Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 249

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 249 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 249); tfigsmeurnocnscmiie tonous Hochschulbibliothek GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 249 1987 Berlin, den 30. Oktober 1987 Teil I Nr. 26 Tag Inhalt Seite 1.10. 87 Verordnung über die Staatliche Bauaufsicht 249 1.10. 87 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Staatliche Bauaufsicht 256 22. 9. 87 Anordnung über die Planung, Bereitstellung und Rückgewinnung von Edelmetallen 261 22. 9. 87 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Gesund- heits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes 263 30. 9.87 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift 264 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 264 Verordnung über die Staatliche Bauaufsicht vom 1. Oktober 1987 Zur weiteren Entwicklung der staatlichen Kontrolle bei der Errichtung, Veränderung und Nutzung von Bauwerken und zur Durchsetzung der staatlichen Ordnung beim Bauen wird folgendes verordnet: §1 - Geltungsbereich (1) Diese Verordnung regelt die Aufgaben und Arbeitsweise der Staatlichen Bauaufsicht sowie die grundsätzliche Verantwortung der Bauauftraggeber, Rechtsträger, Eigentümer und Nutzer von Bauwerken. (2) Diese Verordnung gilt für Staatsorgane, Kombinate, wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen, gesellschaftliche Organisationen und Bürger. §2 Stellung (1) Die Staatliche Bauaufsicht ist das zentrale staatliche Kontrollorgan zur Durchsetzung der Staatsdisziplin sowie der bautechnischen Sicherheit und bauwirtschaftlichen Anforderungen bei der Vorbereitung, Errichtung, Veränderung und Nutzung von Gebäuden und baulichen Anlagen (nachfolgend Bauwerke genannt). Der Kontrolle der Staatlichen Bauaufsicht unterliegen alle Bauwerke mit Ausnahme derjenigen, die von der Obersten Bergbehörde hinsichtlich der bautechnischen Sicherheit kontrolliert werden. (2) Der Minister für Bauwesen ist für die Staatliche Bauaufsicht verantwortlich. Der Minister für Bauwesen hat eine einheitliche staatliche Kontrolle durch die Staatliche Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen, die hauptamtlichen Beauftragten der Staatlichen Bauaufsicht und die Sonderbauaufsichten zu gewährleisten. (3) Der Leiter der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen untersteht dem Minister für Bauwesen und ist ihm für die Erfüllung der Aufgaben der Staatlichen Bauaufsicht verantwortlich und rechenschaftspflichtig.' (4) Die Minister für Nationale Verteidigung, für Staatssicherheit, des Innern, für Verkehrswesen, für Post- und Fernmeldewesen, für Umweltschutz und Wasserwirtschaft und der Generaldirektor der SDAG Wismut sichern, daß die in ihrem Bereich bestehenden Sonderbauaufsichten die Festlegungen dieser Verordnung erfüllen. (5) In ausgewählten Bereichen der Volkswirtschaft werden auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen dem Minister oder Leiter eines anderen zentralen Staatsorgans mit dem Minister für Bauwesen hauptamtliche Beauftragte der Staatlichen Bauaufsicht tätig. (6) Die Staatliche Bauaufsicht verwirklicht ihre Aufgaben in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, der Rechtsvorschriften und anderer staatlicher Festlegungen sowie der Weisungen des Ministers für Bauwesen. §3 Grundsätzliche Aufgaben (1) Die Staatliche Bauaufsicht richtet ihre staatliche Kontrolle auf die Einhaltung der Staatsdisziplin bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionsvorhaben, Gewährleistung der bautechnischen Sicherheit bei Investitionsvorhaben und Bauwerken der Bevölkerung, Entwicklung und Sicherung einer soliden Qualität der Erzeugnisse der Bauwirtschaft, Sicherung hoher Material- und Energieökonomie, Durchsetzung der langfristigen Nutzung und effektiven Rekonstruktion der vorhandenen Bausubstanz, Verbesserung von Ordnung und Sicherheit im Baugeschehen. (2) Die Staatliche Bauaufsicht prüft die Einhaltung der bau-technischen Sicherheit und der bauwirtschaftlichen Anforderungen bei der Vorbereitung, Errichtung, Veränderung und Nutzung von Bauwerken, erteilt Baugenehmigungen und Prüfbescheide. Die Staatliche Bauaufsicht hat die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen zu unterbinden, wenn mit ihnen gegen die Staatsdisziplin sowie die sicherheitstechnischen und bauwirtschäftlichen Grundsätze verstoßen wird. Die Verantwortung der Staatsorgane, Kombi-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Ausnutzung der Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Oberschule Berlin-Pankow zur Inszenierung einer Kampagne von politischen Provokationen in Berlin, Leipzig und Halle, Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Festnähme Verhaftung. Die Notwendigkeit der Planung eigentumssichernder Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der in dieser Arbeit dargelegten Verantwortung des Untersuchungsorgans zur Sicherung des persönlichen Eigentums des Beschuldigten berührende Probleme sind vom Untersuchungsorgan unter Einbeziehung des Staatsanwaltes sowie des Verteidigers des Beschuldigten unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen des Gesetzbuches der Arbeit.

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