Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1988 Teil I (GBl. I Nr. 1-30, S. 1-358, 18.1.-30.12.1988).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1988, Seite 178 (GBl. DDR I 1988, S. 178); ?178 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 27. Juli 1988 Pruefung bzw. im Falle eichpflichtiger Messmittel zur Eichung entsprechend ? 6 Abs. 2 der Verordnung ueber das Messwesen nachgewiesen werden kann. (2) Die metrologische Begutachtung von zu importierenden Messmitteln ist in Vorbereitung des Importvertrages durch den zustaendigen Importbetrieb, bei Einzelimporten durch den Bedarfstraeger, zu beantragen. Zu ? 4 Abs. 1 Ziff. 4 der Verordnung: ?5 Sonderpruefung (1) Durch das ASMW oder eine MTP werden Sonderpruefungen an Messmitteln vorgenommen, wenn die Messmittel nicht geeicht werden koennen und volkswirtschaftliches Interesse an der Kenntnis und Beurkundung der Pruefergebnisse besteht. (2) Die Sonderpruefung ist entsprechend ? 2 Abs. 5 zu beantragen. ?6 Metrologische Inspektion Durch die Wirtschaftseinheiten und Einrichtungen, in denen die metrologische Inspektion durchgefuehrt wird, sind dem ASMW die erforderlichen Messmittel und Dokumentationen zur Verfuegung zu stellen, notwendige Auskuenfte zu erteilen und auf Verlangen Pruefmuster und Proben bereit-, zustellen. ?7 Ersatzansprueche Ersatzansprueche fuer Pruefmuster und Proben, die beim ASMW verbleiben oder durch Massnahmen der staatlichen Messmittelpruefung bzw. durch Kontrollmassnahmen unbrauchbar geworden sind, sowie fuer Schaeden bei ihrem An-und Abtransport koennen gegen das ASMW nicht geltend gemacht werden. Zu ? 4 Abs. 1 Ziff. 4 und ? 6 Abs. 2 der Verordnung: ?8 Uebertragung der Einheiten physikalischer Groessen (1) Die Uebertragung der Einheiten physikalischer Groessen5 6 hat auf der Grundlage von Pruefschemata zu erfolgen. (2) In den staatlichen Pruefschemata5 werden die Reihenfolge, das Verfahren und die Genauigkeit der Uebertragung der Einheit vom staatlichen Etalon ueber die Referenznormale bis zu den Arbeitsmessmitteln auf dem Gebiet der staatlichen Messmittelpruefung festgelegt. Staatliche Pruefschemata sind als DDR-Standards zu erarbeiten. (3) In den betrieblichen Pruefschemata7 werden durch die Wirtschaftseinheiten und Einrichtungen die Reihenfolge, das Verfahren und die Genauigkeit der Uebertragung der Einheit vom Hauptnormal ueber nachgeordnete Normale auf die Arbeitsmessmittel festgelegt. Dabei muessen Hauptnormale in ihrer Genauigkeit einem Referenz- oder Sekundaernormal im staatlichen Pruefschema entsprechen. (4) Betriebliche Pruefschemata sind nach Standard zu erarbeiten und nach Einholung der Zustimmung von der fuer die Messgroesse zustaendigen Struktureinheit des ASMW, Bereich Messwesen, durch die Leiter der Wirtschaftseinheiten und Einrichtungen zu bestaetigen. 5 Z. Z. gilt der Standard TGL 31 548 Einheiten physikalischer Groessen. 6 z. Z. gilt der Standard TGL 31 543/01 Staatliche Pruefschemata; Grundsaetze. 7 Z. Z. gilt der Standard TGL 31 533 Pruefschemata fuer Messmittel: Gestaltung. ?9 (1) Diese Durchfuehrungsbestimmung tritt am 15. August 1988 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Erste Durchfuehrungsbestimmung vom 14. Januar 1983 zur Verordnung ueber das Messwesen (GBl. I Nr. 5 S. 45) ausser Kraft. Berlin, den 12. Juli 1988 Der Praesident des Amtes fuer Standardisierung, Messwesen und Warenpruefung Prof. Dr. habil. Lilie Staatssekretaer Anordnung Nr. 21 ueber den Ruecklauf leerer Kabeltrommeln vom 13. Juni 1988 Zur Aenderung und Ergaenzung der Anordnung vom 10. November 1978 ueber den Ruecklauf leerer Kabeltrommeln (GBl. I Nr. 41 S. 453) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zustaendigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: ?1 (1) Der ? 5 Abs. 3 erhaelt folgende Fassung: ?(3) Die Ruecklieferungsfrist betraegt 150 Tage. Sie beginnt mit dem Datum der Lieferrechnung. Im Falle einer nicht vereinbarten vorfristigen Lieferung beginnt die Rueckgabefrist mit dem 1. Tag des im Vertrag vereinbarten Liefermonats. Als Tag der Ruecklieferung gilt der vom Transportbetrieb im Frachtbrief Blatt 1 eingetragene Tag der Versendung. Bei Anlieferung der Kabeltrommeln durch den Empfaenger gilt als Tag der Ruecklieferung der Tag des Einganges der Kabeltrommel beim Lieferer. ? (2) Der ? 5 Abs. 4 erhaelt folgende Fassung: ? (4) Zurueckgelieferte Kabeltrommeln werden entsprechend ihrer Kabeltrommelsignier-Nummer auf die Rechnung, mit der sie berechnet worden sind, angerechnet. Eine Verrechnung zurueckgelieferter leerer Kabeltrommeln mit Trommeln gleicher Nenngroesse und vom gleichen Lieferer ist nicht zulaessig.? (3) Der ? 5 wird um folgenden Abs. 8 ergaenzt: ? (8) Haben zentrale Entscheidungen zur Durchfuehrung von Investitionsvorhaben Auswirkungen auf die Ruecklieferungsfrist von leeren Kabeltrommeln, ist vom Ruecklieferer mit dem Lieferer die Ruecklieferfrist gesondert zu vereinbaren. In jedem Fall ist die Bestaetigung durch das uebergeordnete zentrale Organ des Ruecklieferers einzuholen. ? ?2 Der ? 12 Abs. 1 erhaelt folgende Fassung: ?(1) Der Lieferer berechnet bei der Lieferung von Erzeugnissen auf Kabeltrommeln an Betriebe des Produktionsmittelhandels oder an die Deutsche Post, Zentralamt fuer Materialwirtschaft und Kombinat Fernmeldebau Stammbetrieb, den Industrieabgabepreis ddr Kabeltrommeln. ? ?3 Der ? 16 erhaelt folgende Fassung: ??16 (1) Bei nicht fristgerechter Ruecklieferung leerer Kabeltrommeln berechnet die Deutsche Post, Zentralamt fuer Material- 1 Anordnung (Nr. 1) vom 10. November 1978 (GBl. I Nr. 41 S. 453);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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