Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 82

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 82 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 82); 82 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 8. April 1987 die Einrichtungen der Gemeinden, Städte und Kreise sowie die nachgeordneten Organe, Betriebe und Einrichtungen der durch den Versorgungsbereich verschiedene Verbraucher II und den Fondsträger zentrale Staatsorgane (ZSO) versorgten zentralen Staatsorgane und Organisationen, jedoch ohne Ausrüstungen für Einrichtungen des Ministeriums der Justiz und ohne spezifische Ausrüstungen für Einrichtungen des Ministeriums der Finanzen und der Banken sowie ohne Bedarfsträger, die dem Fondsträger ZSO direkt zugeordnet sind. Leitungen und Einrichtungen der Kreisorganisationen der Parteien werden mit Kraftfahrzeugen durch den Fondsträger ZSO versorgt; i) Verbraucher der Fondsträger 7711 bis 7715, jedoch ohne Ausrüstungen; j) örtliche Einrichtungen und Betriebe der Kultur sowie auf dem Gebiet der Kultur Tätige, wie private Schausteller und Zirkusse Volkskunstensembles und -kollektive Kollegien bildender und freischaffender Künstler freischaffende Unterhaltungskühstler einschließlich Schallplattenunterhalter Künstlerverbände kulturelle Großveranstaltungen (wie Arbeiterfestspiele) sowie Messen und Ausstellungen. (7) Soweit für ausgewählte, den Verantwortungsbereichen der Räte der Bezirke für die örtliche Versorgungswirtschaft zugeordnete Bedarfsträgergruppen bzw. Bedarfsträger gemäß Bilanzverzeichnis für spezielle Erzeugnispositionen die verbraucherseitige Planung festgelegt ist, hat die Planung der materiell-technischen Versorgung durch die dafür zuständigen Fondsträger eigenverantwortlich zu erfolgen. (8) Für die nicht im Abs. 6 Buchst, f genannten Bedarfsträger im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Handel und Versorgung bzw. des Rates des Bezirkes, Abteilung Handel und Versorgung, gelten für die Planung der materiell-technischen Versorgung, jedoch ohne Verkaufsbedarf und ohne Ausrüstungen für den Eigenbedarf, folgende Regelungen: ' a) Folgende dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstellten zentralen wirtschaftsleitenden Organe sind als Fondsträger zuständig für die Planung der materiell-technischen Versorgung für ihren Eigenbedarf und für den Bedarf der ihnen unterstellten Betriebe und Einrichtungen: Zentrales Warenkontor Schuhe und Lederwaren, Leipzig Zentrales Warenkontor Textil- und Kurzwaren, Karl-Marx-Stadt Zentrales Warenkontor Technik, Kulturwaren, Sportartikel, Berlin Zentrales Warenkontor --Haushaltswaren, Berlin Volkseigene Warenhäuser CENTRUM, Leipzig Interhotel DDR, Berlin. b) Der Verband der Konsumgenossenschaften der DDR ist als Fondsträger zuständig für die Planung der materiell-technischen Versorgung für seinen Eigenbedarf und für den Bedarf folgender Bedarfsträger: Zentrales Handelsunternehmen Konsument, Karl-Marx-Stadt Konsum-Bauarbeiterversorgungsbetrieb, Berlin konsumgenossenschaftliche zentralgeleitete Industrie die den Konsumgenossenschaftsverbänden und Konsumgenossenschaften zugeordneten Produktionskombinate und -betriebe (nur Ausrüstungen). c) Das Zentrale Warenkontor Obst, Gemüse und Speisekartoffeln ist als Fondsträger verantwortlich für die Planung der materiell-technischen Versorgung der zum Verantwortungsbereich der Räte der Bezirke, Abteilung Handel und Versorgung, gehörenden Betriebe der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie und für die Planung folgender Materialpositionen für die Großhandelsbetriebe Obst, Gemüse und Speisekartoffeln: . Säcke (50 und 25 kg) aller Materialarten Folien und Folienbeutel auf PE-Basis Obst- und Gemüsestiegen Spankörbe. d) Der Rat des Bezirkes, Abteilung Handel und Versorgung, ist als Bedarfsträgergruppe zuständig für die Planung der materiell-technischen Versorgung folgender Bedarfsträger: Kombinat Großhandel Waren täglicher Bedarf einschließlich der zugeordneten Betriebe und Einrichtungen Großhandelsbetriebe Obst, Gemüse und Speisekartoffeln mit Ausnahme der gemäß Buchst, c vom Zentralen Warenkon--tor Obst, Gemüse und Speisekartoffeln zu planenden Materialpositionen Bezirksdirektion des volkseigenen Einzelhandels (HO) einschließlich der zugeordneten Betriebe und Einrichtungen Konsumgenossenschaftsverband des Bezirkes einschließlich der zugeordneten Konsumgenossenschaften, Betriebe und Einrichtungen jedoch ohne zugeordnete Produktionskombinate und -betriebe sozialistische Handelsbetriebe Möbel übrige, der Abteilung Handel und Versorgung direkt unterstellte Betriebe und Einrichtungen. 19. Zu Ziff. 7.8. (S. 61) 19.1. Im Abs. 5 wird die 3. Zeile des Buchst, a wie folgt gefaßt: VK = 370 KA = 10 FK = 6 19.2. Als Abs. 7 wird aufgenommen: (7) Zur Sicherung der materiell-technischen Versorgung der örtlichen Staatsorgane ist der Bedarf und die vorgesehene Bedarfsdeckung für ausgewählte Positionen wie folgt nachzuweisen: a) Die Fachorgane der Räte der Bezirke für die örtliche Versorgungswirtschaft haben den Bedarf der örtlichen Staatsorgane gegenüber den zuständigen bilanzbeauftragten Organen bei den Bedarfsverteidigungen gesondert (formlos) nachzuweisen und den abgestimmten Bedarf den bilanzverantwortlichen Mi-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hat. Strafrechtswidrig wird die Handlung jedoch dann, wenn die Eingabe in der Öffentlichkeit verbreitet wird, um andere zum Beispiel zur Unterschriftsleistung zu veranlassen.

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