Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 10

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 10 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 10); 10 Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 25. Januar 1988 sind mit Ausnahme der auf Grund des Abs. 4 zu erstattenden Beträge bei Nichteinhaltung dieser Frist Verspätungszinsen gemäß den allgemeinen Rechtsvorschriften zu zahlen. Beträge unter 10, M je Frachtvertrag werden nicht verzinst.“ §6 Der § 57 der Ersten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: „§57 Besondere Regelungen für bestimmte Sanktionen (1) Eine Befreiung von den Rechtsfolgen der Verantwortlichkeit ist bei folgenden Sanktionen nur im Rahmen des § 25 Abs. 3 der GTVO möglich: a) Reinigungsgeld gemäß § 19 Abs. 4 und § 20 Abs. 8, b) Vertragsstrafe gemäß § 20 Abs. 9, c) Wagenstandgeld gemäß § 30, d) Vertragsstrafe gemäß § 36 Abs. 7, e) Weiterabfertigungsgeld gemäß § 49'Abs. 1, f) Vertragsstrafe gemäß § 55 Abs. 1. (2) Wagenstandgeld wird von der Eisenbahn berechnet und vom Staatshaushalt vereinnahmt. Die Regelung des § 30 Abs. 2 bleibt hiervon unberührt. (3) Die Sanktionen gemäß § 10 Abs. 1 Buchst, a Ziffern 1 und 2 sowie § 11 Buchst, a Ziffern 1 und 2 werden von der Eisenbahn in voller Höhe berechnet und zu 75 % an den Staatshaushalt abgeführt. (4) Die Sanktionen gemäß § 10 Abs. 1 Buchst, b Ziff. 1, § 10 Abs. 3 sowie § 11 Buchst, b werden in Höhe von 25 % vom Transportkunden berechnet und von ihm vereinnahmt, in Höhe von 75 % durch die Eisenbahn an den Staatshaushalt abgeführt.“ §7 Der § 61 der Ersten Durchführungsbestimmung wird wie folgt ergänzt: „Soweit für Beschädigung oder sonstige Wertminderung Schadenersatz wie im Falle gänzlichen oder teilweisen Ver-lusts geleistet wurde, hat die Eisenbahn Anspruch auf Herausgabe des Gutes. “ §8 Der § 12 Abs. 3 der Zweiten Durchführungsbestimmung wird wie folgt ergänzt: „Die Binnenreederei und der Transportkunde können kürzere Avisierungsfristen- vereinbaren. “ §9 Der § 38 Abs. 1 der Zweiten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: „ (1) Das Transportentgelt ist nach dem Tarif für Binnen-schiffsladungstransporte (TBT) und anderen dafür geltenden preisrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich für jede Gutmasse, für die ein Frachtdokument ausgestellt wurde, gesondert zu berechnen. Sofern die preisrechtlichen Bestimmungen keine andere Berechnungsgrundlage vorsehen, ist der Berechnung des Transportentgelts die Gutmasse zugrunde zu legen, die gemäß § 32 Abs. 2 durch Pegeln des Schiffes im leeren und im beladenen Zustand ermittelt wurde. “ § 10 Das Inhaltsverzeichnis der Vierten Durchführungsbestimmung wird wie folgt geändert: a) * Es werden neu eingefügt: „§4 Zusammenarbeit beim Güterumschlag“ und „§ 5 Umschlagplanung und -bilanzierung“; b) die bisherigen §§ 4 bis 10 werden die §§ 6 bis 12; c) der bisherige §11 wird §13 mit folgender Überschrift: „§ 13 Durchführung des An- und Abtransports umzuschlagender Güter durch Umschlagbetriebe“; d) der bisherige § 12 wird § 14. §11 Der § 2 Buchst, a der Vierten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: ,,a) Umschlagbetriebe Betriebe, die auf Umschlagstellen für die Durchführung des Güterumschlags eingesetzt sind, Betriebe, die für andere Transportkunden den Güterumschlag durchführen, ohne dafür eingesetzt zu sein, Trägerbetriebe von Be- und Entladegemeinschaften bzw. Werkfahrgemeinschaften, die auch Umschlagleistungen erbringen.“ § 12 Der § 3 Abs. 2 der Vierten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: „(2) Das Einsetzungsverfahren für Umschlagbetriebe sowie die Grundsätze für die Bildung und Organisation von Be-und Entladegemeinschaften bzw. Werkfahrgemeinschaften (nachfolgend Gemeinschaften genannt) werden durch Verkehrsbestimmungen geregelt. “ §13 (1) Die Vierte Durchführungsbestimmung erhält folgende neue §§ 4 und 5: „§4 Zusammenarbeit beim Güterumschlag Zur effektiven Gestaltung des Umschlags ist die sozialistische Zusammenarbeit auf den Umschlagstellen weiterzuentwickeln. Dazu ist auf den Umschlagstellen der Einsatz der vorhandenen Umschlagmittel zwischen den Umschlagbetrie--ben, den Transportkunden und den Betrieben der Gemeinschaften zu koordinieren. Der Vorsitzende des zuständigen Kreis- oder Stadttransportausschusses legt für die jeweilige Umschlagstelle einen für diese Koordinierung verantwortlichen Betrieb fest. Über die gemeinschaftliche Lösung von Umschlag- und Transportaufgaben sind Verträge gemäß § 73 Vertragsgesetz abzuschließen. §5 Umschlagplanung und -bilanzierung (1) Die Planung und Bilanzierung der Umschlagkapazität auf der Umschlagstelle ist ungeachtet der Rechtsträgerschaft von dem dort eingesetzten Umschlagbetrieb vorzunehmen. Sind ausnahmsweise auf einer Umschlagstelle mehrere Umschlagbetriebe tätig, ist durch den Vorsitzenden des zuständigen Kreis- oder Stadttransportausschusses der für die Kapazitätsplanung und -bilanzierung verantwortliche Umschlagbetrieb festzulegen. (2) Einzelheiten des Verfahrens der Umschlagplanung und -bilanzierung werden durch Verkehrsbestimmungen geregelt.“ (2) Die bisherigen §§ 4 bis 12 werden die §§ 6 bis 14. § 14 (1) Der neue § 10 Abs. 2 der Vierten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: „(2) Der Abschluß des Umschlagvertrages I setzt das Bestehen von Umschlagverträgen II bzw. III mit den Transportkunden voraus, für die Umschlagleistungen übernommen werden.“ (2) Im neuen § 10 Abs. 3 der Vierten Durchführungsbestimmung wird als Buchst, i neu aufgenommen: ,,i) die Zahlung der Lagergebühren, sofern kein Lagerplatznutzungsvertrag abgeschlossen wurde.“;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 10 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 10) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 10 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 10)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X