Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 171

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 171 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 171); 171 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1988 Berlin, den 27. Juli 1988 Teil I Nr. 15 Tag Inhalt Seite 15. 6. 88 Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß Beweisrichtlinie 171 12. 7. 88 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Meßwesen 177 13. 6. 88 Anordnung Nr. 2 über den Rücklauf leerer Kabeltrommeln ■ 178 24. 6. 88 Anordnung über die fremdsprachliche Qualifizierung von Bürgern der DDR in Vorbereitung auf eine Tätigkeit im Ausland 179 30. 6. 88 Anordnung zur Anwendung der internationalen Artikelnumerierung EAN und des EAN-Strichcodes - 180 18. 7. 88 Anordnung Nr. 2 über die Quartals- und Monatsplanung sowie über die Freisetzung und effektive Verwendung materieller Fonds 182 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 184 Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß Beweisrichtlinie vom 15. Juni 1988 Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Wahre Feststellungen sind die Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Im Zweifel ist zugunsten des Beschuldigten oder des Angeklagten zu entscheiden. Gesetzliche, gerechte und überzeugende Entscheidungen sind eine Garantie der in der Verfassung der DDR verankerten unveräußerlichen Menschenrechte, insbesondere der Unantastbarkeit der Persönlichkeit, der Gleichheit vor dem Gesetz, der Freiheit und der Würde des Menschen. Sie.bestärken die Bürger in der Überzeugung, daß sie in der DDR in sozialer Geborgenheit leben. Solche Entscheidungen fördern das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürgern und die Bereitschaft, an der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität mitzuwirken. Wahre Feststellungen sind zugleich die Voraussetzung dafür, daß die Durchführung und Auswertung von Strafverfahren wirksam zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung, Disziplin und Sicherheit beitragen. I. Grundsätze der Beweisführung I. Beweisführungspflicht des Gerichts Die Beweisführungspflicht des Gerichts ist Ausdruck seiner Pflicht zur Feststellung der Wahrheit und entspricht der Rechtsstellung des Angeklagten (§§ 8 und 22 sowie 15 StPO). Das Gericht hat die Pflicht zur. Beweisführung in be- und entlastender Hinsicht (§§ 1, 222 StPO); die gesetzlichen Mitwirkungsrechte anderer am Strafverfahren Beteiligter an der Beweisführung zu gewährleisten; dem Angeklagten die Möglichkeit zu sichern, an der Beweisführung mitzuwirken, ohne ihm die Beweisführungspflicht aufzuerlegen. Das Gericht hat Verteidigungsvorbringen zu prüfen und sich auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen damit auseinanderzusetzen. 2. Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung Wissenschaftlichkeit der Beweisführung bedeutet umfassende Anwendung der Erkenntnisse der Natur- und Gesellschaftswissenschaften sowie der Technik, um zu wahren Feststellungen über die dem Angeklagten zur Last gelegten strafbaren Handlungen zu gelangen. Richterliche Unabhängigkeit und Wissenschaftlichkeit bedingen einander. Sie gewährleisten die objektive und allseitige Feststellung der Wahrheit über jede Straftat durch gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung und sind die Grundlage eigenverantwortlicher Entscheidungen des Gerichts. Die Bestimmungen zur Gewährleistung der richterlichen Unvoreingenommenheit, über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern (§ 7 GVG, § 156 ff. StPO) und die Art und Weise der Beratung und Abstimmung des Gerichts über die Entscheidung (§ 178 ff. StPO) sind strikt zu beachten. Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung stehen in enger Beziehung zur Präsumtion der Unschuld. Niemand darf als einer Straftat schuldig behandelt werden, bevor seine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen.

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