Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 61

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 61 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 61); Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 27. März 1987 61 Tabelle 2 ■Ltd. Bezeichnung der Staubniederschlag Nr. Schadstoffe1 in g/m2 MIKnr 30 d MIKnd 1 Staubniederschlag mit einem mineralischen Anteil 70 % 20,0 15,0 2 Staubniederschlag mit einem organischen Anteil von 30 bis 70% 15,0 10,0 3 Staubniederschlag mit einem organischen Anteil 70 % 10,0 7,5 4 Cadmium* und seine Verbindungen im Staubniederschlag berechnet als Cd 0,00015 Anlage 2 zu vorstehender Erster Durchführungsbestimmung 1. Berechnungsgrundlagen für, das Immissionskataster 1.1. Berechnung von Kenngrößen für Immissionskonzentrationen gasförmiger Luftverunreinigungen einschließlich Schwebstaub Entsprechend der Richtlinie zur Bewertung und Auswertung von Immissionsmessungen3 sind aus den Meßwerten der zugelassenen Meßverfahren die Kenngrößen Kd und Kk für Konzentrationen luftverunreinigender Stoffe zu berechnen und zur Prüfung auf Einhaltung der MIK-Werte zu Verwenden. Die Einhaltung der MIK-Werte ist gegeben, wenn sie durch die jeweilige Immissionskenngröße K nicht überschritten werden. Es gilt: Kd MIKd Kk MIKk Der. Mindestbezugszeitraum für die Dokumentation der Meßergebnisse im Immissionskataster ist das Kalenderjahr. Zur Einstufung, des Territoriums in Belastungsstufen sind die Meßwerte von Pegelmessungen nur in Verbindung mit den Ergebnissen der Rastermessungen zu verwenden. Im übrigen gelten die Festlegungen gemäß § 4 Abs. 2. 1.2. Berechnung der Kenngrößen für Staubniederschlag (Sedimentationsstaub) Aus den Meßwerten sind folgende Kenngrößen zu ermitteln : Knd Gewogener arithmetischer Mittelwert4 aus den Monatswerten eines Kalenderjahres Knk Maximaler Monatswert eines Kalenderjahres Die Einhaltung der MIK-Werte ist gegeben, wenn sie durch die jeweilige Immissionskenngröße Kn nicht überschritten werden. Es gilt: Knd g miknd Knk miKnk 1.3. Ermittlung der Belastungsstufen Entsprechend Tabelle 1 sind für die Katasterflächen die Belastungsstufen für die Kurzzeit- und Dauerbelastung zu ermitteln. Die jeweils höhere ist im Immissionskata- 3 veröffentlicht in der Arbeitsmappe der Staatlichen Hygieneinspektion, Teil Lufthygiene, Kap. 7 Nr. 4 4 Berechnung entsprechend der Vorschrift zur Bestimmung des Staubniederschlages in der atmosphärischen Luft (veröffentlicht in der Arbeitsmappe der Staatlichen Hygieneinspektion, Teil Lufthygiene, Kap. 9 Nr. 2) ster zu dokumentieren. Bei Staubniederschlag ist grundsätzlich Knd zugrunde zu legen. Tabelle 1: Bereiche der Belastungsstufen Belastungsstufe Bewertung Bereich5 0 unbelastet 6) 1 gering belastet k0,5 2 belastet 0,5 k 1,0 3 überbelastet 1,0 k 1 1,5 4 stark überbelastet 1,5 k 2.5 5 sehr stark überbelastet 2,5 k 2. Ermittlung der zulässigen Immissionserhöhung Die zulässige Immissionserhöhung Iz wird nach folgender Beziehung errechnet: Iz. = b MIKk bzw.- Iz = b MIKnd Der Faktor b ergibt sich aus der Belastungsstufe nach Tabelle 2. Tabelle 2: Faktor b der zulässigen Immissionserhöhung Belastungsstufe Faktor b 0 0,8 1 0,6 2 0,5 3 0,4 4 0,3 5 0,3(7) 3. Berücksichtigung weiterer Schadstoffe bei der Ermittlung der zulässigen Immissionserhöhung Entsprechend § 3 Abs. 3 vorstehender Durchführungsbestimmung sind bei der Ermittlung der zulässigen Immissionserhöhung bei der Emission eines oder mehrerer Stoffe aus den nachstehenden Schadstoffgruppen die additive bzw. synergistische Wirkung zu berücksichtigen. S02 und Phenol S02 und N02 S02 und H2SO/,-Aerosol S02, S03, NH3 und Stickoxide S02 und HF Aceton und Phenol Methanol, Ethanol und Furfural Ethen, Propen, Buten und Penten starke Mineralsäuren Lösungsmittel, z. B. aus Farbgebungsanlagen. 5 k = K MIK MIKX 6 nicht nachweisbar mit der vorgeschriebenen Meßmethode bzw. im Emissionskataster nicht ausgewiesen. 7 Der Faktor b wird durch die Bezirks-Hygieneinspektion in Abstimmung mit dem Rat des Bezirkes und unter Berücksichtigung der Belastung festgelegt. Dritte Durchführungsbestimmung1 zur Fünften Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz Reinhaltung der Luft Begrenzung, Überwachung und Kontrolle der Emissionen vom 12. Februar 1987 Auf Grund des § 23 der Fünften Durchführungsverordnung vom 12. Februar 1987 zum Landeskulturgesetz Reinhaltung der Luft (GBl. I Nr. 7 S. 51) wird im Einvernehmen mit 1 Zweite Durchführungsbestimmung vom 23. Januar 1985 (GBl. I Nr. 3 S. 18);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß dar Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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