Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 242

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 242 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 242); 242 Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 19. Oktober 1987 Fünfte Änderung1 i der Bekanntmachung über im grenzüberschreitenden Geschenkpaket-und -päckchenverkehr auf dem Postwege geltende Verbote und Beschränkungen vom 6. Oktober 1987 Gemäß den §§ 3 und 9 der Zwanzigsten Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1973 zum Zollgesetz Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege (GBl. I Nr. 28 S. 271) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe die folgende Änderung der geltenden Verbote und Beschränkungen bekanntgemacht: In der Bekanntmachung vom 14. Juni 1973 über im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege geltende Verbote und Beschränkungen (GBl. I Nr. 28 S. 272) werden geändert: 1. Im Abschnitt „1. Von der Einfuhr in Geschenksendungen sind ausgenommen “: 1.1. Die Position „Landkarten, Briefmarken, Briefmarkenkataloge, Filme, Fotoplatten, Fotopapier, Kinderspielzeug militaristischen Charakters;“ erhält nachstehende Fassung: „Landkarten, Briefmarken, Filme, Fotoplatten, Fotopapier, Kinderspielzeug militaristischen Charakters.“ 1.2. Die Position „Schallplatten, soweit diese nicht Werke des kulturellen Erbes oder des wirklich kulturellen Gegenwartsschaffens betreffen, Magnettonbänder und andere Tonträger sowie alle anderen visuell nicht lesbaren Datenträger;“ erhält nachstehende Fassung: „Visuell nicht lesbare Ton-, Daten- und Informationsträger. Von diesem Verbot sind Schallplatten, Magnettonbänder und Tonbandkassetten ausgenommen.“ 1.3. Die Position „Literatur, sonstige Druckerzeugnisse, Bilder und Darstellungen, wenn deren Inhalt gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder andere Hetze enthält, es sich um Adressenverzeichnisse, Kalender, Alma-nache, Jahrbücher handelt, es sich um Presseerzeugnisse handelt, die nicht in der Postzeitungsliste der Deutschen Post enthalten sind, ihr Inhalt bzw. ihre Einfuhr in anderer Weise den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger widerspricht;“ erhält nachstehende Fassung: „Literatur, sonstige Druckerzeugnisse oder andere Materialien, wenn sie gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet sind, revanchistischen, faschistischen oder pornographischen Inhalt haben oder in anderer Weise den Interessen der DDR und ihrer Bürger widersprechen.“ 2. Im Abschnitt „2. Von der Ausfuhr in Geschenksendungen sind ausgenommen“: 2.1. Die Position „Magnettonbänder und andere Tonträger (außer Schallplatten) sowie alle anderen visuell nicht lesbaren Datenträger;“ erhält nachstehende Fassung: „Visuell nicht lesbare Ton-, Daten- und Informations- träger. Von diesem Verbot sind Schallplatten, Magnettonbänder und Tonbandkassetten ausgenommen.“ 3. Diese Änderung tritt am 1. November 1987 in Kraft. Berlin, den 6. Oktober 1987 Der Minister für Außenhandel Dr. Beil Vierte Änderung1 der Bekanntmachung über bei der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geltende Verbote und Beschränkungen vom 6. Oktober 1987 Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Zweiundzwanzigsten Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1973 zum Zollgesetz Aus- und Einfuhrverfahren für Umzugs- und Erbschaftsgut (GBl. I Nr. 28 S. 274) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe die folgende Änderung der geltenden Verbote und Beschränkungen bekanntgemacht: In der Bekanntmachung vom 14. Juni 1973 über bei der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geltende Verbote und Beschränkungen (GBl. I Nr. 28 S. 275) werden geändert: 1. Im Abschnitt „2. Von der Einfuhr als Umzugs- und Erbschaftsgut sind ausgenommen“: 1.1. Die Position „Schallplatten, Noten und Notenstiche, sofern es sich nicht um Werke des kulturellen Erbes oder des wirklich kulturellen Gegenwartsschaffens handelt;“ erhält nachstehende Fassung: „Noten und Notenstiche, sofern es sich nicht um Werke des kulturellen Erbes oder des wirklich kulturellen Gegenwartsschaffens handelt;“ 1.2. Die Position „Magnettonbänder und andere Tonträger sowie alle anderen visuell nicht lesbaren Datenträger;“ erhält nachstehende Fassung: „Visuell nicht lesbare Ton-, Daten- und Informationsträger. Von diesem Verbot sind Schallplatten, Magnettonbänder und Tonbandkassetten ausgenommen.“ 1.3. Die Position „Literatur, sonstige Druckerzeugnisse sowie Bilder und Darstellungen, wenn deren Inhalt gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder in anderer Weise Hetze enthält; es sich um Adressenverzeichnisse, Kalender, Alma-nache und Jahrbücher handelt; sie unzüchtigen Charakter haben; es sich um Presseerzeugnisse handelt, die nicht in der Postzeitungsliste der Deutschen Post enthalten sind; ihr Inhalt bzw. ihre Einfuhr in anderer Weise den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger widerspricht;“ erhält nachstehende Fassung: „Literatur, sonstige Druckerzeugnisse oder andere Materialien, wenn sie gegen die Erhaltung des Friedens i Vierte Änderung vom 20. Juli 1979 (GBl. I Nr. 21 S. 198) 1 Dritte Änderung vom 20. Juli 1979 (GBl. I Nr. 21 S. 198);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linie Untersuchung zu deren Durchsetzung. Im Prozeß der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Feindtätigkeit sicher und effektiv zu lösen. Die dient vor allem der Konzentration Operativer Kräfte und Mittel der Diensteinheiten Staatssicherheit auf die Sicherung der Schwerpunktbereiche und die Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte. Das politisch-operative ist unter konsequenter Durchsetzung der spezifischen Verantwortung Staatssicherheit für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Diens toinheiten der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und zur wirkungsvollen Bekämpfung und Entlarvung von verdächtigen und feindlich tätigen Personen entschieden zu verstärken. Genossen! Der Einsatz des Systems muß auch stärker als bisher aut der Grundlage einer exakten Planung ein differenzierter Treffrhythmus festzulegen und zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Treffdisziplin verschiedener weiter zu erhöhen. Solche Erscheinungen, die vom Genossen Minister auf dem Führungsseminar gegebenen kritischen Hinweise unbedingt zu beachten: Vielfach sind die vorhandenen Einschätzungen auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit über einseitig und subjektiv gefärbt.

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