Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 251

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 251 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 251); Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 16. November 1988 251 Durchsetzung progressiver Normen und Normative des Materialverbrauchs und der Vorratshaltung zu beraten und ihnen Informationen für Kosten- und Preisvergleiche beim Einsatz metallurgischer Erzeugnisse zu übergeben. Sie erteilt Gutachten in allen Fragen der Verwendung und der Werkstoffbeschaffenheit metallurgischer Erzeugnisse. (6) Die Stahlberatungsstelle verwirklicht ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Kombinaten und den Betrieben, den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen, den Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften der DDR, den Universitäten und Hochschulen sowie mit den staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen. (7) Der Direktor der Stahlberatungsstelle ist dem Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali für die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Aufgaben direkt verantwortlich und rechenschaftspflichtig. §4 Informationspflichten und Mitwirkung bei der Erarbeitung von Erneuerungspässen (1) Die Bedarfsträger haben die Stahlberatungsstelle über Neuentwicklungen, mit denen ein bedeutender Bedarfszuwachs, wesentliche Sortimentsveränderungen oder neue qualitative Anforderungen an die bereitzustellenden metallurgischen Erzeugnisse verbunden sind, mit Beginn der Erarbeitung des Erneuerungspasses bzw. nach Erteilung des Entwicklungsauftrages so zu informieren, daß deren Mitwirkung bei der Erarbeitung der Vorbereitungsunterlagen für die Neuentwicklung gesichert werden kann. (2) Die Mitwirkung der Stahlberatungsstelle an der Erarbeitung von Erneuerungspässen für Aufgaben des Staatsplanes Wissenschaft und Technik ist jährlich zwischen den Ministern für Wissenschaft und Technik und Erzbergbau, -Metallurgie und Kali abzustimmen. Für die weiteren Neuentwicklungen legt der Direktor der Stahlberatungsstelle Art und Umfang der Mitwirkung der Stahlberatungsstelle fest. Wird eine Mitarbeit der Stahlberatungsstelle für nicht erforderlich gehalten, ist gleichzeitig über das weitere Genehmigungsverfahren zu entscheiden. (3) Die Hersteller und Bedarfsträger haben die Stahlberatungsstelle unverzüglich über bedeutende Qualitätsprobleme bei der Herstellung, der Verarbeitung oder Verwendung metallurgischer Erzeugnisse zu informieren. §5 Staatliche Genehmigung (1) Der staatlichen Genehmigung durch die Stahlberatungsstelle bedürfen a) der Einsatz metallurgischer Erzeugnisse in Neuentwicklungen im Umfang der im § 4 getroffenen Regelungen, b) Abweichungen von dem vom Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali festgelegten Vorzugssortiment oder optimierten Stahlmarkensortiment. Der Direktor der Stahlberatungsstelle kann in begründeten Ausnahmefällen eine Befreiung von der Genehmigungspflicht aussprechen. Diese Befreiung ist ausgeschlossen, wenn beim Einsatz metallurgischer Erzeugnisse in Neuentwicklungen eine Abweichung vom Vorzugssortiment oder vom optimierten Stahlmarkensortiment vorgesehen ist. Metallurgische Erzeugnisse, deren Verwendung durch staatliche Einsatzbestimmungen geregelt ist, sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen. (2) Die staatliche Genehmigung wird mit einem Prüfbescheid erteilt. Sie kann mit Auflagen verbunden oder befristet werden. Die Antragsteller haben der Stahlberatungsstelle über die Erfüllung der Auflagen schriftlich zu berichten. (3) Die staatliche Genehmigung berechtigt zum Einsatz der betreffenden metallurgischen Erzeugnisse im Rahmen der Bilanzanteile. Die Rechte und Pflichten der bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organe werden dadurch nicht berührt. §6 Zustimmung bei Importen von Anlagen, Maschinen und Ausrüstungen Bei vorgesehenen Importen von Anlagen, Maschinen und Ausrüstungen zur Verarbeitung metallurgischer Erzeugnisse, die qualitativ höhere Anforderungen an diese Erzeugnisse stellen, haben die Bedarfsträger vor der staatlichen Entscheidung über den Import die Zustimmung der Stahlberatüngs-stelle einzuholen. Die Zustimmung erstreckt sich auf die zu verarbeitenden metallurgischen Erzeugnisse. §7 Durchsetzung der ökonomischen Materialvehwendung (1) Die Stählberatungsstelle kontrolliert die Einhaltung der in den Rechtsvorschriften festgelegten Pflichten bei der Herstellung, beim Import und bei der Verwendung metallurgischer Erzeugnisse. (2) Die Stahlberatungsstelle kontrolliert bei Herstellern und Bedarfsträgern metallurgischer Erzeugnisse vor allem a) die bedarfs- und qualitätsgerechte Produktion, b) die Einhaltung der staatlichen Genehmigungen, Zustimmungen und staatlichen Einsatzbestimmungen, c) den materralökonomisch zweckmäßigsten Einsatz metallurgischer Erzeugnisse bei der Entwicklung, Projektierung und Konstruktion neuer Erzeugnisse und Anlagen, d) die Einhaltung der Normen und Normative des Materialverbrauchs und der Vorratshaltung, e) die Einhaltung der Kennziffern zur Senkung des spezifischen Materialverbrauchs. Sie arbeitet dabei mit den staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen und den bilanzierenden und bilanzbeauftragten Organen zusammen und führt unter Einbeziehung der zuständigen Fondsträger Kontrollberatungen durch. (3) In Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Mitarbeiter der Stahlberatungsstelle und die vom Direktor der Stahlberatungsstelle Bevollmächtigten unter Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Schutz von Staatsgeheimnissen berechtigt, die Betriebe, Genossenschaften oder Einrichtungen nach vorheriger Anmeldung beim Leiter der Wirtschaftseinheit zu betreten, in Unterlagen Einsicht zu nehmen und mündliche oder schriftliche Informationen anzufordern. Sie haben sich durch einen Dienstausweis und einen schriftlichen Kontrollauftrag des Direktors der Stahlberatungsstelle zu legitimieren. (4) Der Direktor der Stahlberatungsstelle ist berechtigt, a) den Direktoren der Betriebe Auflagen zum Einsatz aufgedeckter Reserven, zur sofortigen Rückgabe nicht erforderlicher materieller Fonds und zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften zu erteilen, b) von den Generaldirektoren der Kombinate und den Leitern der übergeordneten Organe der Bedarfsträger Entscheidungen zur effektiven Verwendung der metallurgischen Erzeugnisse zu verlangen, c) von den Generaldirektoren der bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Kombinate bei ungerechtfertigten Bedarfsforderungen die Berechnung von Wirtschaftssanktionen zu verlangen, d) vom zuständigem Leiter die Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeit zu verlangen, wenn Leiter oder leitende Mitarbeiter ihnen aus der Verordnung . obliegende Pflichten verletzt haben, - e) Genehmigungen zu widerrufen, wenn die der Genehmigung zugrunde gelegten Bedingungen nicht oder nicht mehr zutreffen. §8 Entscheidungen Entscheidungen, mit denen eine staatliche Genehmigung oder Zustimmung versagt, mit Auflagen oder befristet erteilt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat und die Einstellung zur sozialistischen Gesetzlichkeit, zum Staatssicherheit und zur operativen Arbeit überhaupt. Dieser gesetzmäßige Zusammenhang trifft ebenso auf das Aussageverhalten des Beschuldigten mit dem Ziel, wahre Aussagen zu erreichen, wird mit den Begriffen Vernehmungstaktik vernehmungstaktisches Vorgehen erfaßt. Vernehmungstaktik ist das Einwirken des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Informationsoewinnuna in der Beschuldiatenvernehmung Umfang und Inhalt der Beweisführung im Ermittlungsverfahren werden durch den Gegenstand der Beweisführung bestimmt. Er ist auch Grundlage für die Bestimmung des Informationsbedarfs in der Beschuldigtenvernehmung. Wie bereits im Abschnitt begründet, sind die Rechtsgrundlagen Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit im gesamten Verantwortungsbereich, vorrangig zur Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und zur zielgerichteten Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, und der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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