Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 35

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 35 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 35); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 8. Februar 1988 35 Anlage 3 zu § 20 vorstehender Anordnung Kennzifferntabelle für Vertragsstrafen Bewertungskriterien nach Inhaltsstoffen Vertragsstrafen §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Versorgung mit Getränken und Speisen in Jugendklubs der FDJ, in denen die Versorgungsaufgaben durch die Jugendklubmitglieder in eigener Verantwortung ehrenamtlich durchgeführt werden. Absetzbare Stoffe (nach 2 Stunden Absetzzeit) Abfiltrierbare (ungelöste) Stoffe BSB3 aus is Min. sedimentierter CSVo oder aus abfiltrierter CSVMn j Probe Gesamtsalz, außer Härtebildner, Sulfate und Chloride Chloride Sulfate Härtebildner, berechnet als CaO Säureverbrauch Basenverbrauch Phosphor, gesamt (nach Aufschluß als P berechnet) Stickstoff (Summe aus anorganisch und organisch gebundenem Stickstoff als N berechnet) Extrahierbare Stoffe (Chloroformextrakt) Mineralöle Tierische und pflanzliche Fette Eisen und Mangan als Oxidhydrat Gifte und Wasserschadstoffe der Kategorie I1 (als Cyanidäquivalent berechnet) 2 Gifte und Wasserschadstoffe der Kategorie II1 (als Cyanidäquivalent berechnet)2 Tenside Wasserdampf flüchtige Phenole Wassertemperatur Abprodukte (z. B. Asche, Müll, Bauschutt) Organische Abprodukte (z.B. Jauche, Gülle, Fäkalien, Silosäfte) \ 0,30 M/l 0,30 M/kg 0,75 M/kg 02 0,75 M/kg 02 0,75 M/lcg 02 0,30 M/kg 0,30 M/kg 5.00 M/kg 0,09 M/kg 30.00 M/Kval 60.00 M/Kval 13.50 M/kg P 13.50 M/kg 5.00 M/kg 150.00 M/kg 40.00 M/kg 6,80 M/kg 150.00 M/kg 40.00 M/kg 40.00 M/kg 150.00 M/kg 0,05 M/m3 und °C 200.00 M/m3 100.00 M/m3 1 Z. Z. gilt der Wasserschadstoffkatalog, zu beziehen vom Institut für Wasserwirtschaft, Schnellerstr. 140, Berlin, 1190. 2 l kg Cyanidäquivalent ist die Masse eines Giftes oder anderer Wasserschadstoffe, die die gleiche toxische Wirkung auf Testorganismen ausübt wie 1 kg Cyanid. Die Ermittlung des Cyanidäquivalentes erfolgt auf der Grundlage des Wässerschadstoffkataloges (siehe Fußnote 1). Anordnung über die Sicherung einer niveauvollen Versorgung mit Getränken und Speisen in den Jugendklubs der FDJ vom 15. Januar 1988 ' Die von den Mitgliedern der Jugendklubs der FDJ ehrenamtlich durchgeführte Versorgung mit Getränken und Speisen dient der Unterstützung eines interessanten und vielseitigen, geistig-kulturellen Lebens in diesen Einrichtungen. Dazu wird im Einvernehmen mit dem Leiter des Amtes für Jugendfragen, dem Minister für Kultur, den Leitern anderer zuständiger zentraler Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Vorstand des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR sowie dem Zentralrat der FDJ angeordnet: (2) Diese Anordnung gilt für den Geltungsbereich der Jugendklub-Verordnung vom 10. September 1987 (GBl. I Nr. 24 S. 233), Kombinate und Betriebe des sozialistischen Konsumgüterbinnenhandels sowie die Konsumgenossenschaften (nachfolgend Handelsbetriebe genannt), bezirksgeleitete Kombinate der Fleisch- und Milchwirtschaft und Backwaren- und Getränkekombinäte, sozialistische Genossenschaften und deren kooperative Einrichtungen, konsumgenossenschaftliche Einrichtungen der Lebensmittelproduktion (nachfolgend Betriebe der Frischwarenproduktion genannt). (3) Diese Anordnung gilt nicht für hauptamtlich geleitete Jugendklubs oder Jugendklubhäuser, in denen die Versorgung auf der Grundlage von Bewirtschaftungsverträgen erfolgt.1 §2 Leis tungsangebot (1) Durch die FDJ-Klubräte sind Vorschläge über Art und Umfang des Angebots an Getränken und Speisen (nachfolgend Leistungsangebot genannt) sowie zu den Versorgungszeiten zu unterbreiten. (2) Das Leistungsangebot ist auf der Grundlage der in der Anlage 1 dargestellten 3 Angebotsvarianten unter Berücksichtigung der räumlichen und materiellen Voraussetzungen der Jugendklubs entsprechend den Anforderungen der Lebensmittelhygiene und der Versorgungszeiten auszuarbeiten. (3) Das Leistungsangebot und die Versorgungszeiten sind für die ehrenamtlich geleiteten Jugendklubs durch den Träger, für rechtlich nicht selbständig hauptamtlich geleitete Jugendklubs durch die übergeordnete Leitung (nachfolgend übergeordnete Organe genannt) und für rechtlich selbständig hauptamtlich geleitete Jugendklubs durch deren Leiter (nachfolgend Leiter genannt) zu bestätigen. (4) Neu zu eröffnende Jugendklubs dürfen erst nach Zustimmung der zuständigen Kreis-Hygieneinspektion Versorgungsaufgaben wahrnehmen. Die übergeordneten Organe bzw. Leiter haben dazu einen Antrag an die Kreis-Hygieneinspektion zu stellen. Für bestehende Jugendklubs, die bisher ohne Zustimmung der Kreis-Hygieneinspektion versorgt haben, sind diese Anträge bis spätestens 6 -Monate nach Inkrafttreten dieser Anordnung zu stellen. Dabei ist nachzuweisen, daß die in der Anlage 1 geforderten räumlichen, materiell-technischen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen innerhalb dieser Frist nicht vollständig zu erreichen, kann der Antrag auf Erteilung einer befristeten Ausnahmegenehmigung zur Weiterführung der Versorgungsaufgaben an die Kreis-Hygieneinspektion gestellt werden. (5) Die für die Jugendklubs bestätigten Leistungsangebote sind nach Zustimmung der Kreis-Hygieneinspektion durch die übergeordneten Organe bzw. Leiter dem zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Handel und Versorgung, zur Kenntnis zu geben. Bei einer Erweiterung des Leistungsangebots gilt die gleiche Verfahrensweise. §3 Materiell-technische und personelle Voraussetzungen (1) Die übergeordneten Organe bzw. Leiter sind für die Gewährleistung der Voraussetzungen von Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene bei der Versorgung mit Gelrän- 1 1 Z. Z. gilt die Anordnung vom 13. Oktober 1976 über die Bewirtschaftung gastronomischer Einrichtungen in Kulturhäusern und anderen Klubeinricntungen der kulturellen und sportlichen Freizeitgestaltung (GBl. I Nr. 42 S. 497).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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