Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 210

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 210 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 210); 210 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 2. September 1988 §20 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. November 1988 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 8. Juli 1980 über den Transport gefährlicher Güter (GBl. I Nr. 22 S. 217) außer Kraft. Berlin, den 21. Juli 1988 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Arndt Minister für Verkehrswesen Anlage zu § 2 vorstehender Verordnung Verkehrsbestimmungen Zur Zeit gelten insbesondere: 1. Transportordnung vom 30. Januar 1979 für gefährliche Güter (TOG) (TVA Nr. 153/20/79), 2. Ordnung vom 4. Juni 1987 über den Seetransport und Hafenumschlag gefährlicher Güter (OSHG) (TVA Nr. 170/18/87), 3. Ordnung vom 13. Februar 1979 über den Lufttransport gefährlicher Güter (OLTG) (TVA Nr. 190/18/85), 4. Anordnung vom 12. April 1978 über den Transport radioaktiver Stoffe ATRS (Sonderdruck Nr. 953 des Gesetzblattes), 5. Sprengmittelgesetz vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 15 S. 309) einschließlich der Ersten Durchführungsbestimmung vojjj. 31. März 1982 (GBl. I Nr. 15 S. 312) und der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 31. März 1982 (GBl. I Nr. 15 S. 316), 6. Besondere Bedingungen vom 1. Juli 1974 für die Beförderung von gefährlichen Gütern im internationalen Eisenbahnverkehr Anlage 4 zum Abkommen über den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (SMGS) (TVA Nr. 149a/24/74), 7. Bestimmungen vom 15. September 1986 für die Beförderung von Gütern in Wagen im internationalen direkten Eisenbahn-Fährverkehr zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (IDEF-Bestimmungen) (TVA Nr. 181/20/86), 8. Ordnung vom 1. Mai 1985 über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) Anlage I zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM) (TVA Nr. 60/6/85), 9. Anlagen A und B vom 1. Mai 1985 zum Europäischen Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (TVA Nr. 111/10/85), 10. Internationale Konvention zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, 1974, (Sonderdruck Nr. 1015 des Gesetzblattes) ; Bekanntmachung vom 27. August 1979 über den Beitritt der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II 1980 Nr. 1 S. 31), 11. Post-Anordnung vom 28. Februar 1986 (GBl. I Nr. 8 S. 69) und das Vertragswerk des Weltpostvereins, Bekanntmachung vom 10. August 1970 über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Verfassung des Weltpostvereins, zum Postpaketabkommen und zum Wertbrief- und Wertkästchenabkommen (GBl. I Nr. 17 S. 176), 12. Straßenverkehrs-Ordnung StVO vom 26. Mai 1977 (GBl. f Nr. 20 S. 257) zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung vom 9. September 1986 (GBL I Nr. 31 S. 417), 13. Binnengewässer-Verkehrsordnung (BGVO) vom 21. Dezember 1977 (Sonderdruck Nr. 951 des Gesetzblattes) i. d. F. der Anordnung Nr. 2 vom 15. Februar 1984 (Sonderdruck Nr. 951/1 des Gesetzblattes), 14. Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung (BWVO) vom 1. Februar 1974 (Sonderdruck Nr. 716 des Gesetzblattes) zuletzt geändert durch die Anordnung Nr. 4 vom 26. Juli 1985 (Sonderdruck Nr. 716/3 des Gesetzblattes), 15. Seeverkehrsordnung (SeeVO) vom 18. Oktober 1978 (Sonderdruck Nr. 993 des Gesetzblattes) i. d. F. der Anordnung Nr. 2 vom 12. Januar 1984 (Sonderdruck Nr. 993/1 des Gesetzblattes). Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährleistung des sicheren Transports gefährlicher Güter (VOTG) vom 21. Juli 1988 Auf Grund des § 18 der Verordnung vom 21. Juli 1988 über die Gewährleistung des sicheren Transports gefährlicher Güter (VOTG) (GBl. I Nr. 18 S. 205) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: Zu § 3 Absätze 2 und 3 der Verordnung: §1 (1) Als sichere Wege sind solche Verkehrswege festzulegen, die unter Beachtung ihrer Linienführung, ihres baulichen Zustandes und ihrer sicherheitstechnischen Ausstattung den Anforderungen des zu transportierenden Gutes und des eingesetzten Transportmittels so entsprechen, daß Gefahren für Leben und Gesundheit der Menschen, für den Bestand materieller Werte oder für die Beeinträchtigung der natürlichen Umwelt ausgeschlossen sind. (2) Die Räte der Kreise haben für das Befahren gemäß Abs. 1 erforderlichenfalls besondere Fahrtrouten, Verkehrszeiten und weitere Maßnahmen festzulegen und sie den Kombinaten und Betrieben des Territoriums mitzuteilen, die gefährliche Güter versenden, empfangen oder selbst transportieren. Die Verkehrszeiten sind von den Räten der Kreise unter Berücksichtigung der örtlichen Voraussetzungen und der Notwendigkeit der Durchführung von Transporten mit gefährlichen Gütern gesondert festzulegen. (3) Die Räte der Kreise haben zur Durchsetzung des Verbots für das Befahren bestimmter öffentlicher Straßen in Abstimmung mit dem zuständigen Volkspolizeikreisamt die Kennzeichnung dieser Straßen gemäß Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung StVO vom 26. Mai 1977 (GBl. I Nr. 20 S. 257) zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung vom 9. September 1986 zur Straßenverkehrs-Ordnung StVO (GBl. I Nr. 31 S. 417) zu veranlassen. (4) Für das Befahren von Stadtzentren und anderen geschlossenen Siedlungsgebieten durch Eisenbahnfahrzeuge und Binnenschiffe legt das Ministerium für Verkehrswesen besondere Sicherheitsmaßnahmen fest. (5) Von den in den Absätzen 2 bis 4 getroffenen Regelungen sind die in den Verkehrsbestimmungen als gefährliche Güter in kleinen Mengen bezeichneten Stoffe, bestimmte feste brennbare Stoffe sowie ansteckungsgefährliche und ekelerregende Stoffe ausgenommen. Im Straßenverkehr gelten die in den Absätzen 2 und 3 getroffenen Regelungen nur für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären. Offensive und parteiliche Untersuchungsarbeit verlangt, gerade diese Aufgaben gewissenhaft zu lösen. Der Leiter der Hauptabteilung die Leiter der Bezirks-verwaltungen Verwaltung haben zu sichern, daß bei der Gewinnung von die nicht Bürger der sind, sowie in der Zusammenarbeit mit solchen die ausländertypischen Besonderheiten herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Diese Besonderheiten ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen am Dietz Verlag, Berlin, Dienstanweisung über politisch-operative Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin.

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