Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 114

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 114 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 114); 114 Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 15. Juni 1988 (2) Zum Kundendienst gegenüber Bürgern als Abnehmer von 15 t/a fester Brennstoffe je Haushalt gehören Beratungen zur rationellen Energieanwendung mit Besichtigung des Heizungssystems. (3) Beratungsleistungen, die über den Kundendienst (gelegentliche, individuelle, mündliche Beratung, die aus allgemeinen Kenntnissen und Erfahrungen mit verhältnismäßig geringem Zeitaufwand möglich ist) hinausgehen, sind entgeltlich und bedürfen, soweit das im Rahmen der staatlichen Planauflagen eingeordnet werden kann, der Vereinbarung. Zu § 35 Abs. 1 der Verordnung: §2 (1) Betreiber von Wärmeenergie-Abnehmeranlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen so instand zu halten und im Falle von Havarien und Störungen unverzüglich wieder instand zu setzen, daß sie während der Zeit der Heizbereitschaft die Raumheizung und GebrauchsWarmWasser-Bereitstellung im festgelegten Temperaturbereich sichern können. In der Zeit der Heizbereitschaft muß ein Zustand stabiler Zuverlässigkeit und gesicherten Zusammenwirkens der Wärmeenergie-Versorgungsanlagen zur Deckung des in den Wärmeenergiebilanzen ausgewiesenen Bedarfs bestehen. In der Zeit der Winterbereitschaft muß die Heizbereitschaft für mittlere tägliche Außenlufttem'peraturen von 0 °C und tiefer bestehen. (2) Von den Bewirtschaftern von Wohngebäuden sind zentrale Bereitschaftsdienste in Stützpunkten einzurichten und zu unterhalten. Die Stützpunkte sind während der Zeit der Heizbereitschaft ständig zu besetzen oder für das festgelegte Personal jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Name des Verantwortlichen des Gebäudebewirtschafters für die Wärmeenergieversorgung ist in den Wohngebäuden den Mietern oder Nutzern mit genauer Anschrift und fernmündlicher Erreichbarkeit durch Daueraushang bekanntzugeben. (4) In den Hausanschluß-, Druckerhöhungs- und Übergabestationen sind,, in übersichtlicher Form, Aufzeichnungen niederzulegen über die Betriebsführung, die Wartungs-, Instandsetzungs- und Revisionsmaßnahmen, die Veränderungen an den Anlagen und an ihrem Schaltzustand, die Havarien und Störungen. Die Aufzeichnungen sind vom Eintragenden mit Datum, Uhrzeit, Name und Funktion zu versehen. §3 (1) Die Betreiber von Wärmeenergie-Abnehmeranlagen dürfen für das Bedienen und Warten von Hausanschluß- und Druckerhöhungsstationen nebenberufliches Personal einset-zen. Die Arbeitsaufgabe der betreffenden Beschäftigten ist, unter Einschluß ihrer Aufgaben bei der Bedienung und Wartung von Wärmeenergieanlagen, in den Funktionsplänen festzulegen. (2) Mit dem haupt- und nebenberuflichen Personal zum Betreiben und Instandhalten von Wärmeenergie-Abnehmeranlagen soll vereinbart werden, welche Weiterbildungsmaßnahme der einzelne Beschäftigte absolviert und innerhalb welcher Zeit er den Befähigungsnachweis „Bediener von Fernwärmeanlagen“ ablegen und wiederholen wird. Als Wie-derholungstumus gilt grundsätzlich der Zeitraum von 5 Jahren. §4 (1) Werden in einem Gebäude die Mindesttemperaturen bzw. unteren Grenzwerte der Raumlufttemperatur nur mit einem hohen Aufwand an Gebrauchsenergie gesichert, ist der Gebäudebewirtschafter verpflichtet, grundsätzlich bereits im Stadium der Planausarbeitung die Ursachen ingenieur-technisch festzustellen und energieökonomisch zu bewerten, einen Maßnahmeplan aufzustellen, durch welche Aktivitäten die Energieverluste bei welchem materiellen und finanziellen Aufwand gesenkt werden können, die Aktivitäten zur Senkung der Energieverluste, die nur auf diesem Wege realisiert werden können, in die Pläne einzuordnen. Als Maßstab des vertretbaren Aufwands an Gebrauchsenergie gilt für Wohngebäude 110 W/m'-2 * Wohnfläche unter Auslegungsbedingungen. (2) Der Gebäudebewirtschafter hat das ihm übergeordnete Organ und das Energiekombinat von der Analyse und dem Maßnahmeplan zu unterrichten, wenn der vertretbare Aufwand an Gebrauchsenergie um mehr als 25 % überschritten wird. Zu § 36 der Verordnung: §5 (1) Fachorgane für Energetik sind mit Energetikern und entsprechenden weiteren Fachkräften zu besetzen. (2) Energetiker müssen über die für die Leitungsebene und die Aufgabencharakteristik erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse verfügen. Sind sie nur anteilig mit der Aufgabe betraute Beschäftigte, sollen sie die erforderlichen praktischen Kenntnisse haben und innerhalb angemessener Zeit auch theoretisch für ihre Aufgabe weitergebildet werden. (3) Die Leiter haben zu sichern, daß die Energetiker an den für sie bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. (4) Das Fachorgan für Energetik hat die Erfüllung der energiewirtschaftlichen Aufgaben und Pflichten durch systematische Kontrollen zu überwachen, den Leiter regelmäßig und, bei besonderen Vorkommnissen, unverzüglich zu unterrichten sowie Vorschläge zur Entwicklung der betrieblichen Energiewirtschaft zu machen. (5) Dem Leiter des Fachorgans für Energetik (Hauptenergetiker) kann zugleich die Leitung des Betriebes von Ener-gieumwandlungs- und Energiefortleitungsanlagen übertragen werden. §6 (1) Anteilig mit der Aufgabe betraute Energetiker sind einzusetzen in 1. energieplanungspflichtigen Betrieben, deren Energiebedarf verhältnismäßig niedrig ist und bei denen keine oder wenige Beschäftigte in der energiewirtschaftlichen BMSR-Technik oder an Umwandlungs- und Fortleitungsanlagen eingesetzt sind; 2. nicht energieplanungspflichtigen Betrieben, wenn der voraussichtliche Energiebedarf bei mindestens einer der Energieträgergruppen den nachstehenden Grenzwert übersteigt: Elektroenergie: 25 kW oder 50 000 kWh/a; Stadtgas: 20 m3/h oder 1 000 m3/Monat oder 50 000m3/a; Erdgas: die Menge, die dem Wärmeinhalt der Grenzwerte für Stadtgas entspricht; Wärmeenergie: 25 GJ/d oder 9 000 GJ/a; Rohbraunkohle: 150 t/a; andere feste Brennstoffe: 50 t/a; flüssige Energieträger, ausgenommen Kraftstoffe und Flüssiggas: 20 t/a.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Anschläge desFeindes. Die Aufklärung der Dienststellen der Geheimdienste und Agentenzentralen der kapitalistischen Staaten zur Gewährleistung einer offensiven Abwehrarbeit. Umfassende Aufklärung der Pläne und Absichten der aggressiven imperialistischen Mächte, besonders der und Westdeutschlands, gewürdigt und ihre Verantwortung bei der Schaffung und Verwirklichung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der möglichst in breiten Kreisen der Bevölkerung feindlich-negative Einstellungen zu erzeugen und den Umschlag dieser Einstellungen in feindlich-negative. Handlungen zu bewirken.

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