Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 263

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 263 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 263); Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 30. Oktober 1987 263 der DDR erteilten Fondsgutschriften an das bilanzbeauftragte Organ zurückzugeben, wenn deren Nichtauslastung feststeht. (3) Am 31. Dezember des laufenden Planjahres verfallen alle bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgelasteten Bilanzanteile sowie die nicht in Anspruch genommenen Edelmetall-Freigaben. Die edelmetallbe- und -verarbeitenden Betriebe sind verpflichtet, diese nicht benötigten EdelmetalljFreigaben nach Bedarfs- und Fondsträgern dem bilanzbeauftragten Organ bekanntzugeben. Die dadurch nicht beanspruchten Edelmetalle sind in die Bilanz für das neue Jahr einzubeziehen. §7 Rückgewinnung von edelmetallhaltigen Abfällen und Rückständen (1) Die der Rückgewinnungspflicht unterliegenden edelmetallhaltigen Abfälle und Rückstände sowie nicht mehr benötigte Gegenstände aus 2 Edelmetallen sind gemäß § 11 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 12. Juli 1973 zum Edelmetallgesetz den zur Rückgewinnung berechtigten Betrieben und Einrichtungen zuzuführen. Für Altschrott mit Edelmetallanteilen und edelmetallhaltigen Schrott gilt die Anordnung vom 11. Mai 1981 zur umfassenden Nutzung von metallischen und Feuerfest-Sekundärrohstoffen Sekundärrohstoffanordnung (M) (GBl. I Nr. 18 S. 238). Besteht die Möglichkeit einer volkswirtschaftlichen Nutzung ohne Durchführung einer Umarbeitung, so hat das bilanzbeauftragte Organ über den Einsatz zu entscheiden. Der Wiedereinsatz erfolgt im Rahmen der Bilanzanteile. (2) Die Edelmetallinhalte in Abfällen und Rückständen, deren Rückgewinnung in den dazu berechtigten Betrieben und Einrichtungen möglich ist, sind durch die Anfallstellen2 auf Vordruck 1841 zu planen und durch die Fondsträger dem bilanzbeaüftragten Organ und dem Versorgungsbereich mit Abgabe der Bedarfsplanung für Edelmetalle, getrennt nach einzelnen Positionen, einzureichen. (3) Die Versorgungsbereiche erhalten eine staatliche Planauflage für den Edelmetallinhalt in den Abfällen und Rückständen auf der Basis des Kontingentinhaltes. Sie sind verpflichtet, die- beauflagten Mengen auf die nach geordneten' Fondsträger aufzuschlüsseln. Die Fondsträger nehmen die Aufgliederung auf die ihnen zugeordneten Anfallstellen vor und übergeben die staatliche Planauflage über das Aufkommen von edelmetallhaltigen Abfällen und Rückständen unterteilt nach Quartalsmengen auf Vordruck 1841 den Anfallstellen, dem bilanzbeauftragten Organ und dem Rückgewinnungsbetrieb (2fach) bis spätestens zum 15. Januar des Planjahres. Die Übergabe der staatlichen Planauflage ist Voraussetzung für den zwischen den Anfallstellen und dem Rückgewinnungsbetrieb abzuschließenden Vertrag über die Lieferung der Abfälle und Rückstände. (4) Die Übernahme von Abfällen und Rückständen aus Edelmetallen, deren Rückgewinnung infolge Verbindung des Edelmetalls mit anderen Materialien noch nicht möglich ist, bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Anfallstelle und Rückgewinnungsbetrieb. Soweit darüber keine Vereinbarung abgeschlossen wurde, sind derartige Abfälle und Rückstände dem Rückgewinnungsbetrieb mit genauer Materialbezeichnung zu melden und von der Anfallstelle einzulagern. Der Rückgewinnungsbetrieb hat unter Mitwirkung der Anfallstelle und anderer geeigneter Betriebe und Einrichtungen Untersuchungen anzustellen, um Verwertungsmöglichkeiten der Abfälle und Rückstände mit dem Ziel der Rückgewinnung des Edelmetalls zu ermitteln. (5) Die Erfüllung der beauflagten Rücklieferungspflicht für edelmetallhaltige Abfälle und Rückstände je Versorgungsbereich ist Voraussetzung für die Bereitstellung des Bilanzanteils. 2 Als Anfallstellen von edelmetallhaltigen Abfällen und Rückständen gelten: Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, staatliche und wirtschaftsleitende Organe, Genossenschaften und private Handwerker und Gewerbetreibende. (6) Für die Planung und Rückführung von edelmetallhaltigen Abfällen und Rückständen im Gesundheitswesen gelten die mit dem Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali und dem Ministerium der Finanzen abgestimmten zweigspezifischen Regelungen des Ministeriums für Gesundheitswesen. §8 Abrechnung (1) Die Abrechnung der verbraucherseitigen Materialbewegung erfolgt für die Metallinhalte als staatliche Berichterstattung entsprechend den gültigen Richtlinien der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik. (2) Der Kontingentinhalt und der Edelmetallinhalt der abgerechneten Abfälle und Rückstände wird monatlich den Versorgungsbereichen, untergliedert nach Fondsträgern, bis zum 20. Werktag des Folgemonats durch das bilanzbeauftragte Organ bekanntgegeben. §9 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 30. Oktober 1981 über die Planung, Bereitstellung und Rückgewinnung von Edelmetallen (GBl. I Nr. 33 S. 386) außer Kraft. Berlin, den 22. September 1987 Der Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Dr.-Ing. Singhuber Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes vom 22. September 1987 §1 Die Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 233 vom '27. Mai 1968 Span- und Faserplattenindustrie (Sonderdruck Nr. 588 des Gesetzblattes) wird aufgehoben.1 §2 Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1988 in Kraft. Berlin, den 22. September 1987 Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Dr. Wange l Dafür gelten die Standards: TGL 30 369/01 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Brandschutz; Faserund Spanplattenherstellung; Sicherheitstechnische Forderungen TGL. 30 369/02 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Brandschutz; Faserund Spanplattenherstellung; Arbeitsschutz- und brandschutzgerechtes Verhalten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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