Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 8

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 8 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 8); 8 Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 18. Januar 1988 Anordnung Nr. 21 über den Landfunkdienst 2. Landfunk-Anordnung vom 17. Dezember 1987 Zur Ergänzung der Anordnung vom 28. Februar 1986 über den Landfunkdienst Landfunk-Anordnung (GBl. I Nr. 10 S. 116) wird im .Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Der § 4 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: „Anträge auf Erteilung von Genehmigungen zum Betreiben von Funkstellen auf Fahrzeugen des Binnenwasserstraßenverkehrs, die nicht in der DDR registriert sind, sind an das Zentralamt für Funkkontroll- und Meßdienst der Deutschen Post zu richten. “ §2 Der § 5 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt: „Das Betreiben von Funkanlagen auf Fahrzeugen des Binnenwasserstraßenverkehrs, die nicht in der DDR registriert sind, kann genehmigt werden für Funkverkehr im Funknetz der Binnenwasserstraßen der DDR für die Fahrt und die.Sicherheit der Fahrzeuge, bordinternen Funkverkehr, Navigationsfunkdienst. “ §3 Der § 5 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt: „Genehmigungen zum Betreiben von Funkstellen auf Fahrzeugen des Binnenwasserstraßenverkehrs, die nicht in der DDR registriert sind, werden für eine Dauer von maximal 5 Jahren erteilt.“ §4 Die Buchstaben b, f und g des § 7 erhalten folgende Fassung: ,,b) die errichteten Funkstellen erst in Betrieb zu nehmen, wenn deren Freigabe zum Funkbetrieb durch die zuständige Bezirksdirektion der Deutschen Post erfolgt ist. Für Funkstellen auf Fahrzeugen des Binnenwasserstraßenverkehrs, die nicht in der DDR registriert sind, ist keine Freigabe erforderlich. Die vom Zentralamt für Funkkontroll- und Meßdienst der Deutschen Post erteilten Genehmigungen zum Betreiben dieser Funkstellen werden mit Entrichtung der Gebühren wirksam; i 1 Anordnung (Nr. 1) vom 28. Februar 1986 (GBl. 1 Nr. 10 S. 116) f) die Bestimmungen der Funkzeugnis-Anordnung vom 28. Februar 1986 (GBl. I Nr. 10 S. 127) anzuwenden. Bei Funkstellen auf Fahrzeugen des Binnenwasserstraßenverkehrs, die nicht in der DDR registriert sind, gilt ein dem Großfunkzeugnis gleichzustellendes Funkzeugnis; g) zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Umgang und Betrieb von Funkanlagen eine betriebliche Funkordnung auszuarbeiten und sie, soweit vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen nichts anderes festgelegt, der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post zur Bestätigung vorzutegen. Entsprechend der Funkzeugnis-Anordnung ist ein Beauftragter (Funkbeauftragter) zur Wahrnehmung von Funkangelegenheiten festzulegen. Das gilt nicht für ausländische Vertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik. Für den Betrieb von Funkanlagen auf Fahrzeugen des Binnenwasserstraßenverkehrs, die nicht in der DDR registriert sind, gilt eine besondere Betriebsvorschrift2;“ §5 Der § 18 wird um folgenden Abs. 8 ergänzt: „(8) Für Funkstellen auf Fahrzeugen des Binnenwasserstraßenverkehrs, die nicht in der DDR registriert sind, ist der Gegenwert der Gebühren für das Erteilen der Genehmigungen und das Betreiben von Funkanlagen beim Grenzübertritt in der Landeswährung des Antragstellers bzw. Genehmigungsinhabers oder in einer konvertierbaren Währung bei den Dienststellen der Zollverwaltung der DDR zu entrichten. Dabei finden die in der DDR jeweils geltenden Devisenumrechnungssätze Anwendung. Das Entstehen der Gebührenpflicht und die Höhe der Gebühren für das Erteilen der Genehmigungen und das Betreiben der Funkanlagen auf Fahrzeugen des Binnenwasserstraßenverkehrs werden durch den Minister für Post- und Fernmeldewesen gesondert geregelt.“ ■ - §6 Diese Anordnung tritt am 1. März 1988 in Kraft. Berlin, den 17. Dezember 1987 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen Schulze 2 Erhältlich beim Zentralamt für Funkkontroll- und Meßdienst der Deutschen Post. Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik Sonderdruck Nr. 886/13a Regelung Nr. 41 Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Motorräder hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung zum „Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der. Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967“ Sonderdruck Nr. 886/13b Regelung Nr. 42 Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer vorderen und hinteren Schutzeinrichtungen (Stoßfänger usw.) zum „Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von. Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967“ Diese Sonderdrucke sind über den Zentral-Versand Erfurt, Postschließfach 696, Erfurt, 5010, zu beziehen. Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Klosterstraße 47, Berlin, 1020 - Redaktion: Klosterstraße 47, Berlin, 1020, Telefon: 233 36 22 - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Otto-Grotewohl-Str. 17, Berlin, 1086, Telefon . 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: monatlich Teil I -,80 M, Teil II 1,- M -Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten -,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten -,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten -.40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten -,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten -.15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Postschließfach 696, Erfurt, 5010. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, Neustädtische Kirchstraße 15, Berlin, 1080, Telefon: 229 22 23. Artikel-Nf. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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