Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 302

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 302 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 302); 302 Gesetzblatt Teil I Nr. 31 Ausgabetag: 30. Dezember 1987 men Umsturz oder planmäßige Untergrabung zu beseitigen oder in verräterischer Weise die Macht zu ergreifen; 2. das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik einem anderen Staat einzuverleiben oder einen Teil desselben von ihr loszulösen; 3. einen Angriff auf Leben oder ‘ Gesundheit eines führenden Repräsentanten der Deutschen Demokratischen Republik zu begehen; 4. mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die verfassungsmäßige Tätigkeit der führenden Repräsentanten der Deutschen Demokratischen Republik unmöglich zu machen oder zu behindern, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft. (2) Auf lebenslängliche Freiheitsstrafe kann insbesondere beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 110 Ziffern 1 bis 4 erkannt werden.“ 6. Der § 112 erhält folgende Fassung: „§112 Mord (1) Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft. (2) Auf lebenslängliche Freiheitsstrafe kann insbesondere erkannt werden, wenn die Tat 1. ein Verbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte oder ein Kriegsverbrechen ist oder aus Feindschaft gegen die Deutsche Demokratische Republik begangen wird; 2. mit gemeingefährlichen Mitteln oder Methoden begangen wird oder Furcht und Schrecken unter der Bevölkerung auslösen soll; 3. heimtückisch oder in besonders brutaler Weise begangen wird; 4. mehrfach begangen wird oder der Täter bereits wegen vorsätzlicher Tötung bestraft ist; 5. nach mehrfacher Bestrafung wegen Gewaltverbrechen (§§ 116, 117, 121, 122, 126, 216) begangen wird. (3) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ §2 In der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik StPO vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 4 S. 62) sowie der Fassung des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 7. April 1977 (GBl. I Nr. 10 S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I Nr. 17 S. 139) werden die §§ 339 Abs. 2 und 348 aufgehoben. §3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am achtzehnten Dezember neunzehnhundertsiebenundachtzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den achtzehnten Dezember neunzehnhundertsiebenundachtzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1987 §1 Das Gesetz vom 27. September 1974 über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik Gerichtsverfassungsgesetz (GBl. I Nr. 48 S. 457) wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. Der § 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Gegen Entscheidungen der Kreisgerichte, Bezirksgerichte, Militärgerichte, Militärobergerichte und des Obersten Gerichts können Rechtsmittel innerhalb der gesetzlichen Fristen eingelegt werden.“ 2. Der § 37 Abs. 1, 1. und 2. Stabsstrich, erhält folgende Fassung: „ (1) Das Oberste Gericht ist zuständig als Gericht erster Instanz für die Verhandlung und Entscheidung über Rechtsverletzungen auf dem Gebiet des Strafrechts, bei de- nen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem Obersten Gericht erhebt, als Gericht zweiter Instanz für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel des Protestes, der Berufung und der Beschwerde gegen die von den Bezirksgerichten, Militärobergerichten und dem Obersten Gericht in erster Instanz erlassenen Entscheidungen sowie über das Rechtsmittel der Berufung gegen eine Entscheidung der Spruchstelle für Nichtigkeitserklärungen des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften, “ 3. Der § 38 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Beim Obersten Gericht bestehen als Kollegialorgane das Plenum und das Präsidium sowie der Große Senat, die Kollegien für Strafrecht, für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht und das Militärkollegium mit der erforderlichen Anzahl von Senaten.“ 4. Es wird folgender § 40a eingefügt: „§ 40a Aufgaben und Besetzung des Großen Senats (1) Der Große Senat verhandelt und entscheidet über die Rechtsmittel des Protestes, der Berufung und der Be-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen.

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