Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 187

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 187 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 187); 187 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1988 Berlin, den 12. August 1988 Teil I Nr. 16 Tag Inhalt Seite 15.7.88 Anordnung über die Führung eines Bauleistungsprotokolls 187 20. 7. 88 Anordnung über die staatliche Qualitätskontrolle bei der Errichtung und Rekonstruktion von Kernkraftwerken in der DDR 189 22. 7. 88 Anordnung Nr. 2 über die Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht 191 22. 7. 88 Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesund- heits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes - 191 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 192 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 192 Anordnung über die Führung eines Bauleistungsprotokolls vom 15. Juli 1988 Zur Sicherung der. termingerechten Inbetriebnahme der Investitionsvorhaben der Industrie wird im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern und Leitern 'der zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Diese Anordnung gilt für Bauinvestitionen der Industrie, des Verkehrswesens, des Post- und Fernmeldewesens sowie des Umweltschutzes und der Wasserwirtschaft, die beim Investitionsauftraggeber auf der Grundlage der staatlichen Plankennziffern in den Investitionsplan Staatsfonds Bau sowie beim Bilanzorgan in die Industriebaubilanz eingeordnet und über die Wirtschaftsverträge entsprechend den Rechtsvorschriften .abgeschlossen wurden. §2 Für die Bauinvestitionen sind ab Beginn der Investitionsdurchführung bis zu ihrer Fertigstellung und nutzungsfähi-/ gen Übergabe Bauleistungsprotokolle entsprechend der An-/ läge zu dieser Anordnung zu führen. Die Bauleistungsprotokolle sind verbindliche Grundlage der Abrechnung in den entsprechenden zentralisierten Berichterstattungen des Investitionsauftraggebers sowie der Auftragnehmer. Die Bauleistungsprotokolle sind durch die Auftragnehmer und den Investitionsauftraggeber zu unterzeichnen. §3 (1) Die Bauleistungsprotokolle sind durch die Auftragnehmer monatlich je Investitionsvorhaben für die vertraglich gebundenen Bauinvestitionen auf der Grundlage der entsprechend den Rechtsvorschriften erfaßten eigenen Bauproduktion zu erarbeiten. (2) Die Generalauftragnehmer bzw. Hauptauftragnehmer Bau beziehen die vertraglich vereinbarten Leistungen ihrer Nachauftragnehmer in das Bauleistungsprotokoll ein und weisen sie gesondert aus. Das hat für die fertiggestellten Nachauftragnehmerleistungen auf der Grundlage bestätigter vorliegender Rechnungen sowie für die in Ausführung befindliche Bauproduktion der Nachauftragnehmer auf der Grundlage von Bauleistungsprotokollen, die durch den Nachauftragnehmer zu erarbeiten und dem Generalauftragnehmer bzw. dem Hauptauftragnehmer Bau bis zum vorletzten Werktag eines jeden Monats zu übergeben sind, zu erfolgen. (3) Die Generalauftragnehmer bzw. Hauptauftragnehmer Bau sow'ie die weiteren Auftragnehmer, die Verträge mit dem Investitionsauftraggeber direkt abgeschlossen haben, übergeben die Unterzeichneten Bauleistungsprotokolle am letzten Werktag eines jeden Monats dem Investitionsauftraggeber. §4 Der Investitionsauftraggeber erarbeitet auf der Grundlage der Bauleistungsprotokolle für das jeweilige Investitionsvorhaben seine Investitionsberichterstattung und sendet die Bauleistungsprotokolle bis zum 5. Werktag des folgenden Monats an seine Auftragnehmer zurück. Er bestätigt durch Unterschrift, daß die Bauinvestitionen für das jeweilige Investitionsvorhaben auf der Grundlage der Bauleistungsprotokolle abgerechnet wurden. Bei auftretenden Differenzstandpunkten sind die Vertragspartner verpflichtet, sofern notwendig auch unter Einbeziehung der zuständigen übergeordneten Organe, bis zum nächsten Berichtstag eine endgültige Klärung der Differenz und eine einheitliche Abrechnung vorzunehmen. §5 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 15. Juli 1988 Der Minister für Bauwesen Junker Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil I für die Monate April Mai Juni 1988;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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