Staatsplanes Investitionen und der anderen geplanten Vorhaben mit ausgewählten Ausrüstungen und Anlagen entsprechend den Festlegungen der Investitionsberatungen sowie den Ergebnissen der weiteren Bedarfsabstimmung und Bilanzierung durch die Verbraucherministerien nachzuweisen. Der flachweis durch die Verbraucherministerien erfolgt gemäß Abs. 6. (8) Zur Rationalisierung der Erfassung des Bedarfes, der Abstimmung und Übergabe der Informationen für ausgewählte Ausrüstungen und Anlagen gemäß den Absätzen 3 bis 7 ist das EDV-Projekt „Investitionsplanerarbeitsplatz Teil Ausrüstungen (IPA-B)“ auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen den zentralen Staatsorganen und der Staatlichen Plankommission einzuführen und anzuwenden. Die zu übergebenden Informationen sind entsprechend der im EDV-Projekt TPA-B festgelegten Strukturen zu erarbeiten. Damit entfällt die Übergabe der Vordrucke 0740 bzw. F804. 5. Als Ziff. 2.5. (S. 16) wird aufgenommen: 2.5. Planung der Zulieferpositionen für Anlagenexportvorhaben (1) Die vorhabenbezogene Planung der Zulieferpositionen für Anlagenexportvorhaben hat im Umfang der Positionen der S- und M-Nomenklatur auf der Grundlage des Rahmenplanes Anlagenexport einschließlich der Auftragsnummer je Vorhaben zu erfolgen. (2) Der Bedarf an Zulieferungen und Leistungen für den Anlagenexport ist entsprechend dem fortschreitenden Erkenntnisstand in den Arbeitsstufen Angebot, Vertragsabschluß und Durchführung zu ermitteln. Der Teil des Bedarfs, der noch nicht sofort nach Vorhaben spezifiziert werden kann, ist nach den für den Anlagenexport vorgesehenen S- und M-Positionen zu gliedern. Dieser Bedarf ist entsprechend dem fortschreitenden Stand der Bearbeitung der Anlagenexportvorhaben nach Vorhaben zu präzisieren. (3) Die Generallieferanten bzw. Hauptauftragnehmer sind verpflichtet, den Bedarf an Zulieferungen für den Anlagenexport für jedes Vorhaben auf Vordruck 07222 im Umfang der Positionen der S- und M-Nomenklatur kontinuierlich während des gesamten Planjahres bei den zuständigen bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen anzumelden und gleichzeitig ihren übergeordneten Organen (Fondsträger) zu übergeben. Der Vordruck 0722 ist entsprechend den neuen Bedingungen, einschließlich der Rückgabe nicht mehr benötigter Fonds, zu aktualisieren. (4) t)ie Generallieferanten bzw. Hauptauftragnehmer haben den Bedarf an verbraucherseitig zu planenden Zulieferpositionen für den 'Durchführungszeitraum je Anlagenexportvorhaben gegenüber den Lieferern (Vordruck 180,4) nachzuweisen und zu begründen. Im Prozeß der Ausarbeitung der Planentwürfe und nach den dafür zentral festgelegten Terminen haben die 2 Der Vordruck 0722 ist entsprechend den Festlegungen im Abschnitt „Planung des Außenhandels und der Valutabeziehungen“ anzuwenden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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