Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 330

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 330 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 330); 330 Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 23. Dezember 1988 schwerde nicht oder nicht' in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem übergeordneten Leiter zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist darüber zu informieren. Der übergeordnete Leiter hat innerhalb weiterer 2 Wochen zu entscheiden. Diese Entscheidung ist endgültig, soweit sich aus § 19a oder anderen Rechtsvorschriften nicht anderes ergibt.“ b) Es wird ein neuer § 19a eingefügt: ,,§ 19a Zulässigkeit des Gerichtsweges (1) Gegen die Entscheidung über Entschädigungsansprüche gemäß § 18 kann der Bürger, nachdem über seine Beschwerde entschieden worden ist, Antrag auf Nachprüfung durch das-Gericht stellen. Das Gericht kann in der Sache selbst entscheiden. (2) Für die Durchführung des Verfahrens ist das Kreisgericht zuständig, in dessen Bereich die Dienststelle der Deutschen Volkspolizei ihren Sitz hat, die die erste Entscheidung getroffen hat. (3) Für das Verfahren gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen.“ 4. Gesetz vom 24. Juni 1976 über die Wahlen zu den Volks- Vertretungen der Deutschen Demokratischen Republik Wahlgesetz (GBl. I Nr. 22 S. 301) in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1979 zur Änderung des Wahlgesetzes (GBl. I Nr. 17 S. 139) §27 Abs. 4 wird durch folgenden Satz ergänzt: „Gerichtskosten werden nicht erhoben.“ Verordnung zur Anpassung von Regelungen über Rechtsmittel der Bürger und zur Festlegung der gerichtlichen Zuständigkeit für die Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen vom 14. Dezember 1988 §1 In Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 14. Dezember 1988 über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen (GBl. I Nr. 28 S. 327) werden die in der Anlage aufgeführten Rechtsvorschriften geändert. Die geänderten Bestimmungen erhalten die nachstehend veröffentlichte Fassung. §2 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1989 in Kraft. Berlin, den 14. Dezember 1988 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Heusinger Minister der Justiz Anlage zu vorstehender Verordnung 1 1. Verordnung vom 12. Juli 1972 über die Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit (GBl. II Nr. 47 S. 541) in der Fassung der Verordnung vom 21. August 1975 zur Änderung der Verordnung über die Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit (GBl. I Nr. 36 S. 642) a) § 15 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Zur Ausübung privater Gewerbetätigkeit kann Bürgern auf Antrag eine Gewerbegenehmigung erteilt wer- den. Die Erteilung der Gewerbegenehmigung erfolgt zur besseren Versorgung der Bevölkerung, insbesondere auf dem Gebiet der Dienst- und Reparaturleistungen und des Handels. Sie setzt voraus, daß der Antragsteller die dafür erforderliche Eignung und Qualifikation besitzt; die Gewerbetätigkeit zur Befriedigung des Bedarfs der Bevölkerung notwendig ist; die zur Ausübung des Gewerbes erforderlichen Räumlichkeiten, Einrichtungen, sonstigen Betriebsmittel sowie Rohstoffe und Material zur Verfügung stehen und die arbeitsschutzmäßigen, baulichen sowie hygienischen Voraussetzungen vorliegen; die Gewerbetätigkeit nicht gegen ein gesetzliches Verbot, die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder gegen die Grundsätze der sozialistischen Moral verstößt.“ b) § 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Über die Erteilung der Gewerbegenehmigung entscheidet der Rat des Kreises bzw. in Stadtkreisen mit Stadtbezirken der Rat des Stadtbezirkes, soweit die private Gewerbetätigkeit von den Räten der Stadtbezirke angeleitet und kontrolliert wird. Die Entscheidungsbefugnis wird im Auftrag der Räte durch das jeweilige fachlich zuständige Ratsmitglied bzw. bei Entscheidungen durch die Räte der Gemeinden durch den Bürgermeister wahrgenommen. Die Räte der Kreise können durch Beschluß Räten von Städten und Gemeinden die Entscheidungsbefugnis für die Erteilung von Gewerbegenehmigungen übertragen.“ c) § 20 Absätze 2 und 3 werden wie folgt geändert: „(2) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist an das fachlich zuständige Mitglied des übergeordneten Rates bzw. bei Entscheidungen von Bürgermeistern an den Vorsitzenden des Rates des Kreises zur Entscheidung weiterzuleiten. Die Entscheidung darüber ist innerhalb weiterer 2 Wochen zu treffen. (3) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung.“ d) Es wird ein neuer § 20 a eingefügt: § 20 a Zulässigkeit des Gerichtsweges (1) Gegen Entscheidungen über die Ablehnung von Anträgen auf Gewerbegenehmigungen (§§ 15, 16) und den Widerruf von Gewerbegenehmigungen (§ 18) kann der Bürger, nachdem über seine Beschwerde entschieden worden ist, Antrag auf Nachprüfung durch das Gericht stellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit auf die vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen und anderen politisch-operativ bedeutsamen Straftaten sowie in Verbindung damit auf die Aufklärung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. - Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volksjjolizei und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Ausgewählte Schwerpunktaufgaben Staatssicherheit im Karl-Marx-Oahr in Auswertung der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den genannten Formen zu regeln, wo das unbedingt erforderlich ist. Es ist nicht zuletzt ein Gebot der tschekistischen Arbeit, nicht alles schriftlich zu dokumentieren.

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