Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 148

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 148 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 148); 148 Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag:. 14; Juli 1988 (2) Dies Durchführungsbestimmung gilt für a) IPG, GPG, VEG und deren kooperative Einrichtungen sowie Betriebe aller Eigentumsformen (nachfolgend Genossenschaften, Betriebe und Einrichtungen genannt), - b) staatliche Einrichtungen des Pflanzenschutzes bei den Räten der Bezirke und Kreise. §2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Durchführungsbestimmung sind a) Verkaufsbestände: Obstgehölze und Erdbeerpflanzen, die in der kommenden Verkaufsperiode zum Verkauf bestimmt sind; b) Vermehrungsbestände: Obstgehölze und Erdbeerpflanzen, die zur Weiterkultur quartiermäßig aufgepflanzt sind; c) Obstgehölze: Kernobst-, Steinobst- und Beerenobstgehölze. §3 Phytosanitäre Anforderungen an Obstgehölze und Erdbeerpflanzen (1) Das zur Produktion von Obstgehölzen und Erdbeerpflanzen verwendete Vermehrungsmaterial muß den Anforderungen gemäß staatlichem Standard! entsprechen. (2) Verkaufsbestände müssen frei von visuell erkennbaren Symptomen von Virosen und Mykeplasmosen (nachfolgend Viruskrankheiten genannt) gemäß staatlichem Standard1 sein. §4 Überwachung und Bekämpfung (1) Alle Vermehrungsbestände sind durch die Genossenschaften, Betriebe und Einrichtungen auf das Auftreten von Virusvektoren und Symptome von Viruskrankheiten zu überwachen. (2) Werden im Ergebnis der Überwachung das Auftreten von Virusvektoren oder Symptome von Viruskrankheiten festgestellt, sind durch die Genossenschaften, Betriebe und Einrichtungen a) wirksame Bekämpfungsmaßnahmen gegen Virusvektoren durchzuführen; b) mit Viruskrankheiten befallene Obstgehölze und Erdbeere flanzen zu vernichten. (3) Die durchgeführten Überwachungsmaßnahmen einschließlich der ermittelten Ergebnisse und die durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen sowie vorgenommenen Vernichtungen befallener Obstgehölze und Erdbeerpflanzen sind durch die Genossenschaften, Betriebe und Einrichtungen dokumentarisch festzuhalten. §5 Staatliche Kontrolle U) Veikaufsbcstände sind durch die staatlichen Einrichtungen des Pflanzenschutzes auf die Freiheit von Symptomen von Viruskrankheiten gemäß staatlichem Standard1 zu kontrollieren. (2) Die Kontrolle ist jährlich bis zum 30. April schriftlich durch die Vorsitzenden der Genossenschaften, Direktoren der Betriebe and Leiter der Einrichtungen formlos beim Leiter des Pflanzenschutzes des zuständigen Rates des Kreises zu beantragen. (3) Bei der Durchführung der Kontrolle der Verkaufsbestände sind den Mitarbeitern der staatlichen Einrichtungen des Pflanzenschutzes durch die Genossenschaften, Betriebe und Einrichtungen a) Art und Sorte des Verkaufsbestandes; 1 Z. Z. gilt der Standard TGL 22 241 Baumschulanerkennung; Obst-, Rosen-, Erdbeer- und Unterlagenpflanzgut Ausg. 6/87. b) Nachweis über Herkunft des verwendeten Vermehrungsmaterials; c) Umfang das Verkaufsbestandes; d) Dokumentationen über durchgeführte Maßnahmen der Überwachung und Bekämpfung gemäß § 4 vorzuweisen. (4) Durch den Leiter des Pflanzenschutzes des zuständigen Rates des Kreises sind schriftlich gegenüber den Vorsitzenden der Genossenschaften, Direktoren der Betriebe und Leitern der Einrichtungen im Ergebnis der Kontrolle bei Erfüllung der phytosanitären Anforderungen gemäß § 3 die Verkaufsbestände für den Handel gemäß staatlichem Standard1 freizugeben. (5) Durch den Leiter des Pflanzenschutzes des zuständigen Rates des Kreises sind schriftlich gegenüber den Vorsitzenden der Genossenschaften, Direktoren der Betriebe und Leitern der Einrichtungen im Ergebnis der Kontrolle bei Nichterfüllung der phytosanitären Anforderungen gemäß a) § 3 Abs. 1 Auflagen zur Vernichtung der Verkaufsbestände oder b) § 3 Abs. 2 vor der Freigabe der Verkaufsbestände für den Handel gemäß staatlichem Standard1 Auflagen zur Vernichtung mit Viruskrankheiten befallener Obstgehölze und Erdbeerpflanzen zu erteilen. §6 Beschwerdeverfahren (1) Gegen Auflagen gemäß §5 Abs. 5 Buchst, a kann durch die Genossenschaften, Betriebe und Einrichtungen Beschwerde eingelegt werden. Die Betroffenen sind über ihr Beschwerderecht zu belehren. (2) Die Beschwerde ist schriftlich mit Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von .3 Werktagen nach Zugang der Auflage beim Leiter des Pflanzenschutzes des Rates des Kreises einzulegen. Die Beschwerde muß Namen und Wohnort des Beschwerdeführenden enthalten. (3) Uber die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Eingang durch den Leiter des Pflanzenschutzes des Rates des Kreises zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Leiter des Pflanzenschutzes des Rates des Bezirkes zuzuleiten. Der Beschwerdeführer ist davon zu informieren. Der Leiter des Pflanzenschutzes des Rates des Bezirkes hat innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig zu entscheiden. Kann in Aüsnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Entscheidungstermins zu geben. (4) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Die Verkaufsbestände verbleiben bis zur endgültigen Entscheidung am Standort (5) Die Beschwerdeentscheidung ist zu begründen und dem Beschwerdeführer auszuhändigen oder zuzustellen. §7 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. August 1988 in Kraft (2) Gleichzeitig tritt die Fünfzehnte Durchführungsbestimmung vorn 24. April 1963 zum Gesetz zum Schutze der Kultur -und Nutzpflanzen Bekämpfung von Wildhopfen sowie Krankheiten und Schädlingen des Hopfens (GBl. II Nr. 41 S. 272) außer Kraft. Berlin, den 3. Juni 188 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft L i e t z;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die von der Sowjetunion und den anderen Warschauer Vertragsstaaten ausgehenden Friedensinitiativen in der internationalen Öffentlichkeit zu diskreditieren sowie unter Einschaltung der Einrichtungen und Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Grundfrage der sozialistischen Revolution bloßzulegen, warum zum Beispiel die bürgerliche Reklame für einen, demokratischen Sozialismus oder ähnliche Modelle im Grunde eine Attacke gegen die führende Rolle der Partei , Repräsentanten der Parteiund Staatsführung, Funktionäre und Mitglieder der Partei - die Bestimmungen über den Reiseverkehr in nichtsozialistische Staaten und die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte und ihnen vorgelagerten Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Die vorbeugende Sicherung von Personen und Objekten, die im staatlichen Interesse eines besonderen Schutzes bedürfen. Die politisch-operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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