Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 297

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 297 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 297); 297 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 §24 (1) Der Investitionsauftraggeber ist für die Leitung und Durchführung des Probebetriebes des Investitionsvorhabens verantwortlich. (2) Der Investitionsauftraggeber hat an den Funktionsproben seiner Auftragnehmer mitzuwirken. Ist ein Generalauftragnehmer für die Leitung und Durchführung des Probebetriebes verantwortlich, hat der Investitionsauftraggeber am Probebetrieb mitzuwirken. Die Mitwirkung umfaßt insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Betriebs-, Instandhaltungsund Leitpersonal, Bereitstellung der erforderlichen Grund- und Hilfsmaterialien, Verwertung der hergestellten Erzeugnisse bzw. der erbrachten Leistungen. (3) Der Investitionsauftraggeber. ist verpflichtet, die abrechnungsfähigen Lieferungen bzw. Leistungen der Auftragnehmer bei Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen entsprechend den Rechtsvorschriften abzunehmen. Er kann, soweit das entsprechend der Spezifik des Investitionsvorhabens erforderlich ist; eine Abnahmekommission bilden. Die Abnahme ist Voraussetzung für die Bezahlung der Leistungen der Auftragnehmer, soweit in Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Die Bezahlung hat nur zu erfolgen, wenn die Rechnungen mit den tatsächlichen Lieferungen und Leistungen und den preisrechtlichen Bestimmungen übereinstimmen. Abschlagzahlungen können entsprechend den Rechtsvorschriften geleistet werden. (4) Der Investitionsauftraggeber hat nach planmäßiger Fertigstellung der Investition auf der Grundlage der durch die Auftragnehmer zu erteilenden Rechnungen eine Schlußabrechnung für das Investitionsvorhaben zu erarbeiten. Die Schlußabrechnung ist Bestandteil der Prüfung -und Bestätigung des Jahresabschlusses bzw. für Investitionsauftraggeber im Bereich der staatlichen Organe und Einrichtungen der Prüfung und Bestätigung der Jahreshaushaltsrechnung. (5) Der Investitionsauftraggeber hat bei Inbetriebnahme des Investitionsvorhabens die mit der Grundsatzentscheidung festgelegte mehrschichtige Auslastung der produktionsbestimmenden Maschinen und Anlagen zu sichern. (6) Nach Aufnahme des Dauerbetriebes bzw. nach Aufnahme der Nutzung einer fertiggestellten Investition ist vom Investitionsauftraggeber ein Abschlußprotokoll über die Planwirksamkeit der mit der Grundsatzentscheidung bestätigten' ökonomischen Zielstellung entsprechend den Rechtsvorschriften auszuarbeiten. In die Ausarbeitung des Abschlußprotokolls ist bei begutachtungspflichtigen Investitionen die zuständige staatliche Gutachterstelle einzubeziehen. Für Vorhaben des Staatsplanes Investitionen ist das Abschlußprotokoll dem zuständigen Minister zur Bestätigung vorzulegen. Verantwortung der Auftragnehmer § 25 (1) Die Auftragnehmer haben zu sichern, daß ihre Lieferungen bzw. Leistungen- dem fortgeschrittenen internationalen Stand entsprechen. Grundlage dafür sind die Anforderungen des Investitionsauftraggebers. Sie haben über ihre Lieferungen bzw. Leistungen zur Durchführung von Investitionen Wirtschaftsverträge abzuschließen. (2) Die Auftragnehmer haben für ihre Lieferungen bzw. Leistungen Ausführungsprojekte einschließlich der bau- und montagetechnologischen Unterlagen zu erarbeiten. Darin sind der zu erreichende Vorfertigungs- und Komplettierungsgrad, der erforderliche Umfang der Konservierung und des Korro- Ausgabetag: 16. Dezember 1988 sionsschutzes von Ausrüstungen im Herstellerwerk sowie'die Auslastung der produktivitätsbestimmenden Technik auf der Baustelle festzulegen. Mit den bau- und montagetechnologischen Unterlagen ist die Realisierung des Liefer- bzw. Leistungsumfanges so festzulegen, daß die planmäßige Fertigstellung der Investitionen bei Einhaltung kürzester Bau- und Montagezeiten durch einen konzentrierten Einsatz der Bau-unid Montagekräfte gesichert wird. Mit den Ausführungsprojekten sind die Anforderungen an den Gesundheits-, Ar-beits- und Brandschutz sowie den Umweltschutz und den havarie- und störungsfreien Betrieb durchzusetzen. (3) Die Auftragnehmerusind in Abstimmung mit dem Investitionsauftraggeber für eine ihren Lieferungen bzw. Lei-, stungen entsprechende funktionstüchtige Bäustelleneinrichtung unter Einhaltung der dafür festgelegten Normative verantwortlich. Sie sind verpflichtet, den rationellen Umgang mit Material und Energie auf der Baustelle zu gewährleisten. (4) Die Auftragnehmer haben dem Investitionsauftraggeber entsprechend dem festgelegten einheitlichen Rapportsystem ihren materiellen Fertigungsstand nachzuweisen und ihn über Störungen im festgelegten Bau- und Montageablauf sowie über eingeleitete Maßnahmen zur Aufholüng der Rückstände zu informieren. (5) Die Auftragnehmer sind für die Durchführung der Funktionsprobe ihrer Lieferungen und Leistungen verantwortlich. Sie haben am Probebetrieb mitzuwirken. Die Auftragnehmer haben Betriebsvorschriften sowie Bedienungsanleitungen einschließlich zugehöriger Schemata und Zeichnungen sowie Programme für die Funktionsprobe zu erarbeiten und an den Investitionsauftraggeber zu übergeben. Die Übergabe dieser Unterlagen hat so rechtzeitig zu erfolgen, daß eine ordnungsgemäße Vorbereitung des Betriebs-, Instandhaltungs- und Leitpersonals des Investitionsauftraggebers möglich ist. §26 (1) Die Auftragnehmer haben die Einhaltung der im Wirtschaftsvertrag vereinbarten 'technischen und ökonomischen Kennziffern nachzuweisen. Sie haben zur kurzfristigen Erreichung der festgelegten technischen, ökonomischen und ar-beitswissenschaftliichen Kennziffern- den Investitionsauftraggeber auf dessen Anforderung im Anlaufzeitraum zu unterstützen, Betriebs-, Instandhaltungs- und Leitpersonal mit den Anlagen und Gebäuden vertraut zu machen und es für eine ökonomische Nutzung zu qualifizieren. (2) Die Auftragnehmer sind verpflichtet, dem Investitionsauftraggeber nach Abnahme der Lieferungen bzw. Leistungen eine exakte Abrechnung zu übergeben, die der dem verbind-, liehen Preisangebot zugrunde liegenden Gliederung entspricht und die Grundlage für die Aktivierung ist. (3) Die Auftragnehmer haben im Interesse einer hohen Betriebszuverlässigkeit dem Investitionsauftraggeber Dokumentationen der vorbeugenden Instandhaltung grundsätzlich bis zur Abnahme der Investition zu übergeben. Inhalt und Umfang dieser Dokumentationen sind entsprechend der Spezifik des jeweiligen Investitionsvorhabens zwischen den Partnern zu vereinbaren. Abschnitt 4 * Leitung und Koordinierung der Vorbereitung und Durchführung §27 Investitionsbauleitung (1) Der Investitionsauftraggeber hat die einheitliche Leitung und Koordinierung der Vorbereitung und Durchführung von;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden für den Gegner unerkannt geblieben sind, wie und welche politisch-operativen Ergebnisse zur Aufdeckung und Liquidierung des Feindes erzielt wurden und daß es dem Gegner nicht gelang, seine Pläne, Absichten und Maßnahmen zu realisieren. Diese Ergebnisse dürfen jedoch nicht zur Selbstzufriedenheit oder gar zu Fehleinschätzungen hinsichtlich des Standes und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit ist ein Eckpfeiler in der gesamten Arbeit mit . Bereits im ersten Kapitel der Arbeit wurde der Nachweis erbracht, daß eine wesentliche Seite zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Einrichtungen des Strafvollzugs und in den Untersuchungshaftanstalten, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

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