Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 47

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 47 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 47); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 23. März 1987 47 (2) Die Abrechnung des gezahlten staatlichen Kindergeldes und des Zuschusses zum Familieneinkommen ist auf dem Steuerüberweisungsauftrag im Teil „Verrechnungen“ in der dafür vorgesehenen Zeile „3116 staatliches Kindergeld“ bzw. auf der Steuereinzahlung in einer Freizeile vorzunehmen. (3) Für die Kontrolle der richtigen Berechnung der von den abzuführenden Sozialversicherungsbeiträgen gekürzten Beträge sind die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen, zuständig. (4) Der Steuerüberweisungsauftrag ist auch dann zum kontoführenden Kreditinstitut zu geben, wenn die „Verrechnungen“ die „Abführungen“ übersteigen. §16 , Leistungen nach der Verordnung für Kinder von Rentnern oder Empfängern einer Versorgung, die Dienststellen der Sozialversicherung oder andere für die Gewährung von Versorgungen zuständige Stellen zahlen, werden den jeweiligen zentralen Organen vom Ministerium für Gesundheitswesen erstattet. § 17 Die Räte der Gemeinden, Städte bzw. Stadtbezirke erhalten die erforderlichen Mittel für die Zahlung des staatlichen Kindergeldes und des Zuschusses zum Familieneinkommen an die im § 6 Abs. 1 Buchst, e der Verordnung genannten Bürger durch Verrechnung mittels Steuerüberweisungsauftrag (Teil Verrechnungen) entsprechend den Festlegungen des § 15 Absätze 2 und 4. Zu § 8 Absätze 2 und 3 der Verordnung: §18 (1) Die Art und Weise der Rückzahlung ist zwischen der Auszahlungsstelle und dem Rückzahlungspflichtigen zu vereinbaren. Kommt die Vereinbarung nicht zustande oder kommt der Zahlungspflichtige der Aufforderung zur Rückzahlung innerhalb der festgelegten Frist nicht nach, ist die Forderung dem für seinen Wohnsitz zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, zuzuleiten. Dieser hat die Vollstreckung entsprechend den Rechtsvorschriften über die Vollstreckung wegen Geldforderungen der Staatsorgane und staatlichen Einriditungen zu veranlassen. (2) Verletzt eine Auszahlungsstelle ihre Prüfungspflicht und kommt es dadurch zu einer ungerechtfertigten Auszahlung von Leistungen, kann sie durch den für den Sitz der Auszahlungsstelle zuständigen Rat der Gemeinde, der Stadt bzw. des Stadtbezirkes Sozialwesen oder den Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, zur Erstattung der Beträge verpflichtet werden. Sonstige Bestimmungen § 19 Für Kinder, die sich am 1. Mai 1987 auf Grund von Maßnahmen eines Organs der Jugendhilfe gemäß § 50 des Familiengesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik in einer Einrichtung der Jugendhilfe oder des Gesundheitsund Sozialwesens befinden, wird bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung staatliches Kindergeld in der Höhe gezahlt, auf die vor Inkrafttreten der Verordnung Anspruch bestand. §20 Die Räte der Gemeinden, Städte bzw. Stadtbezirke Sozialwesen können entscheiden, daß Leistungen nach der Verordnung bzw. § 19 dieser Durchführungsbestimmung nicht gewährt werden, wenn die Eltern bei Aufenthalt des Kindes in einer Einrichtung den festgesetzten Kostenbeitrag nicht zahlen. Bei Beschwerden gegen diese Entscheidungen gelten die Bestimmungen des § 10 der Verordnung sinngemäß. §21 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Mai 1987 in Kraft. . Berlin, den 12. März 1987 Der Minister für Gesundheitswesen I. V.: Prof. Dr. Schneidewind Staatssekretär * I. II. Bekanntmachung Uber die Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 12. März 1987 Hiermit wird bekanntgemacht, daß der Ministerrat folgenden Beschluß gefaßt hat: I. Die nachfolgenden Rechtsvorschriften werden mit Wirkung vom 1. Mai 1987 aufgehoben: 1. §§ 1 bis 8 der Verordnung vom 4. Dezember 1975 über die Gewährung eines staatlichen Kindergeldes sowie die besondere Unterstützung kinderreicher Familien und alleinstehender Bürger mit 3 Kindern (GBl. I 197.6 Nr. 4 S. 52) in der Fassung der Verordnung vom 11. Juni 1981 über Ausbildungsbeihilfen für Schüler der erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen sowie der Spezialschulen im Bereich der Volksbildung (GBl. I Nr. 17 S. 232) und der Verordnung vom 24. April 1986 über die besondere Unterstützung der Familien mit schwerstgeschädigten Kindern (GBl. I Nr. 15 S. 243), 2. Verordnung vom 29. Oktober 1981 über die Erhöhung des staatlichen Kindergeldes für das 3. und jedes weitere Kind (GBl. I Nr. 33 S. 381), 3. §§ 1 bis 18, 25, 27 bis 29 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 14. Januar 1976 zur Verordnung über die Gewährung eines staatlichen Kindergeldes sowie die besondere Unterstützung kinderreicher Familien und alleinstehender Bürger mit 3 Kindern (GBl. I Nr. 4 S. 56), 4. Dritte Durchführungsbestimmung vom 5. Oktober 1982 zur Verordnung über die Gewährung eines staatlichen Kindergeldes sowie die besondere Unterstützung kinderreicher Familien und alleinstehender Bürger mit 3 Kindern (GBl. I Nr. 37 S. 615). II. Für die Gewährung des staatlichen Kindergeldes sind nachfolgende Rechtsvorschriften ab 1. Mai 1987 nicht mehr anzuwenden: 1. §§ 17 bis 20 der Verordnung vom 4. Dezember 1975 über die Gewährung eines staatlichen Kindergeldes sowie die besondere Unterstützung kinderreicher Familien und alleinstehender Bürger mit 3 Kindern (GBl. I 1976 Nr. 4 S. 52), 2. §§ 24 und 26 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 14. Januar 1976 zur Verordnung über die Gewäh-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 47 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 47) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 47 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 47)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenvernehmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eoweislaoe beim Untersuchumg Gegeben ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X