Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 306

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 306 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 306); 306 Gesetzblatt Teil I Nr. 31 Ausgabetag: 30. Dezember 1987 Anordnung Nr. Pr. 296 vom 8. Mai 1980 über die Industriepreise für Verpackungsmittel aus Papier, Karton, Pappe, Polien und Werkstoff-kombinationen (Sonderdruck Nr. 1041 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 - Anordnung Nr. Pr. 314 vom 8. Mai 1980 über die Industriepreise für Erzeugnisse der öl- und Margarineindustrie (Sonderdruck Nr. 1040 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 Anordnung Nr. Pr. 321 vom 8. Mai 1980 über die Industriepreise für Primärelemente und -batterien (Sonderdruck Nr. 1042 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 Anordnung Nr. Pr. 326 vom 8. Mai 1980 über die Industriepreise für Matratzenböden (Sonderdruck Nr. 1038 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 - Anordnung Nr. Pr. 334 vom 8. Mai 1980 über die Industriepreise für Erzeugnisse und Leistungen der polygrafischen Industrie (Sonderdruck Nr. 1053 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 Anordnung Nr. Pr. 346 vom 8. Mai 1980 über die Industriepreise für galvanische Elemente (sekundär) (Sonderdruck Nr. 1042 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 Anordnung Nr. Pr. 358 vom 10. April 1981 über die Industriepreise für selbstklebende und heißsiegelfähige Erzeugnisse (Sonderdruck Nr. 1060 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 Anordnung Nr. Pr. 359 vom 10. April 1981 über die Industriepreise für Nutzfahrzeuge (Sonderdruck Nr. 1063 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 - Anordnung Nr. Pr. 360 vom 10. April 1981 über die Industriepreise für Raumheizer für feste und flüssige Brennstoffe, Baugruppen, Einzel-, Ersatzteile und Zubehörteile (Sonderdruck Nr. 1063 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 Anordnung Nr. Pr. 367 vom 10. April 1981 über die Industriepreise für Lupen und ' Zubehör (Sonderdruck Nr. 1061 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 - Anordnung Nr. Pr. 382 vom 20. Mai 1982 über die Industriepreise für Halbleiterbauelemente, Bauelemente aus flüssigen Kristallen und Schwingquarze für Uhren (Sonderdruck Nr. 1086 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 Anordnung Nr. Pr. 383 vom 20. Mai 1982 über die Industriepreise für Meß- und Prüfgeräte für geometrische Größen (Sonderdruck Nr. 1086 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 Anordnung Nr. Pr. 385 vom 20. Mai 1982 über die Industriepreise für Dauerbackwaren (Sonderdruck Nr. 1089 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 Anordnung Nr. Pr. 387 vom 20. Mai 1982 über die Industriepreise für Kakaoerzeugnisse und Zuckerwaren (Sonderdruck Nr. 1089 des Gesetzblattes) .§4 Abs. 2 Anordnung Nr. Pr. 390 vom 20. Mai 1982 über die Industriepreise für Bürokleinmaschinen und Bürobedarfsartikel aus Metall (Sonderdruck Nr. 1083 des Gesetzblattes) § 4 Abs. 2 Anordnung Nr. Pr. 305/41 über das Preisantragsverfahren vom 15. Dezember 1987 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 305 vom 17. November 1983 über das Preisantragsverfahren (GBl. I Nr. 35 S. 371) wird im Einvernehmen mit den Leitern der, zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet : §1 (1) Der § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Zur Sicherung der staatlichen Bestätigung der Preise ist der Betrieb verpflichtet, Preisantrag zu stellen, wenn er vorsieht, Erzeugnisse, für die ihm keine gesetzlichen Preise vorliegen, in die Produktion aufzunehmen bzw. dem Konsumgüterhandel zum Vertragsabschluß anzubieten oder auf Kaufhandlungen und Messen zum Angebot zu bringen, wenn für neu in die Produktion aufzunehmende Erzeugnisse Extragewinn staatlich festzusetzen ist, wenn beim Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung bzw. beim Amt für industrielle Formgestaltung die erneute Zuerkennung des Gütezeichens „Q“ bzw. des Prädikates „Gestalterische Spitzenleistung“ (SL) beantragt wird. Sind vorliegende gesetzliche Preise nur gegenüber bestimmten Abnehmerbereichen anzuwenden und beabsichtigt der Betrieb, erstmalig an andere Abnehmerbereiche zu liefern, so hat er auch dafür Preisantrag zu stellen. Bei Erzeugnissen, die im Rahmen eines Sortiments entwickelt werden, sind die Preisanträge ausgehend von den bestätigten Dokumenten für die Sortimentsentwicklung geschlossen für das gesamte Sortiment vorzulegen. “ (2) Der § 2 Abs. 7 wird um folgenden Satz ergänzt: „Das gilt auch für die von den Außenhandelsbetrieben angeforderten Auskünfte über die voraussichtlich erzielbaren Valutaerlöse für Exporterzeugnisse, die auf der Grundlage von Pflichtenheften oder Entwicklungsaufträgen entwickelt wurden. “ §2 (1) Der § 3 Abs. 6 erhält folgende Fassung: „(6) Die Betriebe haben Anträge auf Festsetzung von Teilpreisen, Teilpreisnormativen und betrieblichen Zuschlagssätzen für indirekte technologische Kosten und Gemeinkosten nach den Anforderungen der vom Amt für Preise dazu erlassenen Preisvorschriften auszuarbeiten. Die Preisanträge sind einzureichen für Teilpreise und Teilpreisnormative beim zuständigen Preiskoordinierungsorgan, für betriebliche Zuschlagssätze für indirekte technologische Kosten und Gemeinkosten bei den in der Anlage 3 zu dieser Anordnung auf geführten Organen.“ (2) Der § 3 wird um folgenden Abs. 8 ergänzt: „ (8) Bei Beantragung der erneuten Zuerkennung des Gütezeichens „Q“ bzw. des Prädikates „SL“ haben die Betriebe gleichzeitig für die staatliche Festsetzung von Extragewinn einen Preisantrag zu stellen, wenn die in den Rechtsvorschriften festgelegten Anforderungen an die Effektivität erfüllt werden. Der Preisantrag ist gemäß Anlage 1 zu dieser Anordnung auszuarbeiten und an das zuständige Preiskoordinierungsorgan einzureichen. Die Leiter der Preiskoordinie- 1 Anordnung Nr. Pr. 305/3 vom 11. September 1986 (GBl. I Nr. 30 S. 416);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials gehört auch die Uberwerbung Unter Überwerbung versteht man die Werbung eines bereits für einen imperialistischen Geheimdienst oder eine Agentenzentrale tätigen Agenten auf der Grundlage der Anordnung und über üiskothokvoran-staltungen faßbaren Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs gehören da - Abspielen von Tonträgern mit feindlich-negativen Texten - Abspielen von Musiktitoln, durch die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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