Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 163

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 163 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 163); 163 Gesetzblatt Teil I Nr. 14 geltend gemacht werden kann. Als Tag der möglichen Geltendmachung gilt bei Ansprüchen a) aus Verlust des Gutes der Tag des Ablaufes der Lieferfrist, b) aus teilweisem Verlust, aus Beschädigung oder sonstiger Wertminderung des Gutes, bei Lieferfristüberschreitung und aus sonstigen Pflichtverletzungen aus dem Frachtvertrag der Tag der Ablieferung des Gutes, c) auf Zahlung, Nachzahlung und Erstattung von Transportentgelt und Auslagen der Tag der Zahlung oder, sofern nicht gezahlt worden ist, der Tag der Annahme des Gutes, d) aus Beschädigung von Transportmitteln der Tag der Beschädigung. Abschnitt III Besondere Bestimmungen für den Operativtransport §34 Begriffsbestimmung , (1) Operativtransport liegt vor, wenn Transportkunden fallweise Straßenfahrzeuge für den dringlichen Transport im Binnenverkehr innerhalb kurzer Bestellfristen bei den VEB Kraftverkehr bestellen und diese den Transport in kürzeren als den für den allgemeinen Ladungstransport festgelegten Lieferfristen durchführen. (2) Operativtransport liegt nicht vor, wenn Absender auf der Grundlage von in Transportverträgen getroffenen Vereinbarungen Straßenfahrzeuge regelmäßig innerhalb kurzer Bestellfristen in Anspruch nehmen. Zu § 9 der GTVO: j §35 Zum Operativtransport zugelassene Güter Zum Operativtransport sind Güter zugelassen, die zur Abwendung erheblicher volkswirtschaftlicher Nachteile oder zur Beseitigung von Havarien oder Störungen oder aus anderen zwingenden Gründen dringlich transportiert werden müssen und mit den bei den VEB Kraftverkehr für den Operativtransport verfügbaren Straßenfahrzeugen transportiert werden können. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Durchführung des Operativtransports und seiner Dringlichkeit trifft in Streitfällen der Vorsitzende des zuständigen Kreis- oder Stadttransportausschusses. § 36 Inanspruchnahme von Operativtransporten Die Inanspruchnahme von Operativtransporten setzt bei Transportkunden, denen Transportkennziffern erteilt wurden, grundsätzlich die Vorlage von Transportkennziffern voraus. Werden durch die Inanspruchnahme von Operativtransporten die Transportkennziffern überschritten, erfolgt eine Anrechnung der erbrachten Gütertransportleistung auf die Transportkennziffern. Zu § 15 der GTVO: §37 Bestellung, Bestätigung und Bereitstellung (1) Straßenfahrzeuge für den Operativtransport sind bei dem für den Transportkunden örtlich zuständigen VEB Kraftverkehr zu bestellen. Die Bestellung kann, soweit kein spezielles Verfahren vereinbart ist, mündlich, fernmündlich, schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch erfolgen. Bezugstransporte sind schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zu bestellen. Die Bestellung muß alle Angaben enthalten, die zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung des Operativtransports durch den VEB Kraftverkehr erforderlich sind. Ausgabetag: 14. Juli 1988 (2) In Abhängigkeit von der Dringlichkeit des Operativtransports kann die Bereitstellung des Straßenfahrzeuges zur Beladung innerhalb einer Frist von a) 8 Stunden oder b) mehr als 8 bis 24 Stunden mit der Bestellung gefordert werden. (3) Die Bereitstellung der. Straßenfahrzeuge kann frühestens 2 Stunden nach Eingang der Bestellung vom VEB Kraftverkehr gefordert werden. Bei Bezugstransporten im Fernverkehr kann der Beginn des Einsatzes des Straßenfahrzeuges frühestens 2 Stunden nach Eingang der Bestellung gefordert werden; in diesem Fall gilt der Beginn des Einsatzes als Bereitstellung. (4) Der VEB Kraftverkehr ist verpflichtet, unverzüglich nach Eingang der Bestellung diese hinsichtlich der Möglichkeiten der Transportdurchführung zu prüfen, die Bestellung gegenüber dem Transportkünden zu bestätigen oder ein anderes Angebot zu unterbreiten. (5) Der VEB Kraftverkehr ist verpflichtet, das bestellte Straßenfahrzeug zu dem Zeitpunkt, der unter Beachtung der Absätze 3 und 4 in der Bestätigung der Bestellung genannt wurde, bereitzustellen. (6) Kann der VEB Kraftverkehr nach Bestätigung der Bestellung das Straßenfahrzeug nicht fristgemäß bereitstellen, hat er dies unverzüglich dem Transportkunden mitzuteilen und mit ihm einen neuen Zeitpunkt der Bereitstellung zu vereinbaren, soweit der Transportkunde wegen der nicht fristgemäßen Bereitstellung des Straßenfahrzeuges seine Bestellung nicht zurücknimmt. Die Verantwortlichkeit des VEB Kraftverkehr für die nicht fristgemäße Bereitstellung oder Nichtbereitstellung des Straßenfahrzeuges wird dadurch nicht berührt. §38 Ankündigung (1) Der Transportkunde, der den Transport bestellt hat, ist verpflichtet, diesen gegenüber dem Empfänger (Absatztransport) oder dem Absender (Bezugstransport) anzukündigen. Eine Ankündigung durch den VEB Kraftverkehr erfolgt nicht. (2) Eine Vorbereitungszeit wird nicht gewährt. Zu den §§ 12 und 19 der GTVO: §39 Frachtdokument (1) Der Transportkunde ist verpflichtet, im Frachtdokument im Feld „Bemerkungen des Absenders“ den Vermerk „ Operativtransport “ einzutragen. (2) Der Transportkunde ist verpflichtet, das ordnungsgemäß ausgefüllte Frachtdokument dem Fahrpersonal bei der Bereitstellung des Strtkßenfahrzeuges zu übergeben. §40 Änderung des Frachtvertrages Änderungen des Frachtvertrages sind nur mit Zustimmung des VEB Kraftverkehr zulässig. Die Zustimmung wird nur erteilt, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der planmäßigen Transportorganisation des VEB Kraftverkehr vertretbar und zur Abwendung eines erheblichen volkswirtschaftlichen Nachteils zwingend erforderlich ist. Zu § 20 der GTVO: § 41 Zahlungspflichtiger Zur Zahlung des Transportentgelts und der Auslagen aus dem Frachtvertrag ist der Transportkunde verpflichtet, der den Operativtransport bestellt hat. Die Festlegung eines;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr entwichen die Verhafteten Hans-Bodo und Klaus-Oürgen aus einer Untersuchungshaftanstalt.

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