Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 94

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 94 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 94); 94 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 8. April 1987 25. Zu Ziff. 9 (S. 75) 25.1. In Ziff. 9.1. Abs. 2 (S. 75) wird der 1. Satz wie folgt gefaßt: Die Planung der rationellen Wasserverwendung ist auf die Senkung des Wasserbedarfs Senkung der beeinflußbaren Wasserverluste Senkung der in die Gewässer eingeleiteten Abwasserlast Erhöhung der Wertstoffrückgewinnung aus dem Abwasser volle Auslastung ün$ Intensivierung der wasserwirtschaftlichen Grundfonds sowie Erhöhung der Effektivität der Betriebswasserwirtschaft zu konzentrieren. 25.2. In Ziff. 9.2. Abs. 1 (S. 75) wird der 1. Satz wie folgt gefaßt: Die Konzeption zur rationellen Wasserverwen-dung ist im Rahmen der konzeptionellen Vorbereitung des Fünf jahrplanes gemäß Wassergesetz auf der Grundlage von Prozeßanalysen und betrieblichen Dokumentationen entsprechend den Festlegungen im Planteil Materialökonomie der „Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens“ zu erarbeiten, an die zuständige Wasserwirtschaftsdirektion zu übergeben und nach Aufforderung zu verteidigen. 25.3. In Ziff. 9.3. (S. 76) wird als Abs. 4 aufgenommen: (4) Der Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft übergibt nach Abstimmung mit den zuständigen Leitern der zentralen Staatsorgane, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke und der Staatlichen Plankommission ausgewählte Kennziffern gemäß Ziff. 9.1. Abs. 2 bzw. Maßnahmen zur rationellen Wasserverwendung und Wertstoffrückgewinnung zum Zeitpunkt der Übergabe der staatlichen Aufgaben als Grundlage für die Ausarbeitung der Planentwürfe zu den Jahresvolkswirtschaftsplänen und zum Zeitpunkt der Übergabe der staatlichen Planauflagen zur planmäßigen Durchführung der Aufgaben der rationellen Wasserverwendung an die zuständigen Leiter der zentralen Staatsorgane und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke. 26. In Ziff. 10.1. (S. 77) wird der 3. Anstrich wie folgt gefaßt: Nomenklatur der Bilanzen für Sekundärrohstoffe und Abprodukte, die dem Ministerium für Glas- und Keramikindustrie zur Abstimmung vorzulegen sind 27. Zu Ziff. 11.5.1. (S. 81)* 27.1. Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 3 bis 5. 27.2. Im Abs. 2 Buchst, d „Leerzeilen“ wird ergänzt: In einer Leerzeile des Vordrucks 1801 sind die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Jahresvolkswirtschaftsplanes vorhandenen Bestände an Material bzw. Zulieferungen auszuweisen, die im eigenen Kombinat nicht verwendet werden können. 27.3. Im Abs. 3 Buchst, a Ziff. 1 wird die Bezeichnung VK = 451 in VK = 491 (im Vordruck 1890) geändert. 28. Zu Ziff. 11.7.2. (S. 89) 28.1. Im Abs. 4 (S. 91) wird Buchst, e wie folgt gefaßt: Zeile 2174 Lieferungen an den Pm-Handel des Ministeriums für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau. 28.2. Im Abs. 9 (S. 96) wird im Buchst, a folgendes geändert: 0900 Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, einschließlich Fondsträger 8100 8100 in 8200 Räte der Bezirke für die örtliche Versorgungswirtschaft, einschließlich 8600 28.3. Im Abs. 9 (S. 96) wird Buchst, e wie folgt gefaßt : WO-Nr. 9940 Lieferungen vom Pm-Handel des Ministeriums für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau. 28.4. Im Abs. 12 wird Buchst, k aufgenommen: k) Das Aufkommen wichtiger Sekundärrohstoffe des Verantwortungsbereiches der Räte der Bezirke, für das den Vorsitzenden der Räte der Bezirke staatliche Aufgaben und Planauflagen gemäß Ziff. 4.1. Abs. 11 übergeben werden, ist in den Bilanzen mit der Schlüsselnummer 8905 festzulegen. 28.5. Im Abs. 13 wird als Buchst, c aufgenommen:* c) Auf dem Vordruck 1722 ist in KA = 10, FK = 5 der Export in die UdSSR als Darunterposition des SW-Exports in der Lsp. 39 45 in ME/M und in der Lsp. 46 52 in BP/IAP auszuweisen. 28.6. Als Abs. 27 wird aufgenommen:* (27) Vordruck 1755 (Vorschläge zur effektiven Verwendung der aus Fondsrückgaben freigesetzten Fonds) und Vordruck 1756 (Vorschläge zur effektiven Verwendung der aus Beständen freigesetzten Fonds). Die Vordrucke sind durch die bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organe für die Ausarbeitung von Vorschlägen zur effektiven Verwendung der aus Fondsrückgaben bzw. Beständen freigesetzten materiellen Fonds zu den Staatsplan-, Minister- und Kombinatsbilanzen anzuwenden. Die Vordrucke sind wie folgt auszuarbeiten: a) Zu Seite 1 der Vordrucke: In Spalte 1 ist die Kurzbezeichnung der Bilanzposition und die 8stellige ELN-bzw. Signiernummer gemäß Bilanzverzeichnis einzutragen. In Spalte 2 ist die Schlüsselnummer der Maßeinheit gemäß Bilanzverzeichnis auszuweisen. Die Vorschläge zur effektiven Verwendung der aus Fondsrückgaben bzw. Beständen freigesetzten materiellen Fonds sind generell in der Maßeinheit des Bilanzverzeichnisses und in der Maßeinheit 1 000 M IAP zu erarbeiten. Bei Vorschlägen, die eine volkswirtschaftliche Verwendung vorsehen, sind in Spalte 3 die Kennungen „0“ (ME) und „1“ (1 000 M IAP) einzutragen. Werden die freigesetzten materiellen Fonds zur Untersetzung der mit den staatlichen Planauflagen festgelegten Plankennziffern vorgeschlagen,- sind die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

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