Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 69 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 69); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 29. März 1988 69 bezogene Auskunftserteilung sowie durch Vorweisen oder befristete Überlassung der geodätischen und kartographischen Erzeugnisse und deren Nachweisunterlagen zu unterstützen. (3) Der Geodätisch-Kartographischen Inspektion bzw. dem zuständigen Inspektionsbereich sind unverzüglich nach dem Druck oder der Herstellung von internen Karten und öffentlichen Karten 2 Belegexemplare oder die mit der Genehmigung festgelegte Anzahl zuzustellen. (4) Von öffentlichen Karten und Textkarten, die für Kon-trollmaßnahmen benötigt werden, sind auf Anforderung weitere Belegexemplare zuzustellen. (5) Die Zustellung der Belegexemplare obliegt den Herausgebern der Karten. §12 Beschwerdeverfahren (1) Gegen Entscheidungen und Auflagen entsprechend dieser Anordnung kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde bei demjenigen eingelegt werden, der die Entscheidung getroffen hat. (2) Die Beschwerde gegen erteilte Auflagen hat keine aufschiebende Wirkung. (3) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach ihrem Eingang durch denjenigen zu entscheiden, bei dem sie eingelegt wurde. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem übergeordneten Leiter zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist darüber zu informieren. Der übergeordnete Leiter hat innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig zu entscheiden. (4) Kann im Ausnahmefall eine Entscheidung innerhalb der festgelegten Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Entscheidungstermins zu geben. (5) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Beschwerdeführenden zuzusenden oder auszuhändigen. §13 Übergangsbestimmungen Die auf der Grundlage der Anordnung vom 31. Oktober 1980 zur Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Geheimnisschutz für geodätische und kartographische Erzeugnisse sowie für Luftaufnahmen Geo-Kart-Sicherheitsanordnung erteilten Genehmigungen bleiben in Kraft, soweit sie weiterhin gefordert sind. In Zweifelsfällen entscheidet darüber der Leiter, der die Genehmigung erteilt hat. § 14 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. April 1988 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 31. Oktober 1980 zur Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Geheimnisschutz für geodätische und kartographische Erzeugnisse sowie für Luftaufnahmen Geo-Kart-Sicherheitsanordnung 1 außer Kraft. Berlin, den 8. März 1988 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anlage zu vorstehender Anordnung Name und Anschrift des Absenders Antrag auf Bereitstellung von topographischen Karten (AVj/Schwerekarten1 Hiermit wird die Bereitstellung der nachfolgend aufgeführten topographischen Karten (A V)/Sch were karten1 beantragt; -Maßstab Nomenklatur Anzahl je Bemerkungen Art der Aus- (Kartenblatt- Kartenblatt führung2 bezeichnung) (ggf. Ergänzung durch Anlage) Verwendungszweck: Empfänger der Sendung (Name, Anschrift) Empfänger der Rechnung (Name, Anschrift) Unterschrift des Antragsberechtigten§ * 1 2 * 4 1 Nichtzutreffendes entfällt. 2 Ausführungsarten: opaker Druck einfarbig oder mehrfarbig oder andere Ausführungsarten. 3 Nomenklatur gemäß Kartenblattübersicht (Kartenblattübersichten können über die Geodätisch-Kartographische Inspektion oder deren Inspektionsbereiche gemäß der in § 3 Abs. 3 festgelegten Zuständigkeit bezogen werden). 4 Antragsberechtigte gemäß § 4 Abs. 3 haben auf die ihnen erteilte Vollmacht hinzuweisen. Anordnung Nr. 731 über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Februar 1988 §1 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik gibt auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 62 S. 580) anläßlich des 100. Todestages von Carl Zeiß mit Wirkung vom 17. März 1988 Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Umlauf. (2) Die Gedenkmünzen haben folgendes Aussehen: a) Vorderseite Mikroskop „Mineralogisches Stativ IV“ aus dem Jahre 1879, Umschrift: „1816-1888 CARL ZEISS“. b) Rückseite Staatsemblem der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben von der Umschrift „* DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK Angabe des Prägejahres und „20 MARK“. Uber dem Staatsemblem befindet sich der Buchstabe „A“ als Zeichen der Prägestätte. c) Rand Glatt, mit vertiefter Inschrift „20 MARK * 20 MARK * 20 MARK *“. 1 Wurde den Betreffenden direkt zugestellt. 1 Anordnung Nr. 72 vom 12. Januar 1988 (GBl. I Nr. 4 S. 44);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen. noch kon. tIj tinuierlicherNfgeeigaete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich. negativer Aktivitäten. Verhärtet und sur unbedingten Gewährleistung der So ion.

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