Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 23

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 23 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 23); Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 25. Januar 1988 23 e) eingeleitete Maßnahmen zur Vermeidung etwaiger aus dem Mangel drohender Gefahren, f) Garantieforderungen. (3) Erkennt der Lieferer den Mangel nicht an, ist durch den Besteller ein Gutachten einzuholen. Für die Entscheidung darüber, ob ein Mangel vorliegt, sind die Feststellungen des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung, bei radioaktiven Arzneimitteln des Instituts für Arzneimittelwesen, verbindlich. §10 Verpackung (1) Die Verpackung (Container, Kisten, Fässer, Trommeln) ist grundsätzlich als Leihverpackung rückgabepflichtig. Der Besteller hat die Leihverpackung unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, auf seine Kosten zürückzugeben. Für Lieferungen an die bewaffneten Organe gilt die im § 38 der Lieferverordnung (LVO) vom 15. Oktober 1981 (GBl. I Nr. 31 S. 357) festgelegte Rückgabefrist von 90 Tagen. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Leihverpackungsanordnung vom 16. Oktober 1984 (GBl. I Nr. 29 S. 336). (2) Die Verpackung ist in entleertem und gesäubertem (de-kontaminiertem) Zustand als leere Verpackung gemäß ATRS zurückzugeben. (3) Ist die zurückzugebende Verpackung über die in der Anlage 7 zur ATRS festgelegten maximal zulässigen Werte hinaus kontaminiert, ist sie besonders zu kennzeichnen und als radioaktiver Stoff zu behandeln. (4) Abschirmbehälter der Typenreihe KT sind keine Leihverpackung. Sie werden dem Besteller mit der Leistung in Rechnung gestellt. Sie sind nach dem Verbrauch des radioaktiven Stoffes gegen Erstattung des Zeitwertes rückgabepflichtig. Die Absätze 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden. §11 Weitere Nutzung radioaktiver Stoffe (1) Der Besteller hat radioaktive Stoffe, die von ihm nicht mehr genutzt werden können, sich aber in einem solchen Zustand befinden, daß eine weitere Nutzung durch andere Bedarfsträger möglich ist, Isocommerz zur Vermittlung anzubieten. (2) Isocommerz ist verpflichtet, sofern ein volkswirtschaftlicher Bedarf besteht, den Vertragsabschluß zu vermitteln. Auf das Vertragsverhältnis finden die Bestimmungen dieser Anordnung entsprechende Anwendung. Der Preis ist zwischen den Partnern zu vereinbaren. (3) Der Besteller hat radioaktive Stoffe, für die keine weitere Nutzung möglich ist, gemäß den in der Erlaubnis zum Verkehr mit radioaktiven Stoffen festgelegten Bedingungen und den Rechtsvorschriften für radioaktive Abfälle5 zu behandeln. §12 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. März 1988 in Kraft. Sie findet für alle Lieferverträge Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten zu erfüllen sind. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 17. März 1966 über die Allgemeinen Leistungsbedingungen für radioaktive Stoffe (GBl. II Nr. 39 S. 245) außer Kraft. Berlin, den 15. Dezember 1987 Der Minister für Chemische Industrie I. V.: Q u a a s Staatssekretär 5 z. Z. gilt die Anordnung vom 25. Februar 1986 über die zentrale Erfassung und Endlagerung radioaktiver Abfälle (GBl. I Nr. 13 S. 182). Anordnung über die Aufgaben, Arbeitsweise und Befugnisse des Staatlichen Gußbüros vom 23. Dezember 1987 Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und den Leitern der weiteren zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Zweckbestimmung des Staatlichen Gußbüros (1) Das Staatliche Gußbüro im folgenden SGB genannt ist eine Einrichtung beim VEB Kombinat baukema Leipzig im Bereich des Ministeriums für Schwermaschinen- und Anlagenbau. (2) Das SGB unterstützt staatliche und wirtschaftsleitende Organe, Kombinate und Betriebe bei der Verwendung und dem zweckentsprechenden Einsatz von Formgußerzeugnissen der ELN 124 00 000 entsprechend den Erfordernissen der Materialökonomie und in Übereinstimmung mit den langfristiger; Zielstellungen der Kapazitäts- und Verbrauchsproportionierung sowie einer hohen Leistungsentwicklung. §2 Aufgaben zur Ausarbeitung und Durchsetzung von staatlichen Materialbilanzen (1) Das SGB koordiniert die Ausarbeitung der Staatsplan-, Minister- und Kombinatsbilanzen. Das SGB wirkt bei der Erarbeitung der Vorgabebilanzen (staatliche Aufgaben) und der Bilanzen (staatliche Planauflagen) einschließlich der Export- und Importkennziffem mit und führt Abstimmungen dazu mit den bilanzierenden Organen, den Versorgungsbereichen und dem zuständigen Außenhandelsbetrieb durch; prüft und bewertet die Bilanzvorschläge der bilanzierenden Organe, nimmt zu Schwerpunkten des Aufkommens und der Verwendung Stellung und unterbreitet der Staatlichen Plankommission Entscheidungsvorschläge zur weiteren Leistungsentwicklung und zur Deckung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs; arbeitet auf der Grundlage von Entscheidungen der Staatlichen Plankommission zu den Entwürfen der Ministerbilanzen die Entwürfe der Staatsplanbilanzen bis zur Bestätigungsreife aus; unterstützt die bilanzierenden Organe bei der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Entwicklung von Gießereikapazitäten und der daraus möglichen Gestaltung des Aufkommens. (2) Das SGB unterstützt die Staatliche Plankommission und die bilanzierenden Organe mit Entscheidungsvorschlägen zur Lösung von Versorgungsproblemen, die in der Phase der Bilanzrealisierung entstehen. Es koordiniert die dazu erforderlichen überzweiglichen Maßnahmen. (3) Das SGB rechnet gegenüber der Staatlichen Plankommission und der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Staatsplanbilanzen lieferseitig auf der Grundlage der Berichterstattung zu den Ministerbilanzen ab. Es hat die Entwicklung des Aufkommens und der Verwendung zu analysieren, in Auswertung der ihm bereitgestellten verbraucherseitigen Informationen die Entwicklung des Verbrauches und der Bestände einzuschätzen sowie den Stand der Erfüllung der Lieferverträge auszuwerten. (4) Das SGB wirkt bei der Vorbereitung und der Durchführung von Exporten und Importen von Formgußerzeugnissen mit. Es unterstützt die Staatliche Plankommission bei der Durchsetzung der Aufgaben und Maßnahmen zur Einsparung von Importen und unterbreitet Vorschläge zur Entwicklung eigener Kapazitäten in den entsprechenden Versorgungsbereichen. (5) Das SGB wirkt bei der Begutachtung von kapazitäts-und profilbestimmenden Investitionen in Gießereibetrieben mit. Anträge auf Entscheidungen über Produktionseinstei-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen.

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