Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 193

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 193 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 193); 193 nnnimiti!i GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1988 Berlin, den 22. August 1988 Teil I Nr. 17 Tag Inhalt Seite 12. 7. 88 Anordnung über die Verleihung des akademischen Grades Doktor eines Wissenschaftszweiges Promotionsordnung A * 193 12. 7. 88 Anordnung über die Verleihung des akademischen Grades Doktor der Wissenschaften Promotionsordnung B 197 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 200 Anordnung über die Verleihung des akademischen Grades Doktor eines Wissenschaftszweiges Promotionsordnung A vom 12. Juli 1988 Aufgrund des § 16 der Verordnung vom 6. November 1968 über die akademischen Grade (GBl. II Nr. 127 S. 1022) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft folgendes angeordnet: fl Ausübung des Promotionsrechts (1) Das Recht zur Verleihung des akademischen Grades Doktor eines Wissenschaftszweiges Promotionsrecht A wird von den Wissenschaftlichen Räten oder ihnen entsprechenden Gremien (nachfolgend Wissenschaftlicher Rat genannt) der Universitäten, Hochschulen und anderer wissenschaftlicher Institutionen (nachfolgend Hochschule genannt) ausgeübt. (2) Der Wissenschaftliche Rat verleiht die akademischen Grade gemäß Anlage 1, soweit der Hochschule dazu das Recht erteilt worden ist. (3) Bei Wissenschaftlichen Räten, die in Fakultäten untergliedert sind, erfolgt die Verleihung des akademischen Grades Doktor eines Wissenschaftszweiges durch die zuständige Fakultät. Für Wissenschaftliche Räte, die nicht in Fakultäten untergliedert sind, gelten die Regelungen für die Fakultäten sinngemäß. (4) Die Fakultäten können zur Durchführung der Verfahren Promotionskommissionen bilden. §2 Voraussetzungen (1) Die Voraussetzungen für die Verleihung des akademischen Grades Doktor eines Wissenschaftszweiges sind: a) in der Regel der Besitz des akademischen Grades Diplom eines Wissenschaftszweiges, sofern nicht das Diplomverfahren in ein Promotionsverfahren A überführt oder eine Regelung nach Abs. 2 getroffen wird, b) die Vorlage einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und ihre positive Bewertung, c) die erfolgreiche Verteidigung der Dissertation, d) der Nachweis über die erfolgreiche Vertiefung der marxistisch-leninistischen Kenntnisse, e) der Nachweis über die geforderten Fremdsprachen-kenntmsse. (2) Wenn ein Kandidat kein Diplom besitzt bzw. die Hauptprüfung nicht abgelegt hat oder der Doktorgrad eines Wissenschaftszweiges angestrebt wird, der nicht dem Wissenschaftszweig der Hauptprüfung bzw. dem Diplom entspricht, legt die Fakultät fest, welche Prüfungen in den theoretischen Grundlagen abzulegen sind. §3 Antragstellung (1) Der Antrag auf Durchführung eines Promotionsverfahrens ist vom Kandidaten schriftlich an den Wissenschaftlichen Rat zu richten, der das Verfahren durchführen soll, und darf nur an einen Wissenschaftlichen Rat gestellt werden. (2) Dem Antrag sind beizufügen: a) mindestens 4 Exemplare der Dissertation und die geforderte Anzahl der Thesen, b) ein Lebenslauf, insbesondere über den wissenschaftlichen Werdegang, c) eine Liste der Veröffentlichungen und anderer wissenschaftlicher Arbeiten, darüber vorhandene Einschätzungen, Stellungnahmen und Rezensionen, d) eine Beurteilung durch den zuständigen Leiter, insbesondere zur wissenschaftlichen Tätigkeit, der fachlichen Weiterbildung und Persönlichkeitsentwicklung des Kandidaten, e) der Nachweis über die marxistisch-leninistischen Kenntnisse,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gewinnen wollten. Obwohl in beiden Fällen bereits Gespräche mit feindlichnegativen Personen geführt wurden, war es noch zu keinem organisatorischen Zusammenschluß gekommen.

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