Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 146

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 146 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 146); 146 Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 4. Juli 1988 Anlage \ zu vorstehender Verordnung Statut der Stiftung „Neue Synagoge Berlin Centrum Judaicum“ §1 Name der Stiftung Die zum Zwecke des Wiederaufbaus der Berliner Synagoge und der Pflege jüdischer Kultur und Tradition errichtete Stiftung trägt den Namen „Neue Synagoge Berlin Centrum Judaicum“. §2 Rechtsstellung und Sitz Die Stiftung ist juristische Person und hat ihren Sitz in Berlin, Hauptstadt der DDR. §3 Zweck der Stiftung (1) Zweck der Stiftung ist es, das Andenken an die jüdischen Opfer des deutschen- Faschismus, an Verfolgung, antifaschistischen Widerstand, Solidarität und Befreiung zu bewahren, eine Stätte des Gebets und der Andacht für jüdische Gläubige einzurichten, das Wirken jüdischer Bürger in der deutschen Geschichte zu würdigen und ihre wissenschaftlichen und kulturellen Leistungen als Teil des deutschen Kulturerbes zu pflegen, zu erforschen, darzustellen und zu verbreiten, Stätten der Begegnung, der Pflege und Bewahrung jüdischer Kultur und Tradition für gegenwärtige und künftige Generationen zu schaffen, in vielfältigen Formen die nationale und internationale Zusammenarbeit mit allen fortschrittlichen Kräften sowie anderen Gremien der Juden im Dienste des Friedens und der Völkerverständigung zu pflegen. (2) Der Erfüllung dieses Zweckesdienen insbesondere der Wiederaufbau der Neuen Synagoge in der Berliner Oranienburger Straße zu einem Ensemble, das das Centrum Judaicum und das Gemeindehaus der Jüdischen Gemeinde Berlin umfaßt, die Gestaltung einer Gedenkstätte und eines Gedenkparks, die Einrichtung eines repräsentativen Museums mit aktuellen Ausstellungen und eines wissenschaftlichen Zentrums zur Koordinierung, Erforschung und Publizierung wissenschaftlicher und kultureller Leistungen deutscher Juden, die Herausgabe von Publikationen und Gedenkstücken zur Darstellung des Wirkens jüdischen Lebens in der Gesellschaft, die Durchführung von nationalen und internationalen Konferenzen und kulturellen Veranstaltungen, die Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen jüdischen Gremien, die Beteiligung an der Pflege und Erhaltung des größten jüdischen Friedhofes in Europa, Friedhof der Jüdischen Gemeinde Berlin in Weißensee, Herbert-Baum-Straße. Alle Maßnahmen werden im engen Zusammenwirken mit den jüdischen Gemeinden in der DDR und der Bibliothek der Berliner Jüdischen Gemeinde durchgeführt. §4 Vermögen (1) Das Vermögen der Stiftung besteht aus den bei ihrer Gründung eingebrach ten Grundstücken und Gebäuden, sowie Sachen und sonstigen Vermögenswerten, den von der Stiftung errichteten Gebäuden und Anlagen, staatlichen Zuschüssen, Schenkungen und Spenden, Erbschaften und Vermächtnissen und sonstigen Einnahmen. (2) Das Vermögen ist unmittelbar und ausschließlich für Zwecke der Stiftung zu verwenden. (3) Entsprechend deh Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik ist die Stiftung von der Körperschaft-, Vermögen-, Kapitalertrag- und Grundsteuer befreit, unterliegen Zuwendungen an die Stiftung nicht der Schenkung- und Erbschaftsteuer, ist die Stiftung von der Zahlung von Zoll-, Gerichts-, Ver-waltungs-,- Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren befreit. (4) Entsprechend den Geschäftsbedingungen der Banken der DDR unterhält die Stiftung Konten bei der Staatsbank der DDR.und der Deutschen Außenhandelsbank AG. Leitung der Stiftung § 5 (1) Die Stiftung wird durch einen Vorstand geleitet. (2) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und den zwei Vizepräsidenten des Verbandes der jüdischen Gemeinden in der DDR, dem Direktor der Stiftung, drei weiteren Vertretern der jüdischen Gemeinden in der DDR, einem Vertreter des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR, einem Vertreter des Kulturbundes der DDR, einem Vertreter des Ministeriums für Kultur, einem Vertreter des Staatssekretärs für Kirchenfragen, einem Vertreter des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen, einem Vertreter des Magistrats von Berlin. Die Vertreter werden von den aufgeführten Institutionen benannt. (3) Der Präsident der Stiftung.und zwei Vizepräsidenten -werden für die Dauer von zwei Jahren vom Vorstand gewählt. Der Präsident, die. Vizepräsidenten und der Direktor der Stiftung sind Vertreter der jüdischen Gemeinden in der DDR. (4) Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. §6 (1) Der Vorstand tritt bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr, zusammen. Die Einberufung erfolgt durch den Präsidenten. (2) Der Vorstand berät und bestimmt auf der Grundlage des Statuts die Tätigkeit der Stiftung und entscheidet über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Er bestätigt die jährlichen Geschäfts- und Finanzpläne. Er kontrolliert die Tätigkeit des Direktors. (3) Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. §7 (1) Für die Führung der Geschäfte wird durch den Vorstand ein Direktor berufen. Er ist Mitglied und gleichzeitig Sekretär des Vorstandes. Der Direktor ist dem Vorstand rechenschaftspflichtig. (2) Arbeitsrechtsverhältnisse mit Mitarbeitern der Stiftung werden durch den Direktor nach vorheriger Zustimmung durch den Vorstand begründet. §8 Vertretung Im Rechtsverkehr Die Stiftung wird im Rechtsverkehr durch den Präsidenten der Stiftung oder in dessen Abwesenheit durch einen Vizepräsidenten vertreten. Im Rahmen seines Aufgabenbereiches ist auch der Direktor zur Vertretung der Stiftung berechtigt. Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. Klosterstraße 47, Berlin, 1020 Redaktion: Klosterstraße 47, Berlin, 1020, Telefon: 233 36 22 Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Otto-Grotewohl-Str. 17, Berlin, 1086. Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: monatlich Teil I -.80 M, Teil II 1, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten ,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten .25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten ,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten -.55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten -.15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt. Postschließfach 696. Erfurt, solo. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, Neustädtische Kirchstraße 15, Berlin, 1080, Telefon: 229 22 23. Artikel-Nr. (EDV) 505 003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) ISSN 0138 1644;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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