Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 209

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 209 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 209); Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 2. September 1988 209 ren Rechtsvorschriften festgelegte Meldepflicht bleibt hiervon unberührt. (5) Zur schadlosen Ablagerung von gefährlichen Gütern, die während des Transports frei geworden sind, haben die Räte der Bezirke geeignete Deponien nachzuweisen. Darüber ist bei den Räten der Bezirke ein Verzeichnis zu führen. § 15 Ausnahmegenehmigungen Abweichungen von den in der Anlage genannten Verkehrs-bestimmungen sind nur gestattet, wenn diese in Rechtsvorschriften ausdrücklich geregelt sind. §16 Beschwerdeverfahren (1) Gegen die nach dieser Verordnung erteilten Auflagen gemäß § 7 Abs. 2 kann Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang der Auflage bei dem Rat des Kreises einzulegen, der die Auflage erteilt hat. (2) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Der Rat des Kreises kann die Realisierung der Maßnahmen bis zur endgültigen Entscheidung aussetzen. (3) Über die Beschwerde ist innerhalb von 1 Woche nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Rat des Bezirkes zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu unterrichten. Der Rat des Bezirkes hat innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig zu entscheiden. (4) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Fristen gemäß Abs. 3 nicht getroffen werden, ist vor Ablauf der jeweiligen Frist ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (5) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und dem Einreicher der Beschwerde auszuhändigeri oder zuzusenden. v § 17 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Leiter oder leitender Mitarbeiter a) Werktätige zum Transport gefährlicher Güter einsetzt, die nicht die im § 8 Abs. 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, b) Verpackungen, Transport- und Umschlagmittel zum Transport gefährlicher Güter verwendet oder betreibt, ~ die nicht gemäß den Verkehrsbestimmungen geprüft, zugelassen, Verkehrs- und betriebssicher oder gekennzeichnet sind, c) gefährliche Güter entgegen den Festlegungen des §3 Abs. 3 transportieren läßt, d) bei neu entwickelten gefährlichen Stoffen den Festlegungen des § 11 zuwiderhandelt, e) Transportpapiere nicht entsprechend § 8 Abs. 5 Buchst, d ausfertigen läßt, f) Belade- oder Stauvorschriften nicht entsprechend § 8 Abs. 5 Buchst, e einhält, g) gemäß § 12 Abs. 1 die Meldung bzw. Begleitung unterläßt, h) Auflagen gemäß § 7 Abs. 2 nicht erfüllt, i) entgegen den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 und des § 8 Abs. 5 Buchst, f Verkehrswege oder Verkehrszeiten festlegt oder die vom Rat des Kreises festgelegten weiteren Maßnahmen nicht einhält, kann mit Verweis oder mit Ordnungsstrafe bis zu 500 M belegt werden. (2) Eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M kann ausgesprochen werden, wenn durch eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit gemäß Abs. 1 a) die gesellschaftlichen Interessen grob mißachtet wurden, b) die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich beeinträchtigt oder c) sie wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet wurde. (3) Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen gemäß Abs. 1, die zu einer erheblichen Verunreinigung der Luft, der Gewässer oder des Bodens führen oder führen können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 10 000 M ausgesprochen werden. (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt im Rahmen ihrer Zuständigkeit a) dem Leiter des zuständigen Leitungsorgans oder der Dienststelle der Deutschen Reichsbahn, b) dem Leiter der Hauptverwaltung der Zivilen Luftfahrt des Ministeriums für Verkehrswesen, c) dem Leiter des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik, d) dem Leiter des Wasserstraßenaufsichtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik, e) dem Leiter der zuständigen staatlichen Gewässeraufsicht, f) dem Leiter der Staatlichen Verkehrsinspektion und den Leitern ihrer Bezirksinspektionen, g) dem Leiter des Kraftfahrzeugtechnischen Amtes der Deutschen Demokratischen Republik, h) dem Leiter der Staatlichen Luftfahrtinspektion der Deutschen Demokratischen Republik, i) dem Leiter der Verkehrs-Hygieneinspektion des Medizinischen Dienstes des Verkehrswesens der Deutschen Demokratischen Republik, j) dem für den Verkehr zuständigen Mitglied des für den Verkehrsbetrieb zuständigen Rates des Bezirkes, k) dem Leiter der Staatlichen Umweltinspektion des Rates des Bezirkes, l) dem Präsidenten des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz, m) dem Leiter des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung, n) dem für den Verkehr zuständigen Mitglied des für den Verkehrsbetrieb zuständigen Rates des Kreises oder der Stadt. (5) Für die TDurchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch der Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). § 18 Erlaß von Folgebestimmungen Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Folgebestimmungen erlassen die Leiter der zuständigen zentralen Staatsorgane im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehrswesen und dem Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. § 19 Übergangsbestimmungen (1) Die Fahrzeugführer im Straßenverkehr müssen innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung im Besitz der im § 8 Abs. 3 geforderten staatlichen Berechtigung sein. (2) Bis zu dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt gelten die in der Betriebsfahrerlaubnis gemäß Anlage 1 zur Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 361/3 vom 15. Dezember 1977 Straßenfahrzeuge und deren Instandhaltung (Sonderdruck Nr. 943 des Gesetzblattes) enthaltenen Eintragungen über die Berechtigung zum Transport gefährlicher Güter.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik um fassend zu gewähr!eisten. Das ist das wesen der Schwerpunktarbeit im Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Bestimmung von Schwerpunktaufgaben in der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland sowie staatsfeindliche Hetze bewirken. Die trägt innerhalb der politisch-ideologischen Diversion und der psychologischen Kriegführung des Gegners einen ausgeprägt subversiven Charakter.

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