Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 257

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 257 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 257); 257 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 30. Oktober 1987 (2) Der Prüfbescheid ist innerhalb von 4 Wochen, gerechnet vom Eingang der vollständigen Unterlagen, zu erteilen. Prüfbescheide für Abrißarbeiten von Bauwerken gemäß Abs. 1 dürfen nur erteilt werden, wenn die entsprechend den Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigung zum Abriß vorliegt. (3) Eine Ausfertigung der Unterlagen verbleibt bei der Staatlichen Bauaufsicht; eine Ausfertigung ist mit dem Prüfbescheid dein Antragsteller zurückzugeben. Zu den §§ 9 und 10 der Verordnung: §5 (1) Die Baugenehmigung wird nach den Mustern entsprechend den Anlagen 1 oder 2 durch die Staatliche Bauaufsicht erteilt. Bei Baumaßnahmen geringen Umfanges kann die Baugenehmigung mit Stempelaufdruck auf den Bauunterlagen ausgesprochen werden. (2) Die Baugenehmigung ist,- gerechnet vom Eingang der vollständigen Unterlagen, für Investitionen oder Veränderungen von Bauwerken innerhalb von 4 Wochen, Bevölkerungsbo uwerke innerhalb von 2 Wochen zu erteilen. In begründeten Ausnahmefällen können diese Zeiträume verlängert werden. §6 Die Baugenehmigung und Prüfbescheide der Staatlichen Bauaufsicht werden von den Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Staatlichen Bauaufsicht in grüner Farbe unterzeichnet. Eintragungen in Unterlagen und Zeichnungen erfolgen ebenfalls in grüner Farbe. Schriftstücke dokumentarischen Charakters sind mit dem grünen quadratischen Dienststempel der Staatlichen Bauaufsicht zu versehen. Anderen Personen ist die Verwendung grüner Farbe für Stempel, Unterschriften und Eintragungen auf den von der Staatlichen Bauaufsicht zu prüfenden Unterlagen untersagt. Zu § 10 Abs. 1 der Verordnung: §7 (1) Standortunabhängige Projektierungsunterlagen, die für eine mehrfache Anwendung erarbeitet wurden, wie Angebotsprojekte, wiederverwendungsfähige Projektlösungen und Kataloge für Bauwerke und Bauwerksteile, sind grundsätzlich komplex zu prüfen. Der Prüfbescheid ist mit dem Vermerk „Prüfbescheid zur mehrfachen Anwendung“ zu kennzeichnen. (2) Durch die für das Bauwerk zuständige Staatliche Bauaufsicht sind grundsätzlich nur noch die standortabhängigen Projektierungsunterlagen zu prüfen. Zu § 11 Abs. 5 der Verordnung: §8 Zuliefererzeugnisse, für die ein Nachweis vorzulegen ist, sind neu- und weiterentwickelte Zuliefererzeugnisse mit verändertem Gebrauchsverhalten. Die Staatliche Bauaufsicht kann festlegen, für welche weiteren Zuliefererzeugnisse der Nachweis zu führen ist. Der Nachweis ist von der Staatlichen Bauaufsicht zu prüfen, und das Ergebnis ist im Prüfbescheid zu dokumentieren. Zu § 12 der Verordnung: §9 Kombinaten und Betrieben, die bei der Herstellung von Erzeugnissen der Bauwirtschaft ständig ein hohes Qualitäts- niveau erreichen, kann auf Vorschlag des Leiters der Staatlichen Bauaufsicht vom Minister für Bauwesen der Titel „Betrieb der ausgezeichneten Qualitätsarbeit“ verliehen werden. §10 (1) Sondergenehmigungen zur Fortführung der Produktion sind befristet zu erteilen. Sie haben Auflagen für die Fortführung der Produktion zu enthalten. Vom Antragsteller ist das Vorliegen dringender volkswirtschaftlicher Belange für das Erteilen der Sondergenehmigung nachzuweisen. Die Staatliche Bauaufsicht kann die Vorlage bestimmter Unterlagen und Angaben einschließlich der Stellungnahme des Auftraggebers fordern. (2) Anträge auf Sondergenehmigung sind an die zuständige Staatliche Bauaufsicht zu richten. Die Zentrale Leitung der Staatlichen Bauaufsicht kann sich die Entscheidung Vorbehalten. (3) Der § 12 Abs. 2 der Verordnung gilt nicht für beim Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung anmeldepflichtige Erzeugnisse2. Zu § 13 der Verordnung: §11 (1) Die Staatliche Bauaufsicht hat bei der Kontrolle der Pläne Wissenschaft und Technik sowie der Pflichtenhefte festzulegeh, welche Forschungs-, Entwicklungs- und Rationalisierungskomplexe in die bauaufsichtliche Kontrolle einbezogen werden und für welche Themen und Leistungsstufen ihr die Unterlagen zur weiteren Prüfung vorzulegen sind, zu welchen Verteidigungen sie einzuladen ist, welche Arbeitsergebnisse sowie Auswertungen von Experimentalbauten vorzulegen sind. (2) Zur Bewertung der Qualität von Bausteinen der rechnergestützten Projektierung sind der Staatlichen Bauaufsicht vollständige Dokumentationen, auf Anforderung einschließlich der Quelltexte auf Datenträger, vorzulegen. Zu § 14 der Verordnung: § 12 (1) Der Investitionsauftraggeber öder der in seinem Auftrag mitwirkende Auftragnehmer hat im Zuge der Erarbeitung der Aufgabenstellung Prüfbescheide bei der Staatlichen Bauaufsicht zu beantragen. Den Anträgen sind entsprechend dem vom Investitionsauftraggeber festgelegten Inhalt der Aufgabenstellung grundsätzlich folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung beizufügen: ■- Standortbestätigung, Aussage über Baugrundverhältnisse, Vorgaben für den Investitionsaufwand, darunter Bau, Angaben über vorhandene Grundmittel an Gebäuden (Lagepläne, Bauzustand, Alter der Gebäude), Angaben über die zu schaffenden Kapazitäten durch Erneuerung, Erweiterung oder Neubau, Vorgaben für die bautechnische Lösung, Angaben über vorgesehene Importe von Projektierungsund Bauleistungen, Forderungen zur Anwendung von Angebotsprojekten und wiederverwendungsfähigen Projektlösungen, 2 z. Z. gilt die Erste Durchführungsbestimmung vom 1. Dezember 1983 zur Verordnung über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse - Erzeugnisanmeldung - (GBl. I Nr. 37 S. 412).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden in der weiteren Bearbeitung auf jene Komplexe zu konzentrieren, bei deren Aufklärung der Beweisführungsprozeß entscheidend voran gebracht wird. Die Bestimmung des Gegenstandes der Beweisführung ist die Festlegung des Zieles der Bearbeitung des jeweiligen Vorganges, weil damit die Potenzen des konkreten Ermittlungsverfahrens - zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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