Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 106

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 106 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 106); 106 Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 15. Juni 1988 b) Stadtgas: Generatoren, Koksöfen, Spaltanlagen, Aufbereitungsanlagen, Gasmischstationen, Verdichterstationen, Ein-und Ausspeiseanlagen auf unterirdischen behälterlosen Speichern; Leitungen und Reglerstationen des Nenndrucks 2,5 MPa; c) Erdgas: Übernahme- und Verdichterstationen, Ein- und Ausspeiseanlagen auf unterirdischen behälterlosen Speichern; Leitungen und Reglerstationen des Nenndrucks S: 2,5 MPa; d) Wärmeenergie: Dampferzeuger, Heißwasser- und Warmwasserbereiter, Druck- und Reduzierstationen, Hauptumwälzpumpen, Speicher; Versorgungsnetze und -leitungen. 14. Instandhaltung umfaßt die zur Herstellung der technischen Betriebssicherheit und der Betriebsfähigkeit der Energieanlagen auf dem vorherigen oder einem höheren Niveau erforderlichen Arbeiten (Instandsetzung), die technische Durchsicht der Energieanlagen (Revision) und die in bestimmten Zeitabständen erforderlichen Arbeiten zur Erhaltung der technischen Betriebssicherheit und der Betriebsfähigkeit der Energieanlagen (Wartung). 15. Normalbedarf ist der Energiebedarf eines Bürgers, gegebenenfalls mit seiner Familie, für den Betrieb von haushalttypischen Energieanwendungsanlagen in Objekten, in denen er sein Recht auf Wohnraum realisiert, und von Kraftfahrzeugen zur Nutzung für Freizeit und Erholung. 16. örtliche Versorgung ist die Versorgung mit Elektroenergie oder Gas aus Versorgungsnetzen der Ebene Ortsnetz (Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz) einschließlich der Anschlußanlagen und aus Versorgungsnetzen, aus denen unmittelbar in das Ortsnetz eingespeist wird. 17. Raumlufttemperatur ist der in Grad Celsius in Grundflächenmitte des Raumes in 120 cm Höhe über Oberfläche Fußboden gemessene Wert. 18. Sekundärenergie ist die bei Energieumwandlungs-, Stoff- oder Formveränderungsverfahren neben dem eigent-: liehen Verfahrensziel naturgesetzlich oder technologisch bedingt anfallende, an feste, flüssige oder gasförmige Medien gebundene Energie sowie die Wärmestrahlung. Sekundärenergie ist identisch mit den äußeren Energieverlusten. 19. Stillegung umfaßt die Einstellung des Betriebes einer Energieumwandlungs- oder Energiefortleitungsanlage, die zum dauernden Wegfall ihrer Gesamtkapazität führt (Stillsetzung), die Demontage einer solchen Energieanlage (Abriß) sowie die Übergabe einer solchen Energieanlage an einen anderen Betreiber (Betreiberwechsel). 20. Umweltenergie ist die nutzbare Energie des Grund- und Oberflächenwassers, der Luft und der Sonnenstrahlung. Wegen der Erdwärme wird auf § 1 Abs. 3 Ziff. 2 der Verordnung verwiesen. 21. Verbundnetz ist die Gesamtheit von Energiefortleitungsanlagen des Betreibers bei Elektroenergie: mit 220 kV und 380 kV Nennspannung, bei Gas: mit 2,5 MPa und 6,4 MPa Nenndruck, mit denen in die Versorgungsnetze und in die aus ausgewählten Umwandlungsanlagen oder internationalen Verbundleitungen eingespeist wird. 22. Versorgungsnetz ist die Gesamtheit untereinander verbundener Energiefortleitungsanlagen eines Betreibers, die mit gleicher Nenngröße der Spannung, des Druckes oder der Temperatur bezeichnet sind und mit denen ein abgegrenztes Gebiet für die Elektroenergie-, Gas- odefWärmeenergiever-sorgung erschlossen ist oder wird. Es ist öffentlich, wenn es von einem Energiekombinat betrieben wird. 23. Versorgungssysteme sind das Elektroenergie-Verbundsystem, das Gasversorgungssystem und die Wärmeenergie-Versorgungssysteme. Soweit es besondere Maßnahmen auf dem Gebiet der Energiewirtschaft anlangt, sind darunter auch die Gesamtheit der Anlagen, Einrichtungen, Transport- und Umschlagmittel sowie Versorgungsvorräte der Energielieferer auf den Gebieten feste Brennstoffe und flüssige Energieträger zu verstehen. 24. Wärmeenergie ist die Energie, die mit dem Wärmeträger Dampf, Heißwasser oder Warmwasser an Energieabnehmer über Energieversorgungsanlagen geliefert wird. Auf Dampf, Heißwasser und Warmwasser, die nicht an Dritte geliefert werden, ist der Begriff entsprechend anzuwenden. 25. Wesentliche Änderung der Energieumwandlungs- oder Energiefortleitungsanlage ist eine Änderung, die zur dauernden Erhöhung oder Verminderung ihrer Gesamtkapazität führt oder bei der Hauptausrüstungen rekonstruiert, modernisiert oder komplett ausgetauscht werden. II. Gebäude im Sinne der Energieverordnung sind auch Baulichkeiten gemäß § 296 des Zivilgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 S. 465). Verordnung über die Staatliche Energieinspektion vom 1. Juni 1988 §1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung regelt die Aufgaben und die Arbeitsweise der Staatlichen Energieinspektion. (2) Diese Verordnung gilt für Staatsorgane, Kombinate, Betriebe, wirtschaftsleitende Organe, Genossenschaften und Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt), gesellschaftliche Organisationen und Vereinigungen. (3) Diese Verordnung gilt nicht für die bewaffneten Organe, die Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik und die Staatliche Verwaltung der Staatsreserve mit den unterstellten Dienststellen, Einheiten, Stäben und Betrieben. Stellung und Aufgaben §2 (1) Die Staatliche Energieinspektion ist das Organ der Zentralen Energiekommission beim Ministerrat zur staatlichen Kontrolle der Erfüllung der energiewirtschaftlichen Aufgaben. Sie verwirklicht ihre Aufgaben in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, der Rechtsvorschriften und anderer zentraler Festlegungen sowie der Weisungen des Leiters der Zentralen Energiekommission beim Ministerrat. (2) Die Staatliche Energieinspektion ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Sie gliedert sich in die Bereiche Inspektion mit der Hauptinspektion und den Bezirksinspektionen und Zentralstelle für rationelle Energieanwendung. (3) Der Sitz der Staatlichen Energieinspektion ist Berlin. (4) Die Staatliche Energieinspektion wird von einem Leiter geleitet. Er ist dem Leiter der Zentralen Energiekommission beim Ministerrat direkt unterstellt und wird von ihm berufen und abberufen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials, Werbung unter Ausnutzung materieller Interessiertheit. Werbung durch politische Überzeugung. Bei dieser Art der Werbung kann das Einverständnis des Kandidaten zur Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit einen gewissen Zeitraum kleine Disziplinwidrigkeiten der Verhafteten, sehen diese danach in der ordnungsgemäßen Dienstdurchführung in der Regel Schikanen der Mitarbeiter, protestieren dagegen reagieren mit demonstrativprovokativen Aktivitäten.

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