Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 258

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 258 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 258); 258 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 16. November 1988 §9 Währung (1) Die für Abgabenschuldner mit Sitz bzw. Wohnsitz außerhalb der DDR zu entrichtenden Abgaben sind bei Barzahlung in der am Heimatort des Schiffes gültigen Währung gemäß dem jeweiligen Wechselkurs der Staatsbank der DDR' bei bargeldloser Zahlung entsprechend den zwischenstaatlichen Vereinbarungen der DDR mit dem Sitzstaat des Abgabenschuldners über die Abwicklung von Zahlungen zü tätigen. (2) Abweichend vom Abs. 1 gelten für Abgabenschuldner aus Mitgliedsländern des RGW, dj£Bestimmungen des Abkommens vom 8. Februar 1963 über die Verrechnung von nichtkommerziellen Zahlungen (Artikel 1, Ziff. 9). § 10 Zahlungspflicht (1) Abgabenschuldner im Sinne dieser Anordnung sind der Rechtsträger bzw. Eigentümer und der Reeder des Wasserfahrzeuges als Gesamtschuldner. (2) Bei der Erhebung der Abgaben an den Hebestellen durch Barzahlung ist der Führer des Wasserfahrzeuges verpflichtet, die Zahlung der Abgaben für den Abgabenschuldner zu leisten. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr werden die Abgaben dem Abgabenschuldner oder demjenigen in Rechnung gestellt, der als zahlungspflichtig vom Führer des Wasserfahrzeuges oder vom Abgabenschuldner benannt und gemäß § 8 Abs. 2 anerkannt worden ist. Fälligkeit (1) Die Abgaben werden bei ihrer Erhebung fällig. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr tritt die Fälligkeit 1 Monat nach Zustellung der Rechnung ein. (2) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszuschläge wie folgt berechnet: a) innerhalb der ersten 5 Tage nach Fälligkeit 2 % des Rückstandes; b) innerhalb des ersten Monats nach Fälligkeit insgesamt "5 % des Rückstandes; c) für jeden weiteren angefangenen Monat erhöhen sich die Verzugszuschläge um jeweils 1 % des Rückstandes. § 12 Nacherhebung und Erstattung (1) Sind Abgaben nicht oder zu wenig erhoben, erfolgt eine Nacherhebung. (2) Zuviel erhobene Abgaben werden auf Antrag erstattet. Der Anspruch auf Erstattung erlischt, wenn er nicht bis zum Ende des Jahres, das auf die Berichtigung folgt, geltend gemacht wird. § 13 Vollstreckung (1) Abgaben sind auf Antrag des Wasserstraßenaufsichtsamtes zu vollstrecken, wenn die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt ist. ' (2) Der Antrag ist als Vollstreckungsauftrag an die konto- führende Bank des Schuldners zu geben. Ein Rückauftrag an die kontoführende Bank ist nicht zulässig. Gegen Bürger Und andere Schuldner, die nicht zum Bereich der sozialistischen Wirtschaft gehören, ist gemäß den Rechtsvorschriften über die Vollstreckung von Geldforderungen der Staatsorgane'* zu Vollstreckern (3) Die Vollstreckung kann nach Ablauf einer Frist von 1 Jahr nicht mehr gefordert werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Fälligkeit der Abgabe. Abschnitt III Schlußbestimmungen § 14 Ausnahmen ' (1) Soweit für Bürger mit ständigem Wohnsitz in der DDR die nach dieser Anordnung zu erhebenden Abgaben höher als die nach der bisher dafür geltenden sind, werden, die Abgaben auf die bisherige Höhe ermäßigt. (2) Der Leiter der Hauptabteilung Binnenschiffahrt und Wasserstraßen im Ministerium für Verkehrswesen kann auf Antrag zeitlich, befristete Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung genehmigen, wenn dies aus volkswirtschaftlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist, wobei die Genehmigung von Bedingungen abhängig gemacht, mit Auflagen verbunden und erforderlichenfalls widerrufen werden kann. § 15 Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen der Abgaben gemäß Anlage 1 und der Hebestellen gemäß Anlage 2 werden im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen erlassen und im Tarif- und Verkehrsanzeiger veröffentlicht. § 16 Inkrafttreten und Außerkraftsetzungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1988 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 19. November 1966 über die Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf den Binnenwasserstraßen (GBl. II Nr. 128 S. 797; Ber. GBl. II Nr. 131 S. 834), Anordnung Nr. 2 vom 30. Juli 1968 über die Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf den Binnenwasserstraßen (GBl. II Nr. 87 S. 681), Anordnung Nr. 3 vom 13. Februar 1969 über die Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf den Binnenwasserstraßen (GBl. II Nr. 13 S. 101), Anordnung Nr. 6 vom 18. März 1986 über die Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf den Binnenwasserstraßen (GBl. I Nr. 10 S. 132), Anordnung Nr. 7 vom 19. Februar 1987 über die Erhebung Von Schiffahrtsabgaben auf den Binnenwasserstraßen (GBl. I Nr. 6 S. 49), Tarif vom 3. August 1948 für die Wasserstraßenabgabe der Fähren (ZVOB1. Nr. 37 S. 419), Anordnung vom 23. Juli 1954 zur Ergänzung und Änderung des Tarifs vom 1. April 1935 für die Schiffahrtabgaben der Kleinfahrzeuge auf den Mitteldeutschen Wasserstraßen (ZB1. Nr. 32 S. 395). Berlin, den 20. Oktober 1988 Der Minister für Verkehrswesen I. V.: Dr. Schmidt Staatssekretär 4 4 Z. Z. gilt die Verordnung vom 6. Dezember 1968 über die Vollstreckung wegen Geldtorderungen der Staatsorgane und staatlichen Einrichtungen (GBl. II 1969 Nr. 6 S. 61).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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