Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 260

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 260 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 260); 260 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 16. November 1988 10. 11. 12. 13. 14. 15. 15.1. 15.2. 15.3. 15.4. Kajütmotorboote und Kajütsegelboote bis 7 m Länge 15, M Kajütmotorboote und Kajütsegelboote über 7 m Länge 25, M Katamarane und Hausboote (unabhängig von den Abmessungen) 25, M sonstige Kleinfahrzeuge 25, M. Für das Befahren der Binnenwasserstraßen mit Sportbooten im Schlepp von Wasserfahrzeugen oder als deren Decksladung werden Abgaben in Höhe von 9, M je Hebestelle erhoben. Für das Befahren der Binnenwasserstraßen mit anderen in dieser Anlage nicht aufgeführten Fahrzeugen werden Abgaben in Höhe von 9, M je Hebestelle erhoben. ‘ Für die in Spalte 1 aufgeführten Wasserfahrzeuge werden für Spätschleusungen die in Spalte 2 und für Nachtschleusungen die in Spalte 3 genannten Zuschläge erhoben: 1 2 3 Wasserfahrzeuge ab einer Tragfähigkeit von 15 t beladen 150,-M 300,- M leer 25,-M 50,- M Schlepper, Schubschiffe 25,-M 50,-M Stoßboote, Ziehboote (nur bei gesonderter Schleusung) 12,-M 12,-M Fahrgastschiffe 25,- M 40,-M schwimmende Geräte, schwimmende Anlagen 20,-M 70,- M andere vorstehend nicht aufgeführte Fahrzeuge 15,-M 15,- M. Diese Zuschläge werden nicht für die im Abschnitt 9 aufgeführten Fahrzeuge erhoben. Für die Ausübung eines Schleusenvorrangs wird ein Zuschlag in Höhe von 20, M je Schleusung erhoben. Für Wasserfahrzeuge, deren Tragfähigkeit 151 und mehr beträgt, die für den Transport von Gütern bestimmt sind und die keine Hebestelle durchfahren, wird eine Abgabe in Form eines festen Satzes in Höhe von 200, M je Wasserfahrzeug und Jahr 'unabhängig von der Art und Menge des Gutes erhoben. Spezielle Bestimmungen Bei Schubverbänden sind die Abgaben für die Schubprahme nach Abschnitt 1 oder 2 und für Schubboote nach Abschnitt 3 zu berechnen. Als Schlepper im Sinne dieser Anordnung gelten die Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Zweckbestimmung ausschließlich diesem Schiffstyp angehören. Für Fahrgastschiffe, die außer Personen auch Güter transportieren, werden zusätzlich Abgaben für das geladene Gut gemäß Abschnitt 1 erhoben, wenn die Gütermenge 11 übersteigt. Bei der Berechnung der Abgaben sind bei allen Wasserfahrzeugen nicht in Ansatz zu bringen: je ein Handkahn sowie Stoß- oder Ziehboote, sofern sie keine gesonderte Schleusung beanspruchen; Beiboote, die zur Ausrüstung des Schiffes gehören, sofern sie keine gesonderte Schleusung beanspruchen; Wasserballast und der für die Fahrt erforderliche Betriebsstoff, soweit nicht § 7 Abs. 2 Anwendung findet. Anlage 2 zu § 4 Abs. 2 vorstehender Anordnung Verzeichnis der Haupthebestellen und der Hebestellen 1. Haupthebestellen und zugeordnete Hebestellen Haupthebestellen Hebestellen Brandenburg Havelberg Rathenow I Rathenow II Bahnitz Niegripp Zerben Wusterwitz4 Parey Rothensee Haldensleben Hohensaaten-West-und Ostschleuse Schönwalde Lehnitz Niederfinow Fürstenwalde/Spree Eisenhüttenstadt Kersdorf/Neuhaus1 Wernsdorf Kleinmachnows Berlin-Baumschulenweg Berlin-Mühlendamm Berlin-Spandau, Berlin (West) Berlin-Plötzensee, Berlin (West)2 Berlin-Charlottenburg, Berlin (West)2 Berlin-Unterschleuse, Berlin (West) Berlin-Oberschleuse, Berlin (West) 2. Hebestellen, die keiner sind. Haupthebestelle zugeordnet 2.1. Dömitz 2.2. Malliß 2.3. Grabow 2.4. N eustadt-Glewe ■2.5. Parchim 2.6. Lübz 2.7. Plau 2.8. Banzkow 2,9. Mirow 2.10. Diemitz 2.11. Liepe/Ruhlsdorf1 2.12. Rosenbeck 2.13. Pinnow 2.14. Templin/Marienthal1 1 Für Wasserfahrzeuge, die auf derselben Reise ohne zu laden oder zu löschen beide Hebestellen passieren, sind Abgaben nur für eine Hebestelle zu zahlen. 2 Für Wasserfahrzeuge, die gemäß Abschnitt 1 oder 2 der Anlage 1 ohne zu löschen oder zu laden im Durchgangsverkehr von oberhalb Spandau die Schleusen Plötzensee und Charlottenburg durchfahren, sind Abgaben nur an der ersten Haupthebestelle zu zahlen. Für Wasserfahrzeuge, die gemäß Abschnitt 1 oder 2 der Anlage 1 ohne zu löschen oder zu laden im Durchgangsverkehr von unterhalb Spandau die Schleusen Charlottenburg und Plötzensee durchfahren, sind Abgaben nur an der ersten Haupthebestelle fcu zahlen. 3 Für Wasserfahrzeuge gemäß Abschnitt 1 und 2 der Anlage 1, die ohne zu löschen oder zu laden im Durchgangsverkehr den Teltowkanal passieren, erfolgt keine gesonderte Erhebung. $ Für das' Befahren der Wasserstraßen nach Orten unterhalb der Mündung des Havelberger Schleusenkanals in die Elbe werden an der Hebestelle Wusterwitz Abgaben für 2 Hebestellen erhoben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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