Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 243

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 243 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 243); Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 8. November 1988 243 der Zertifikation und kontrolliert die Durchführung der dazu festgelegten Aufgaben. (2) Das ASMW ist verantwortlich für die Leitung und Planung der Erarbeitung der Standards und anderer normativtechnischer Dokumente, auf deren Grundlage die Zertifikation der Erzeugnisse erfolgt. (3) Das ASMW stimmt die von den Ministerien erarbeiteten Vorschläge für zu zertifizierende Erzeugnisse mit den bevollmächtigten staatlichen Organen der Teilnehmerländer der Konvention ab und informiert die Ministerien, Kombinate und Betriebe über das im RGW bestätigte Verzeichnis. (4) Das ASMW informiert die Ministerien, Kombinate und Betriebe über erteilte Ubereinstimmungszertifikate für Importerzeugnisse. (5) Das ASMW setzt die Anerkennung des Übereinstimmungszertifikats für Importerzeugnisse aus, wenn eine Nichtübereinstimmung der Importerzeugnisse mit dem erteilten Übereinstimmungszertifikat festgestellt wird. Über die Aussetzung der Anerkennung ist das bevollmächtigte staatliche Organ des Exportlandes zu informieren. §6 (1) Das ASMW bestätigt die Qualitätgfähigkeit der Betriebe als Voraussetzung für die Zertifikation der Erzeugnisse. (2) Das ASMW erteilt Übereinstimmungszertifikate auf der Grundlage der mit den Prüfberichten der akkreditierten Prüflabors nachgewiesenen Übereinstimmung mit den normativtechnischen Dokumenten und der bestätigten Qualitätsfähigkeit der Betriebe. Es trifft in Übereinstimmung mit den Regelungen im RGW Festlegungen zur Kennzeichnung der zertifizierten Erzeugnisse. (3) Das ASMW erkennt das Übereinstimmungszertifikat ab und erteilt Auflagen gemäß § 22 der Verordnung vom 1. Dezember 1983 über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse (GBl. I Nr. 37 S. 405), wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Ubereinstimmungszertifikats weggefallen sind. §7 Aufgaben der Ministerien (1) Den Ministern obliegt die Verantwortung für die Verwirklichung der sich aus der Zertifikation ergebenden Aufgaben in ihrem Verantwortungsbereich. 2 3 (2) Die Minister haben zu sichern, daß durch die Zertifikation der Erzeugnisse die Marktfähigkeit und Exportwirksamkeit der Erzeugnisse erhöht, für den Import von Roh- und Werkstoffen, Zuliefererzeugnissen und von anderen Erzeugnissen hohe Qualitätsmaßstäbe gesetzt sowie Wiederholungsprüfungen vermieden werden. (3) Die Ministerien haben auf der Grundlage der Vorschläge der Kombinate und Betriebe und unter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Erfordernisse Vorschläge für Erzeugnisse, die in die Zertifikation einbezogen werden sollen, erarbeiten und nach Zustimmung durch das Ministerium für Außenhandel dem ASMW zu übergeben, zu sichern, daß für die in die Zertifikation einzube'ziehen-den Erzeugnisse planmäßig durch die Kombinate und Betriebe Prüflabors auf- oder ausgebaut werden, die die im SEPROSEV geforderten technischen, räumlichen, personellen und organisatorischen Bedingungen erfüllen und akkreditiert werden können, darauf Einfluß zu nehmen, daß für die Zertifikation erforderliche RGW-Standards rechtzeitig erarbeitet werden und nur solche Standards internationaler Organisationen, staatliche Standards und andere normativ-technische Dokumente vereinbart werden, die dem fortgeschrittenen wissenschaftlich-technischen Weltstand entsprechen, zu sichern, daß in den Kombinaten und Betrieben Möglich- keiten für die ausländischen Vertragspartner geschaffen werden, sich mit dem Stand der Produktion und der Qualitätskontrolle in den Herstellerbetrieben bekanntzumachen, sofern das ASMW mit dem bevollmächtigten staatlichen Organ des Partnerlandes nach Abstimmung mit den zuständigen Ministerien eine Vereinbarung darüber getroffen hat und die Gegenseitigkeit gewährleistet ist. (4) Der Minister für Außenhandel erteilt seine Zustimmung gemäß Abs. 2 zu den Vorschlägen der Ministerien für die in die Zertifikation einzubeziehenden Erzeugnisse, wenn damit auf der Grundlage jles Planes die außenwirtschaftlichen Gesamtinteressen der DDR gewahrt werden. (5) Die Aufgaben gemäß den Absätzen 1 bis 3 gelten für die Räte der Bezirke gegenüber den Kombinaten und Betrieben ihres Verantwortungsbereiches entsprechend. Aufgaben der Kombinate, Betriebe und Außenhandelsbetriebe (1) Den Generaldirektoren der Kombinate und Betriebsdirektoren obliegt die Verantwortung für die Verwirklichung der sich aus der Zertifikation ergebenden Aufgaben in ihrem Verantwortungsbereich. (2) Die Generaldirektoren der Kombinate und Betriebsdirektoren sichern die Vorbereitung von Erzeugnissen für die 'Zertifikation sowie eine gleichbleibende stabile Qualitätsproduktion und qualitätsgerechte Auslieferung der Exporterzeugnisse entsprechend dem erteilten Zertifikat. §9 (1) Die Kombinate und Betriebe erarbeiten in Abstimmung mit den zuständigen Außenhandelsbetrieben und in Abstimmung mit zuständigen Kontroll- und Uberwachungsorganen Vorschläge für dig Zertifikation von Exporterzeugnissen sowie Vorschläge für zu fordernde Übereinstimmungszertifikate für Importerzeugnisse. Dabei sind gleichzeitig akkredi- ' tierte bzw. zu akkreditierende Prüflabors und normativtechnische Dokumente, auf deren Grundlage die Zertifikation vorgenommen werden soll, vorzuschlagen. Diese Vorschläge sind dem zuständigen Ministerium zu übergeben. (2) Die Kombinate und Betriebe sind verantwortlich für die Überprüfung und Mitwirkung an der Erarbeitung der für die Zertifikation erforderlichen RGW-Standards in ihrem Verantwortungsbereich sowie, wenn erforderlich, für die Erarbeitung von Vorschlägen, welche anderen normativ-technischen Dokumente der Zertifikation zugrunde gelegt werden sollen. (3) Die Kombinate und Betriebe haben die Voraussetzun- . gen dafür zu schaffen, daß sich die Vertreter des bevollmächtigten staatlichen Organs des Partnerlandes' mit dem Stand der Produktion und der .Qualitätssicherung im Kombinat bzy. Betrieb bekanntmachen können, sofern das ASMW mit dem bevollmächtigten staatlichen Organ des Partnerlandes in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. (4) Die Kombinate und Betriebe haben auf der Grundlage der gemäß § 5 Abs. 3 vereinbarten Verzeichnisse die Erteilung eines Ubereinstimmungszertifikats bei der zuständigen Fachabteilung des ASMW zu beantragen. Gleichzeitig damit ist der Nachweis der Qualitätsfähigkeit durch den Hersteller zu erbringen. Das ASMW regelt das Verfahren der Bereitstellung der Prüfmuster und legt fest, welche weiteren Unterlagen einzureichen sind. (5) Die Kombinate und Betriebe sind verpflichtet, das ASMW über Abweichungen vom Übereinstimmungszertifikat insbesondere im Zusammenhang mit Reklamationen zu gelieferten Erzeugnissen im Export und Verstößen gegen die mustergetreue Fertigung sowie über eingeleitete Maßnahmen zu informieren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, bei der Entwicklung und Anwendung operativer Legenden und Kombinationen, bei der inhaltlichen Gestaltung und Organisation des operativen Zusammenwirkens mit anderen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben. Kombinaten und Einrichtungen. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Abteilungen zusammenzuarbeiten. Die Instrukteure haben im Rahmen von Anleitungs- und Kontrolleinsätzen den Stand der politisch-operativen Aufgabenerfüllung, die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze zu überprüfen und zu analysieren, Mängel und Mißstände in die Lage zu versetzen, ihre Verantwortung für die konsequente Verwirklichung der Beschlüsse der Partei, für die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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