Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1989, Seite 116

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1989, Seite 116 (GBl. DDR Ⅰ 1989, S. 116); 116 Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 6. März 1989 als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden sollen, nur unter direkter Kontrolle des für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung zuständigen Tierarztes vor und nach ihrer Schlachtung untersucht und geschlachtet werden. 2. Der Schlachtbetrieb ist über eine beabsichtigte Schlachtung von Tieren rechtzeitig zu benachrichtigen. Dabei ist der für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung zuständige Tierarzt über die genauen Erkennungsmerkmale der Tiere, die Art ihrer Behandlung, insbesondere mit Impfstoffen, über deren Verabreichungsart, -ort und -menge sowie über den Tag der letzten Behandlung schriftlich zu informieren. 3. Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist gemäß den Rechtsvorschriften! durchzuführen. 4. Zusätzlich zu Ziff. 3 gelten für die Beurteilung von Tierkörpern und Organen der Tiere folgende Festlegungen: 4.1. Von Tieren, die mit lebenden Mykobakterien behandelt wurden, sind zu beurteilen als 4.1.1. untauglich a) alle inneren Organe und das Euter, wenn nicht mindestens 1 Jahr seit der letzten Impfung des Tieres vergangen ist, b) das Blut, c) die Impfstelle, 4.1.2. tauglich nach Behandlung der ganze Tierkörper mit Ausnahme der gemäß Ziff. 4.1.1. als untauglich zu beurteilenden Fleischteile und Organe, wenn nicht a) mindestens 4 Monate seit der letzten Impfung vergangen sind, b) andere Beurteilungen gemäß den Rechtsvorschriften! in Anwendung gebracht werden müssen. 4.2. Von Tieren, die mit Erysipelothrix insidiosa, dem Erreger des Rotlaufes der Schweine, behandelt wurden, sind zu beurteilen als 4.2.1. untauglich a) das Herz; b) das Blut; c) die Impfstelle; 1 1 Z. Z. gilt die Anordnung vom 5. November 1971 über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung Fleischuntersuchungsanordnung (GBl. II Nr. 75 S. 644) i. d. F. der Anordnung Nr. 2 vom 14. Juni 1976 (GBl. I Nr. 24 S. 345). , 4.2.2. tauglich nach Behandlung der ganze Tierkörper, wenn a) die Tiere innerhalb eines Zeitraumes von 3 Wochen seit der letzten subkutanen oder intrakutanen Impfung oder innerhalb eines Zeitraumes von 10 Tagen seit der letztön intravenösen Erregerverabreichung geschlachtet werden; b) nicht andere Beurteilungen gemäß den Rechtsvorschriften t in Anwendung gebracht werden müssen; 4.2.3. tauglich der ganze Tierkörper, wenn a) seit der letzten intravenösen Impfung mindestens 10 Tage oder seit der letzten subkutanen oder intrakutanen Impfung mindestens 3 Wochen vergangen sind; b) am Tierkörper und an den Organen keine Anzeichen von Rotlauf festgestellt worden sind; c) bei der bakteriologischen Fleischuntersuchung keine Rotlauferreger oder andere auf Mensch oder Tier übertragbaren Erreger nachgewiesen worden sind; d) nicht andere Beurteilungen gemäß den Rechtsvorschriften! in Anwendung gebracht werden müssen. 4.3. Der ganze Tierkörper eines Tieres, das mit anderen lebenden oder nicht vollständig abgetöteten, auf Mensch oder Tier übertragbaren Erregern behandelt wurde, ist als untauglich zu beurteilen, wenn a) nicht mindestens 3 Wochen seit der letzten Impfung des Tieres vergangen sind, b) bei der bakteriologischen Untersuchung auf Mensch oder Tier übertragbare Erreger nachgewiesen worden sind. 4.4. Die Festlegungen gemäß Ziff. 4.3. finden keine Anwendung für die Beurteilung der Tierkörper und Organe von Tieren, die Kontakt mit Erregern der Maulund Klauenseuche oder der Schweinepest im Rahmen der Impfstoffproduktion und -prüfung hatten oder die zur Gewinnung von Normalserum genutzt wurden. Die Tierkörper und Organe dieser Tiere sind gemäß (Jen Rechtsvorschriften! zu beurteilen. 4.5. Der ganze Tierkörper ist als untauglich zu beurteilen, wenn das Tier mit abgetöteten, auf Menschen übertragbaren Erregern oder'mit Auszügen oder Stoffwechselprodukten von solchen Erregern behandelt wurde und nicht mindestens 7 Tage seit der letzten Impfung vor der Schlachtung des Tieres vergangen sind. Wenn mehr als 7( Tage vergangen sind, ist die Beurteilung des Tierkörpers nach den Ergebnissen der bakteriologischen Fleischuntersuchung gemäß den Rechtsvorschriften* vorzunehmen. Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Klosterstraße 47, Berlin, 1020 - Redaktion: Klosterstraße 47, Berlin, 1020, Telefon: 233 36 22 Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Otto-Grotewohl-Str. 17, Berlin, 1086, Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: monatlich Teil I -,80 M, Teil II 1, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten ,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten ,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten ,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten .55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten ,15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Postschiießfach 696, Erfurt, 5010. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, Neustädtische Kirchstraße 15, Berlin, 1080, Telefon: 2292223. Artikel-Nr. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln in den Untorsuchwngshaftnstaiion des btt, Die twodigkolt der qualifissierten Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshatanatalt Staatssicherheit. Die Hotwendigkeit der zielstrebigen Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf dim Zusammenhang stehender Probleme., Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit, PaßkontrollOrdnung, Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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