Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 296

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 296 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 296); 296 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 16. Dezember 1988 die Bauleistungen, die Lieferung der Ausrüstungen einschließlich Montagen und Funktionsproben, die Leistungen zur Leitung und Koordinierung der Bau-und Montagearbeiten, den Probebetrieb einschließlich Leistungsnachweis, die Abnahme und Bezahlung der Lieferungen bzw. Leistungen. Verantwortung des Investitionsauftraggebers §20 (1) Der Investitionsauftraggeber ist für die Durchführung der Investition verantwortlich. Er hat die Einhaltung des Investitionsaufwandes, der Inbetriebnahmetermine und der anderen mit der .Grundsatzentscheidung bestätigten technischen und ökonomischen Kennziffern entsprechend dem Plan zu sichern. (2) Der Investitionsauftraggeber ist dafür verantwortlich, daß entsprechend den mit der Grundsatzentscheidung getroffenen Festlegungen auch im Prozeß der Durchführung der Investitionen das wissenschaftlich-technische Niveau der projektierten Lösung überprüft und erforderliche Maßnahmen für notwendige wissenschaftlich-technische Arbeiten zum Erreichen effektiverer Lösungen festgelegt werden. Er hat dabei eng mit den Auftragnehmern zusammenzuarbeiten und in Abstimmung mit ihnen neue Erkenntnisse (z. B. Erfindungen, Neuerungen, Forschungs- und Entwicklungsergebnisse) zu berücksichtigen, die während der Durchführung der Investition gewonnen werden und in die Produktion bzw. Praxis überführt werden können. (3) Der Investitionsauftraggeber hat über die zur Durchführung von Investitionen erforderlichen Lieferungen bzw. Leistungen mit Auftragnehmern Wirtschaftsverträge auf der Grundlage der Rechtsvorschriften abzuschließen. (4) Für die termin- und qualitätsgerechte Inbetriebnahme der Investitionen sind die erforderlichen Arbeitskräfte im Betrieb durch Rationalisierungsmaßnahmen zu gewinnen und die Qualifizierung der Werktätigen für die neuen Arbeitsaufgaben vorzulbereiten und zu sichern. §21 (1) Der Investitionsauftraggeber hat die für die Durchführung der Investition erforderliche Bau- und Montagefreiheit für seine Auftragnehmer zu gewährleisten. (2) .Der Investitionsauftraggeber hat in Abstimmung mit den Auftragnehmern eine den Erfordernissen der Investition entsprechende rationelle Baustelleneinrichtung unter Einbeziehung vorhandener Einrichtungen bzw. durch Vorziehung geeigneter Objekte des Investitionsvorhabens durchzusetzen. Dadurch wird die Verantwortung der Auftragnehmer für ihre Baustelleneinrichtung nicht eingeschränkt. Zur Erreichung eines' niedrigen Aufwandes hat der Investitionsauftraggeber mit örtlichen Räten sowie Kombinaten und Betrieben im Territorium Wirtschaftsverträge über die Nutzung vorhandener Einrichtungen abzuschließen. Der Investitionsauftraggeber hat zu sichern, daß der mit der Grundsatzentscheidung festgelegte Aufwand für die Baustelleneinrichtung eingehalten wird. Der Investitionsauftraggeber hat die ständige Funktionstüchtigkeit der mit der Baustelleneinrichtung verbundenen Versor-gungs- und Verkehrsnetze zu gewährleisten. (3) Der' Investitionsauftraggeber hat eine einheitliche Leitung und Koordinierung, .der Investitionsdurchführung und die Ordnung, Sicherheit und Disziplin auf der Baustelle in Abstimmung mit den Auftragnehmern zu gewährleisten. Er ist für die einheitliche Gestaltung, der Arbeits- und Lebensbedingungen einschließlich der Regelung der Arbeitszeit auf der Baustelle, z. B. Schichtsystem und Pausen, sowie des Berufsverkehrs entsprechend den Rechtsvorschriften verantwortlich. Dazu hat der Investitionsauftraggeber in Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern und den örtlichen Räten eine Baustellenordnung herauszugeben. (4) Der Investitionsauftraggeber hat in Abstimmung mit den Auftragnehmern und in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen mit Baubeginn den komplexen Wettbewerb aller auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer Vorhaben- und objektbezogen zur termingerechten bzw. vorfristigen Fertigstellung und Einhaltung bzw. Verbesserung der technischen und ökonomischen Kennziffern des Investitionsvorhabens zu organisieren. §22 (1) Der Investitionsauftraggeber hat die von den Auftragnehmern zu erarbeitenden Ausführungsprojekte einschließlich der bau- und montagetechnologischen Unterlagen zu koordinieren. Er hat darauf Einfluß zu nehmen, daß mit den Ausführungsprojekten eine rationelle Gestaltung des gesamten Bau- und Montageäblaufes gewährleistet, die Normative, insbesondere die Investitionsaufwands- und Bauzeitnormative, eingehalten sowie die Anforderungen an den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, den Umweltschutz und den havarie-und störungsfreien Betrieb durchgesetzt werden. Der Investitionsauftraggeber hat dazu die Anforderungen und Voraussetzungen für den optimalen Realisierungsablauf, wie Vor-fertigungs- und Komplettierungsgrad von Anlagen, Umfang der Konservierung und des Korrosionsschutzes, Auslastung der einzusetzenden Technik, koordinierter Einsatz der Bau-und Montagekapazitäten, Ablaufpläne, mit den Auftragnehmern abzustimmen. (2) Auf der Grundlage der bau- und montagetechnologischen Unterlagen und der Baustellenordnung leitet der Investitionsauftraggeber die Arbeiten auf der Baustelle. Zur Gewährleistung einer qualifizierten Leitungstätigkeit hat der Investitionsauftraggeber rationelle Formen der Zusammenarbeit mit seinen Auftragnehmern anzuwenden. ' §23 . (1) Der Investitionsauftraggeber ist verpflichtet, in enger Zusammenarbeit mit den staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen eine strenge Kontrolle über die Einhaltung der mit der Grundsatzentscheidung festgelegten technischen, ökonomischen und arbeitswissenschaftlichen Kennziffern, insbesondere des Investitionsaufwandes, des Aufwandes für die Baustelleneinrichtung, des Arbeitskräftebedarfs und der Termine, auszuüben. Der Investitionsauftraggeber legt dazu in Abstimmung mit seinen Auftragnehmern ein einheitliches Rapportsystem fest. (2) Der Investitionsauftraggeber hat bei Abweichungen vom festgelegten Bau- und Montageablauf Maßnahmen'zur planmäßigen Fertigstellung und Inbetriebnahme von Teilkapazitäten bzw. Objekten unter Mitwirkung der Auftragnehmer einzuüedten. Bei Vorhaben des Staatsplanes Investitionen-ist der zuständige Minister zu informieren. Gleichzeitig sind Vorschläge zur Sicherung der planmäßigen Durchführung zu unterbreiten. (3) Der Investitionsauftraggeber hat die unvollendeten In- vestitionen entsprechend den Rechtsvorschriften zu erfassen und mit dem Ziel zu analysieren, ihren Umfang spürbar zu verringern. * (4) Der Investitionsauftraggeber ist zur Berichterstattung über den Stand der Durchführung des Investitionsvorhabens gegenüber seinem übergeordneten Organ und den zuständigen staatlichen Organen verpflichtet. Er hat regelmäßig vor den Werktätigen auf der Baustelle Rechenschaft abzulegen. k;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der Vereinbarung zwischen der Regierung der und dem Senat von Westberlin über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs. Protokoll zwischen der Regierung der und der Regierung der über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der und Berlin und den dazugehörigen veröffentlichten und vertraulichen Protokollvermerken für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen von feindlich-negative Handlungen begünstigenden Umständen und Bedingungen sowie zur Durchsetzung anderer schadensverhütender Maßnahmen zu nutzen. Damit ist in den Verantwortungsbereichen wirksam zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die eingetretenen Störungen und die damii verbundenen höheren Gefahren für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges ohne Zeitverzug, entschlossen und mit den gesetzlich zulässigen Mitteln abgewendet werden.

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