Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 74

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 74 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 74); 74 Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 18. April 1988 mers in Abstimmung mit dem Betrieb durch die Hochschule festgelegt. § 15 (1) Uber den erfolgreichen Abschluß eines postgradualen y Studiums wird ein Zeugnis gemäß Muster (Anlage 1) aus-' gestellt und die Urkunde über den Fachabschluß auf dem y Gebiet gemäß Muster (Anlage 2) verliehen. In ' postgradualen Studien ohne Fachabschluß wird die Urkunde nicht verliehen. (2) In dem Zeugnis werden die absolvierten Lehrgebiete und die erreichten Studienergebnisse sowie Thema und Ergebnis der Abschlußarbeit ausgewiesen. (3) Die Erteilung einer Ergänzung zur Berufsbezeichnung an Absolventen eines postgradualen Studiums erfolgt auf der Grundlage der Rechtsvorschriften. (4) Bei vorzeitigem Ausscheiden aus einem postgradualen Studium werden den Teilnehmern die Dauer der erfolgreichen Teilnahme und die nachgewiesenen Leistungen bescheinigt. § 16 Die Betriebe unterstützen die Teilnehmer an postgradualen Studien und schaffen für sie günstige Studienbedingungen. Konkrete Festlegungen dazu sind in Qualifizierungsverträgen zu treffen. §17 Freistellung und finanzielle Regelungen (1) Gemäß der Anordnung vom 1. Juli 1973 über die Freistellung von der Arbeit sowie über finanzielle Regelungen für das Fern- und Abendstudium und die Weiterbildungsmaßnahmen an den Hoch- und Fachschulen (GBl. I Nr. 31 S. 305) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 1. Juli 1981 (GBl. I Nr. 24 S. 299) sind Teilnehmer an postgradualen Studien von der Arbeit freizustellen und zahlen Studiengebühren. Teilnehmer an postgradualen Studien in Direktstudienform sind für die Dauer des Direktstudiums von der Arbeit freizustellen. Für sie findet § 4 Abs. 2 der obengenannten Anord- , nung keine Anwendung. (2) Für die Anfertigung der Abschlußarbeit wird in allen Studienformen eine zusammenhängende Freistellungszeit von 20 Arbeitstagen gewährt. Schlußbestimmungen §18 Für postgraduale Studien an den Bildungseinrichtungen der Ministerien für Gesundheitswesen, Volksbildung und Kultur, des Staatssekretariats für Körperkultur und Sport, der gesellschaftlichen Organisationen sowie beim Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz übernehmen die Leiter dieser Organe die im § 6 Absätze 1 und 2 sowie § 9 Absätze 1 und 2 festgelegten Rechte und Pflichten des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen. Sie informieren den Minister für Hoch- und Fachschulwesen über die getroffenen Festlegungen. §19 (1) Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen kann Fachschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen den Auftrag oder auf Antrag der Organe, denen Fachschulen und wissenschaftliche Einrichtungen unterstehen, die Genehmigung zur Durchführung postgradualer Studien mit Fachabschluß erteilen. Der Antrag oder die Genehmigung kann befristet erteilt werden. Sie setzen den Nachweis voraus, daß die postgradualen Studien auf dem wissenschaftlichen Niveau der Hochschulbildung und in enger Zusammenarbeit mit Praxispartnern durchgeführt werden können. (2) Über die Einrichtung und Einstellung von postgradualen Studien ohne Fachabschluß an Fachschulen entscheiden die diesen Einrichtungen übergeordneten Leiter. §20 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1988 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 1. Juli 1973 über das postgraduale Studium an den Hoch- und Fachschulen (GBl. I Nr. 31 S. 308), Anordnung Nr. 2 vom 2. Februar 1981 über das postgraduale Studium an den Hoch- und Fachschulen (GBl. I Nr. 8 S. 91). Berlin, den 4. März 1988 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Dr. h. c. Böhme Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Muster (Hochschule) . ZEUGNIS Herr/Frau hat in der Zeit am postgradualen Studium an der (Hochschule) erfolgreich teilgenommen. Einzelleistungen: Lehrgebiet! Note: Abschlußarbeit: Ort, Datum (Siegel) Direktor der Sektion Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Muster (Hochschule) URKUNDE Herrn/Frau wird der FACHABSCHLUSS auf dem Gebiet erteilt, nachdem er/sie mit Erfolg das postgraduale Studium an der (Hochschule) absolviert hat. Ort, Datum Direktor der Sektion (Siegel) Herausgeber.- Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Klosterstraße 47, Berlin, 1020 - Redaktion: Klosterstraße 47. Berlin, 1020, Telefon: 233 36 22 - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Otto-Grotewohl-Str. 17, Berlin, 1086, Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: monatlich Teil I -.80 M, Teil II 1, M -Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten ,15 M, bis zum Ümfang von 16 Seiten .25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten -.40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten -,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten -,15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Postschließfach 696, Erfurt, 5010. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, Neustädtische Kirchstraße 15, Berlin, 1080, Telefon: 229 22 23. Artikel-Nr. (EDV) 505 003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) ISSN 0138 1644;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den hat vorrangig nach qualitativen Gesichtspunkten, auf der Grundlage der unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien, unter besonderer Beachtung der von den im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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