Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 315

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 315 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 315); Gesetzblatt Teil I Nr. 31 Ausgabetag: 30. Dezember 1987 315 §4 Der § 6 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Für die Ausstattung der Tagesunterkünfte gelten folgende Ausstattungsnormative: a) je Aufenthaltsraum Tische mit abwaschbaren Tischdecken (1 Tischplatz je Werktätigen), 1 Stuhl je Werktätigen, Tassen einschließlich Untertassen und Teller (1 Gedeck je Werktätigen), 2 Schränke je Brigade für Arbeitsmittel, Werkzeug und Geschirr, 1 Heißwasserbereiter, 1 Abfalleimer, Übergardinen; b) je Umkleideraum 1 verschließbarer Schrank je Werktätigen zur getrennten Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung mit Kleiderbügeln, Stühle bzw. Bänke, Übergardinen, die gegen Einsicht schützen, Reinigungsgerät für die Zimmerreinigung; c) je Trockenraum Kleiderständer bzw. -haken, Regal für Schuhe, Trockenaggregat. “ §5 Der § 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) In den Wohnunterkünften sind Klub- und Sporträume, die den Anforderungen gemäß Abs. 1 entsprechen, einzurichten, wenn zur kulturellen und sportlichen Betreuung der Werktätigen keine Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung vorhanden sind. Die Klubräume sind als Fernseh-, Lese-, Hobby- und Veranstaltungsräume einzurichten und dementsprechend auszustatten mit Fernsehgerät, Rundfunkgerät, Schallplatten- bzw. Kassettengerät, Sesseln und Polsterstühlen, Tischen mit Tischdecken, Bücherschrank, Büchern einschließlich Verleihdienst. Für die Ausstattung der Sporträume (Tischtennis, Billard, Kegeln, Gymnastik, Kraftsport u. ä.) sind in Abstimmung mit den Betriebssportgemeinschaften entsprechende Festlegungen zu treffen. “ §6 (1) Als neuer § 11 wird eingefügt: „§11 Der für die Ausstattung, Modernisierung bzw. Instandhaltung der Wohn- und Tagesunterkünfte jährlich erforderliche Unifang an Einrichtungsgegenständen ist auf der Grundlage der Ausstattungsnormative entsprechend den planmethodischen Bestimmungen von den Betreibern bei den Bilanzorganen anzumelden, von diesen in die Bilanzen einzuordnen und im Rahmen des Gesamtverbrauchs der Wirtschaft und der gesellschaftlichen Bedarfsträger abzudecken.“ (2) Der bisherige § 11 wird § 12. §7 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. Berlin, den 22. Dezember 1987 Der Minister für Bauwesen Junker Anordnung über die Bildung und Verwendung des Komplexprämienfonds auf ausgewählten Investitionsvorhaben von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung vom 22. Dezember 1987 Zur Stimulierung hoher Leistungen der Bau- und Montagekollektive im Komplexwettbewerb zur plangerechten Inbetriebnahme ausgewählter Investitionsvorhaben von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung, die von zentralgeleiteten Kombinaten des Industriebaus realisiert werden, wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Bildung und Verwendung des Komplexprämienfonds auf ausgewählten, jährlich mit dem Volkswirtschaftsplan gesondert festzulegenden Investitionsvorhaben von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung, die von zentralgeleiteten Kombinaten des Industriebaus realisiert werden. (2) Diese Anordnung gilt für die volkseigenen Kombinate, volkseigenen Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe, die keinem Kombinat angehören, den Kombinaten und Betrieben übergeordneten staatlichen Organe, bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organe. (3) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten nicht für Investitionsvorhaben, für die durch Beschluß des Ministerrates andere Zuführungen zum Komplexprämienfonds festgelegt sind. §2 Grundsätze (1) Zur Förderung hoher Leistungen der Bau- und Montagekollektive bei der plangerechten bzw. vorfristigen Realisierung der für die Stärkung der materiell-technischen Basis der Volkswirtschaft der DDR bedeutenden Investitionen ist die ökonomische Wirksamkeit des Komplexwettbewerbs auf den Großbaustellen mit zielgerichteter Leitung und Koordinierung der Tätigkeit der Haupt- und Nachauftragnehmer durch den Generalauftragnehmer oder den Investitionsauftraggeber in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsleitungen weiter zu erhöhen. Die Maßnahmen zur rechtzeitigen technologischen Vorbereitung und qualifizierten Bauablaufplanung, zur planmäßigen materiell-technischen Sicherstellung sowie zur Versorgung und Betreuung der Werktätigen auf der Baustelle sind in das Wettbewerbsprogramm aufzunehmen. (2) Für die gemäß § 1 Abs. 1 festgelegten Investitionsvorhaben ist der Komplexprämienfonds beim Generalauftragnehmer zu bilden. Bei Investitionsvorhaben, für die kein Generalauftragnehmer eingesetzt wurde, ist der Komplexprämienfonds beim Investitionsauftraggeber zu bilden. Die Höhe des Komplexprämienfonds beträgt 400 M pro Jahr und Beschäftigten der ständig auf diesen Investitionsvorhaben eingesetzten Werktätigen. (3) Die Verwendung der Mittel des Komplexprämienfonds ist an die Einhaltung bzw. Unterbietung der Montagefrei-heits- und Fertigstellungstermine sowie an die Erfüllung der vorgeschriebenen Qualitätsparameter und Kostenvorgaben zu binden. §3 Bildung des Komplexprämienfonds (1) Die zuständigen Minister beantragen mit dem Entwurf des Jahresvolkswirtschaftsplanes die Festlegung von Investitionsvorhaben gemäß § 1 Abs. 1, auf denen ein Komplexprämienfonds nach dieser Anordnung zu bilden ist. Mit dem Antrag ist gleichzeitig je Investitionsvorhaben die Höhe der gemäß Abs. 2 Buchst, d zuzuführenden Mittel vorzuschlagen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit zuzusenden Weisungen der am Strafverfahren beteiligten Organe in Bezug auf die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges sind umgehend durchzusetzen, wenn sie nicht gegen die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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