Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 139

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 139 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 139); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 29. Juni 1988 139 §5 Preisabschläge bei außerplanmäßiger Lieferung saisongebundener Konsumgüter (1) Zur Gewährleistung einer hohen Versorgungswirksamkeit von produzierten saisongebundenen Konsumgütern kann der Handel Lieferungen über die zur Sicherung einer saisongerechten Lieferung verbindlich festgelegten Termine hinaus abnehmen. Wird ein vollständiger Absatz in der laufenden Saison nicht mehr möglich, ist zwischen dem Handel und dem Produzenten für den davon betroffenen Teil die Zahlung eines Preisabschlages zu vereinbaren. Der Anspruch auf Zahlung des Preisabschlages besteht ab Zeitpunkt des Saisonabschlusses für die bis zum Beginn des nächsten Saisonzeitraumes nicht absetzbaren Konsumgüter. n (2) Grundlage für den gemäß Abs. 1 zu vereinbarenden und vom Produzenten zu zahlenden Preisabschlag sind die entstehenden Kosten für die Lagerhaltung einschließlich der Handelsfondsabgabe und ein Betrag für den Fonds Handelsrisiko entsprechend dem für den Handel gültigen Normativ. (3) Der gezahlte Preisabschlag ist a) beim Produzenten als Erlösschmälerung in das Ergebnis aus realisierter finanzgeplanter Warenproduktion einzubeziehen, b) im Handel als Erlöserhöhung zur Finanzierung der Aufwendungen für die Lagerhaltung und die Handelsfondsabgabe sowie in Höhe der zusätzlich benötigten Mittel als Zuführung zum Fonds Handelsrisiko zu erfassen. Ökonomische Stimulierung bei Direktbeziehungen (1) Zur weiteren Förderung von Direktbeziehungen zwischen den Produzenten und Warenhäusern sowie anderen versorgungspolitisch bedeutsamen Verkaufseinrichtungen des sozialistischen Konsumgüterbinnenhandels können Wirtschaftsverträge abgeschlossen werden, in denen eine planmäßige Teilung der Großhandelsspanne sowohl zum Ausgleich der dem Produzenten entstehenden Aufwendungen aus diesen Direktbeziehungen als auch zum ökonomischen Anreiz für die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit, insbesondere der Einrichtung von Kooperationsverkaufsständen u. a. Maßnahmen, vereinbart wird. (2) Das Verhältnis der Teilung der Großhandelsspanne zwischen dem Produzenten und dem Handel gemäß Abs. 1 erfolgt entsprechend den beiderseitigen Leistungen und laufenden Aufwendungen. Die sich daraus ergebenden Erlöse sind beim Produzenten und beim Handel in das Ergebnis aus realisierter finanzgeplanter Warenproduktion bzw. aus Handelsleistung einzubeziehen. §7 Sonderfonds für bedarfsgerechte Produktion von ' Konsumgütern der Leichtindustrie (1) Zur Finanzierung zusätzlicher Aufwendungen, die in der Plandurchführung bei den Betrieben im Bereich des Ministeriums für Leichtindustrie im Zusammenhang niit neuen Anforderungen an die Entwicklung, Gestaltung und kurzfristige Produktionseinführung bedarfsgerechter und modischer Konsumgüter entsprechend einer gemeinsam mit dem Handel eingeschätzten Bedarfsveränderung entstehen, ist in den Kombinaten ein „Sonderfonds für bedarfsgerechte Produktion“ als Nettogewinnverwendung zu planen und zu bilden. (2) Die zweigspezifischen Kriterien zur Planung, Bildung und Verwendung des „Sonderfonds für bedarfsgerechte Produktion“ legt der Minister für Leichtindustrie gemeinsam mit dem Minister der Finanzen in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission fest. ' §8 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1988 in Kraft. Die Bestimmungen der §§ 4, 6 und 7 sind bereits bei der Ausarbei- tung des Jahresvolkswirtschaftsplanes und des Staatshaushaltsplanes 1989 zu berücksichtigen. Durch die nach dieser Anordnung anzuwendenden Preiszu- und -abschläge werden weder Verbraucherpreise gegenüber der Bevölkerung verändert, noch dürfen solche Veränderungen auf der Grundlage dieser Anordnung vorgenommen werden. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. Pr. 555 vom 12. Juli 1985 über die Anwendung von Preisabschlägen in den Kooperationsbeziehungen zwischen Konsumgüterbinnenhandel und Industrie außer Kraft (wurde den Beteiligten gesondert zugestellt). (3) In der Anlage zu § 5 Abs. 2 der Anordnung vom 1. Juni 1972 über die Planung, Abrechnung und Kontrolle des Warenbezuges bei Industriewaren, (GBl. II Nr. 42 S. 478) werden die Ziffern. 2 und 6 gestrichen. Berlin, den 15. Juni 1988 Der Minister der Finanzen Der Minister für Handel und Versorgung Höfner Briksa Der Leiter des Amtes für Preise Halbritter Minister Sechste Durchführungsbestimmung1 zum Jagdgesetz Gesellschaftliche Auszeichnungen des Jagdwesens d vom 20. April 1988 Auf der Grundlage der §§ 29 und 32 Abs. 1 des Jagdgesetzes vom 15. Juni 1984 (GBl. I Nr. 18 S. 217) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: §1 Langjährig hervorragende Ergebnisse sowie besondere Leistungen und Aktivitäten von Einzelpersonen und Kollektiven bei der Erfüllung der Aufgaben des Jagdwesens können mit folgenden gesellschaftlichen Auszeichnungen des Jagdwesens (nachfolgend Auszeichnungen genannt) gewürdigt werden: a) Ehrenurkunde für besondere Leistungen im Jagdwesen der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend Ehrenurkunde genannt), b) Große Ehrennadel für besondere Leistungen im Jagdwesen der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend Große Ehrennadel genannt), c) Ehrennadel für besondere Leistungen im Jagdwesen der Deutschen Demokratischen Republik in den Stufen Gold, Silber und Bronze (nachfolgend Ehrennadel in Gold, Silber und Bronze genannt), d) Hegemedaille im Jagdwesen der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend Hegemedaille genannt), e) Schießabzeichen der Deutschen Demokratischen Republik für Jäger in den Stufen Gold, Silber und Bronze (nachfolgend Schießabzeichen in Gold, Silber und Bronze genannt), f) Jagdhundeführerabzeichen der Deutschen Demokratischen Republik in den Stufen Gold, Silber und Bronze (nachfolgend Jagdhundeführerabzeichen in Gold, Silber und Bronze genannt). 1 Fünfte Durchführungsbestimmung vom 15. Juni 1984 (GBl. I Nr. 18 S. 234);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der und der nachfolgenden Tagungen des der orientieren vor allem auf die weitere Herausbildung und Festigung sozialistischen Rechtsbewußtsein, auf die Wahrung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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