Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 347

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 347 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 347); Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 28. Dezember 1988 347 liehe Versicherung der DDR an den geschädigten Bürger geleistet. Sie erfolgt durch die Kreisdirektion der Staatlichen -Versicherung der DDR am Wohnsitz des geschädigten Bürgers. (2) Nach Zugang der gerichtlichen Entscheidung hat die Staatliche Versicherung der DDR die staatliche Vorauszahlung in der im Beschluß festgelegten Höhe an den geschädigten Bürger vorzunehmen. In Höhe der erbrachten Leistung geht der" Schadenersatzanspruch des geschädigten Bürgers gegen den Schädiger auf die Staatliche Versicherung der DDR über. (3) Die Staatliche Versicherung der DDR ist verpflichtet, den auf sie übergegangenen Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger durchzusetzen. (4) Die Staatliche Versicherung der DDR ist berechtigt, vom Schädiger einen Aufschlag in Höhe von 15 % der staatlichen Vorauszahlung zu erheben. Von der Erhebung eines Aufschlags kann abgesehen werden, insbesondere wenn die Forderung nicht durchsetzbar ist. § 15 Ausgleichszahlung ohne Vollstreckungstitel (1) Liegen die Voraussetzungen zur Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung nicht vor, weil der Straftäter unbekannt oder aus anderen Gründen ein Vollstreckungstitel gegen ihn nicht zu erlangen ist, kann in den Fällen der §§ 3 bis 6 dem geschädigten Bürger zur Vermeidung von Härten bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens eine Ausgleichszahlung gewährt werden. (2) Uber die Gewährung einer Ausgleichszahlung entscheidet auf Antrag des geschädigten Bürgers der Staatsanwalt des Bezirkes, in dessen Zuständigkeitsbereich das Ermittlungsverfahren anhängig ist. (3) Über Beschwerden gegen die durch den Staatsanwalt des Bezirkes getroffene Festlegung entscheidet der Generalstaatsanwalt der DDR. Die Bestimmungen der Strafprozeßordnung finden entsprechende Anwendung. (4) Die Ausgleichszahlung wird in Höhe des zuerkannten Betrages durch die Staatliche Versicherung der DDR an den geschädigten Bürger geleistet. Im übrigen gilt § 14 Abs. 1 entsprechend. (5) Die Staatliche Versicherung der DDR wird vom Staatsanwalt des Bezirkes informiert, wenn der Straftäter ermittelt wurde. Schlußbestimmungen §16 Dieses Gesetz gilt für Schadenersatzansprüche aus Straftaten, die nach dem 1. Januar 1985 begangen wurden. §17 Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Minister der Justiz. § 18 Dieses Gesetz tritt am 1. März 1989 in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am vierzehnten Dezember neunzehnhundertachtundachtzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den vierzehnten Dezember neunzehnhundertachtundachtzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Durchführungsverordnung zum Einführungsgesetz zum StGB Verfolgung von Verfehlungen und der Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWVO (Änderungsverordnung) vom 14. Dezember 1988 §1 Die Erste Durchführungsverordnung vom 19. Dezember 1974 zum Einführungsgesetz des StGB Verfolgung von Verfehlungen - (GBl. I 1975 Nr. 6 S. 128) wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) “Eine Eigentümsverfehlung liegt vor, wenn die Tat unter Berücksichtigung aller Umstände, wie des Schadens, der Schuld des Täters und seiner Persönlichkeit, geringfügig ist und der verursachte oder beabsichtigte Schaden den Betrag von 100 M nicht übersteigt. In der Regel darf es sich dabei nur um eine erstmalige Tat handeln.“ 2. § 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Bei Eigentumsverfehlungen von Kunden im sozialistischen Einzelhandel können die dazu ermächtigten Mitarbeiter des Handels .Maßnahmen gemäß § 5 durchführen, wenn der verursachte oder beabsichtigte Schaden den Betrag von 50 M nicht übersteigt. “ 3. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Ist der Rechtsverletzer nach LPG-rechtlichen Bestimmungen disziplinarisch verantwortlich, finden die in dem jeweiligen Statut vorgesehenen disziplinarischen Erziehungsmaßnahmen auch für Verfehlungen Anwendung. Bei Eigentumsverfehlungen kann als Disziplinarmaß-nahme vom Rechtsverletzer auch ein Betrag bis zum drei-,-fachen Wert des verursachten oder beabsichtigten Schadens, höchstens jedoch 300 M, verlangt werden.“ 4. § 5 Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung: „(1) Die Leiter bzw. Vorstände der wirtschaftsleitenden Organe des sozialistischen Einzelhandels können leitende Mitarbeiter von Verkaufseinrichtungen zur selbständigen Ahndung von Eigentumsverfehlungen durch Kunden im sozialistischen Einzelhandel ermächtigen. Der durch die Verfehlung verursachte oder beabsichtigte Schaden darf in diesen Fällen den Betrag von 50 M nicht übersteigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er und er Oahre. Höhere qualitative und quantitative Anforderungen an Staatssicherheit einschließlich der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Partei verlangt von den Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem auch die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit, die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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