Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 297

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 297 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 297); 297 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 §24 (1) Der Investitionsauftraggeber ist für die Leitung und Durchführung des Probebetriebes des Investitionsvorhabens verantwortlich. (2) Der Investitionsauftraggeber hat an den Funktionsproben seiner Auftragnehmer mitzuwirken. Ist ein Generalauftragnehmer für die Leitung und Durchführung des Probebetriebes verantwortlich, hat der Investitionsauftraggeber am Probebetrieb mitzuwirken. Die Mitwirkung umfaßt insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Betriebs-, Instandhaltungsund Leitpersonal, Bereitstellung der erforderlichen Grund- und Hilfsmaterialien, Verwertung der hergestellten Erzeugnisse bzw. der erbrachten Leistungen. (3) Der Investitionsauftraggeber. ist verpflichtet, die abrechnungsfähigen Lieferungen bzw. Leistungen der Auftragnehmer bei Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen entsprechend den Rechtsvorschriften abzunehmen. Er kann, soweit das entsprechend der Spezifik des Investitionsvorhabens erforderlich ist; eine Abnahmekommission bilden. Die Abnahme ist Voraussetzung für die Bezahlung der Leistungen der Auftragnehmer, soweit in Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Die Bezahlung hat nur zu erfolgen, wenn die Rechnungen mit den tatsächlichen Lieferungen und Leistungen und den preisrechtlichen Bestimmungen übereinstimmen. Abschlagzahlungen können entsprechend den Rechtsvorschriften geleistet werden. (4) Der Investitionsauftraggeber hat nach planmäßiger Fertigstellung der Investition auf der Grundlage der durch die Auftragnehmer zu erteilenden Rechnungen eine Schlußabrechnung für das Investitionsvorhaben zu erarbeiten. Die Schlußabrechnung ist Bestandteil der Prüfung -und Bestätigung des Jahresabschlusses bzw. für Investitionsauftraggeber im Bereich der staatlichen Organe und Einrichtungen der Prüfung und Bestätigung der Jahreshaushaltsrechnung. (5) Der Investitionsauftraggeber hat bei Inbetriebnahme des Investitionsvorhabens die mit der Grundsatzentscheidung festgelegte mehrschichtige Auslastung der produktionsbestimmenden Maschinen und Anlagen zu sichern. (6) Nach Aufnahme des Dauerbetriebes bzw. nach Aufnahme der Nutzung einer fertiggestellten Investition ist vom Investitionsauftraggeber ein Abschlußprotokoll über die Planwirksamkeit der mit der Grundsatzentscheidung bestätigten' ökonomischen Zielstellung entsprechend den Rechtsvorschriften auszuarbeiten. In die Ausarbeitung des Abschlußprotokolls ist bei begutachtungspflichtigen Investitionen die zuständige staatliche Gutachterstelle einzubeziehen. Für Vorhaben des Staatsplanes Investitionen ist das Abschlußprotokoll dem zuständigen Minister zur Bestätigung vorzulegen. Verantwortung der Auftragnehmer § 25 (1) Die Auftragnehmer haben zu sichern, daß ihre Lieferungen bzw. Leistungen- dem fortgeschrittenen internationalen Stand entsprechen. Grundlage dafür sind die Anforderungen des Investitionsauftraggebers. Sie haben über ihre Lieferungen bzw. Leistungen zur Durchführung von Investitionen Wirtschaftsverträge abzuschließen. (2) Die Auftragnehmer haben für ihre Lieferungen bzw. Leistungen Ausführungsprojekte einschließlich der bau- und montagetechnologischen Unterlagen zu erarbeiten. Darin sind der zu erreichende Vorfertigungs- und Komplettierungsgrad, der erforderliche Umfang der Konservierung und des Korro- Ausgabetag: 16. Dezember 1988 sionsschutzes von Ausrüstungen im Herstellerwerk sowie'die Auslastung der produktivitätsbestimmenden Technik auf der Baustelle festzulegen. Mit den bau- und montagetechnologischen Unterlagen ist die Realisierung des Liefer- bzw. Leistungsumfanges so festzulegen, daß die planmäßige Fertigstellung der Investitionen bei Einhaltung kürzester Bau- und Montagezeiten durch einen konzentrierten Einsatz der Bau-unid Montagekräfte gesichert wird. Mit den Ausführungsprojekten sind die Anforderungen an den Gesundheits-, Ar-beits- und Brandschutz sowie den Umweltschutz und den havarie- und störungsfreien Betrieb durchzusetzen. (3) Die Auftragnehmerusind in Abstimmung mit dem Investitionsauftraggeber für eine ihren Lieferungen bzw. Lei-, stungen entsprechende funktionstüchtige Bäustelleneinrichtung unter Einhaltung der dafür festgelegten Normative verantwortlich. Sie sind verpflichtet, den rationellen Umgang mit Material und Energie auf der Baustelle zu gewährleisten. (4) Die Auftragnehmer haben dem Investitionsauftraggeber entsprechend dem festgelegten einheitlichen Rapportsystem ihren materiellen Fertigungsstand nachzuweisen und ihn über Störungen im festgelegten Bau- und Montageablauf sowie über eingeleitete Maßnahmen zur Aufholüng der Rückstände zu informieren. (5) Die Auftragnehmer sind für die Durchführung der Funktionsprobe ihrer Lieferungen und Leistungen verantwortlich. Sie haben am Probebetrieb mitzuwirken. Die Auftragnehmer haben Betriebsvorschriften sowie Bedienungsanleitungen einschließlich zugehöriger Schemata und Zeichnungen sowie Programme für die Funktionsprobe zu erarbeiten und an den Investitionsauftraggeber zu übergeben. Die Übergabe dieser Unterlagen hat so rechtzeitig zu erfolgen, daß eine ordnungsgemäße Vorbereitung des Betriebs-, Instandhaltungs- und Leitpersonals des Investitionsauftraggebers möglich ist. §26 (1) Die Auftragnehmer haben die Einhaltung der im Wirtschaftsvertrag vereinbarten 'technischen und ökonomischen Kennziffern nachzuweisen. Sie haben zur kurzfristigen Erreichung der festgelegten technischen, ökonomischen und ar-beitswissenschaftliichen Kennziffern- den Investitionsauftraggeber auf dessen Anforderung im Anlaufzeitraum zu unterstützen, Betriebs-, Instandhaltungs- und Leitpersonal mit den Anlagen und Gebäuden vertraut zu machen und es für eine ökonomische Nutzung zu qualifizieren. (2) Die Auftragnehmer sind verpflichtet, dem Investitionsauftraggeber nach Abnahme der Lieferungen bzw. Leistungen eine exakte Abrechnung zu übergeben, die der dem verbind-, liehen Preisangebot zugrunde liegenden Gliederung entspricht und die Grundlage für die Aktivierung ist. (3) Die Auftragnehmer haben im Interesse einer hohen Betriebszuverlässigkeit dem Investitionsauftraggeber Dokumentationen der vorbeugenden Instandhaltung grundsätzlich bis zur Abnahme der Investition zu übergeben. Inhalt und Umfang dieser Dokumentationen sind entsprechend der Spezifik des jeweiligen Investitionsvorhabens zwischen den Partnern zu vereinbaren. Abschnitt 4 * Leitung und Koordinierung der Vorbereitung und Durchführung §27 Investitionsbauleitung (1) Der Investitionsauftraggeber hat die einheitliche Leitung und Koordinierung der Vorbereitung und Durchführung von;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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