Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 137

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 137 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 137); 137 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1988 Berlin, den 29. Juni 1988 Teil I Nr. 12 Tag Inhalt Seite 15. 6. 88 Zweite Verordnung zum Schutze der Tierbestände vor Tierseuchen, Parasitosen und anderen besonderen Gefahren 2. Tierseuchenverordnung 137 15. 6. 88 Achte Durchführungsverordnung zum Vertragsgesetz Änderung der Fünften Durchführungsverordnung 118 15. 6. 88 Anordnung über Maßnahmen zur Vervollkommnung der ökonomischen Beziehungen zwischen Produktion und Handel ' 138 20. 4. 88 Sechste Durchführungsbestimmung zum Jagdgesetz Gesellschaftliche Auszeichnungen des Jagdwesens 139 1. 6. 88 Anordnung Nr. 2 über die Anwendung von Transportnormativen für die Planung, Abrechnung und Kontrolle des volkswirtschaftlichen Transportaufwandes 2. Transportnormativanordnung (TNAO) 141 21.6.88 Anordnung über die Stimulierung der Bauaufwandssenkung 142 30. 5. 88 Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 144 Zweite Verordnung1 zum Schutze der Tierbestände vor Tierseuchen, Parasitosen und anderen besonderen Gefahren 2. Tierseuchenverordnung vom 15. Juni 1988 Zur Änderung der Verordnung vom 11. August 1971 zum Schutze der Tierbestände vor Tierseuchen, Parasitosen und anderen besonderen Gefahren Tierseuchenverordnung (GBl. II Nr. 64 S. 557) wird folgendes verordnet: §1 Der § 7 erhält folgende Fassung: „§7 (1) Die Vorstände der Produktionsgenossenschaften und die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sichern in enger Zusammenarbeit mit den Kooperationsräten, bei Mitgliedschaft in Agrar-Industrie-Vereinigungen mit deren Leitungsorganen sowie unter Einbeziehung der Tierärzte zur Steigerung der Leistung je Tier und zur planmäßigen Reproduktion der Tierbestände den Erfordernissen der gezielten veterinärmedizinischen Präventive und Prophylaxe entsprechende Haltungsbedingungen für die Tierbestände, eine sachgerechte Betreuung und wissenschaftlich begründete Fütterung der Tiere, 1 (Erste) Verordnung vom 11. August 1911 (GBl. II Nr. 64 S. 551) die Koordinierung der Entwicklung der Tierbestände und des Tierseuchenschutzes auf der Grundlage der Entwicklungskonzeption des Territoriums, die Erarbeitung und Durchsetzung von Konzeptionen zur Stabilisierung der Tiergesundheit. (2) Zu den Maßnahmen gemäß Abs. 1 sind unter Nutzung aller Formen der kooperativen Zusammenarbeit, einschließlich in erzeugnisorientierten Kooperationsverbänden, durchgängige Systeme der Tierhygiene in den Produktionsstufen in Abhängigkeit von der Produktions- und Verarbeitungstechnologie zu schaffen. (3) Durch die Vorstände der Produktionsgenossenschaften, die Direktoren der VEG sowie die Leiter ihrer kooperativen Einrichtungen und die Direktoren der Betriebe des VE Kombinates Industrielle Tierproduktion und des VE Kombinates Tierzucht sind in Zusammenarbeit mit den zuständigen Tierärzten Arbeits- und Tierhygieneordnungen auszuarbeiten.“ §2 Diese Verordnung tritt am 1. September 1988 in Kraft. Berlin, den 15. Juni' 1988 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender L i e t z Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Auf der Grundlage der Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben. Erst aus der Kenntnis der von den jeweils zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und wesentlicher Seiten ihrer Persönlichkeit ist eine differenzierte Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen operativen-Linien und Diensteinheiten Entscheidungen vorzubereiten, wie diese Aufgaben und Probleme insgesamt einer zweckmäßigen Lösungzugeführt werden sollen, welche politisch-operativen Maßnahmen im einzelnen notwendig sind.

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