Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 83

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 83 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 83); Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 17. Mai 1988 83 Anordnung über die Planung, Bilanzierung und Abrechnung des Anlagenexports einschließlich der Zulieferungen und Leistungen für den Anlagenexport vom 14. April 1988 81 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Planung, Bilanzierung und Abrechnung des Anlagenexports einschließlich der Zulieferungen und Leistungen für den Anlagenexport auf der Grundlage der für die Planung, Bilanzierung und Abrechnung geltenden Rechtsvorschriften. (2) Diese Anordnung gilt für a) Kombinate und Betriebe, die als Generallieferanten für den Anlagenexport eingesetzt sind (im folgenden Generallieferanten genannt); b) Kombinate und Betriebe, die als Hauptauftragnehmer eingesetzt sind (im folgenden Hauptauftragnehmer genannt) ; c) Kombinate und Betriebe, die für die Generallieferanten bzw. Hauptauftragnehmer Zulieferungen und/oder Leistungen erbringen, soweit sie nicht Hauptauftragneh- ' mer der Generallieferanten sind (im folgenden Auftragnehmer genannt); d) Außenhandelsbetriebe; e) bilanzierende bzw. bilanzbeauftragte Organe; f) die den Kombinaten, Betrieben und Organen gemäß den Buchstaben a bis e übergeordneten Organe. Für Kombinatsbetriebe nehmen die Kombinate die Aufgaben des übergeordneten Organs wahr; g) zentrale und örtliche Staatsorgane. §2 Rahmenplan Anlagenexport (1) Zur Gewährleistung einer komplexen Leitung und Planung für die Sicherung der volkswirtschaftlich effektivsten Entwicklung des Anlagenexports einschließlich der zweckgebundenen und vorhabenbezogenen Planung und Bilanzierung der Zulieferungen und Leistungen für den Anlagenexport haben die Staatliche Plankommission, die Ministerien, in deren Verantwortungsbereich Anlagenexportvorhaben durchgeführt werden, und die Generallieferanten unter Mitwirkung der Hauptauftragnehmer den Rahmenplan Anlagenexport für die Arbeitsstufen a) Ausarbeitung verbindlicher Angebote für Anlagenexportvorhaben, b) Vertragsabschluß und Durchführung der Anlagenexportvorhaben auszuarbeiten. (2) Der Rahmenplan Anlagenexport hat zu umfassen: a) in der Staatlichen Plankommission die Gesamtkennziffern des Anlagenexports (auf Vordruck 9209 gemäß Anlage); die volkswirtschaftlich wichtigen Anlagenexportvorhaben gemäß Abs. 3 einschließlich des Bedarfs an Zulieferungen und Leistungen (Titelliste auf Vordruck 0722 gemäß Anlage); b) in den Ministerien, in deren Verantwortungsbereich Anlagenexportvorhaben durchgeführt werden, die Gesamtkennziffern des Anlagenexports des Ministeriums (auf Vordruck 9209 gemäß Anlage); die volkswirtschaftlich wichtigen Anlagenexportvorhaben gemäß Abs. 3 einschließlich des Bedarfs an Zulieferungen und Leisturigen (Titelliste auf Vordruck 0722 gemäß Anlage); weitere Anlagenexportvorhaben gemäß Abs. 3 einschließlich des Bedarfs an Zulieferungen und Leistungen (Titelliste auf Vordruck 0722 gemäß Anlage); c) bei den Generallieferanten die Gesamtkennziffern des Anlagenexports (auf Vordruck 9209 gemäß Anlage); die Anlagenexportvorhaben einschließlich des Bedarfs an Zulieferungen und Leistungen (Titelliste auf Vordruck 0722 gemäß Anlage). (3) Zu den volkswirtschaftlich wichtigen Anlagenexportvorhaben gehören: a) Anlagenexportvorhaben mit einem Wertumfang über 30 Millionen Mark (IAP), b) Anlagenexportvorhaben, die durch Konsortien realisiert werden und unter Könsortialführung eines Außenhandelsbetriebes der DDR stehen, c) Anlagenexportvorhaben, die von der Staatlichen Plankommission gesondert festgelegt wurden. Die Auswahl der weiteren Anlagenexportvorhaben erfolgt durch die Ministerien, in deren Verantwortungsbereich Anlagenexportvorhaben durchgeführt werden. (4) Die Ausarbeitung und Einreichung des Rahmenplanes Anlagenexport hat gemäß den methodischen Festlegungen der Anlage zu erfolgen. Der Rahmenplan hat den gesamten Realisierungszeitraum der Anlagenexportvorhaben, auch über den Fünfjahrplanzeitraum hinaus, nach Jahren untergliedert, zu umfassen. Die Titellisten (Vordruck 0722) sind das Hauptsteuerungsinstrument für die Planung des Anlagenexports und der Zulieferungen. Die Titellisten sind kontinuierlich entsprechend dem Arbeitsstand (verbindliches Angebot, Vertragsabschluß, Durchführung) unabhängig von termini-sierten Planungsphasen auszuarbeiten, der Staatlichen Plankommission zur Beantragung der Auftragshummer einzureichen und ständig entsprechend neuen Bedingungen einschließlich der Rückgabe in den Bilanzen enthaltener, nicht mehr benötigter Fonds zu aktualisieren. (5) Der Rahmenplan ist in jedem Jahr von den Ministerien, in deren Verantwortungsbereich Anlagenexportvorhaben durchgeführt werden, der Staatlichen Plankommission mit der Einreichung des Planentwurfs wie folgt zu übergeben: Gesamtkennziffern des Anlagenexports auf Vordruck 9209, Titellisten auf Vordruck 0722, für die Präzisierungen einschließlich zur Preisbasis und zu den geltenden Umrechnungsverhältnissen erforderlich sind. (6) Der Rahmenplan für den Anlagenexport ist vor Einreichung an die Staatliche Plankommission durch die Generaldirektoren bzw. Direktoren der Kombinate vor dem zuständigen Minister unter Einbeziehung der Staatlichen Plankommission und des Ministeriums für Außenhandel zu verteidigen. Die Verteidigung ist insbesondere auf die Sicherung einer hohen Effektivität der Anlagenexporte, deren vertrag-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und der Qualität der eigenen Arbeit zur umfassenden Aufklärung und Verhinderung der Pläne und subversiven Aktivitäten feindlicher Zentren und Elemente und die damit verbundene Konfrontation mit Inhaftierten unmittelbar mit bekannten Erscheinungsformen, Mittel und Methoden der Feindttttigkeit auseinandersetzen müssen. Das liegt vor allem in der Tatsaohe begründet, daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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