Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 237

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 237 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 237); Gesetzblatt Teil I Nr. 24 Ausgabetag: 14. Oktober 1987 237 Mitarbeitern bei der Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben aus Unfällen oder aus Pflichtverletzungen des Jugendklubs der FDJ bzw. seines Trägers entstehen, sind auf der Grundlage der zivilrechtlichen Bestimmungen auszugleichen. (4) Die ehrenamtlichen Mitarbeiter haben dem Jugendklub der FDJ bzw. dessen Träger in entsprechender Anwendung der Bestimmungen über die arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit den Schaden zu ersetzen, den sie in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der von ihnen übernommenen Pflichten verursacht haben. (5) Fügt ein ehrenamtlicher Mitarbeiter eines Jugendklubs der FDJ in Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben Dritten einen Schaden zu, hat der Jugendklub der FDJ bzw. dessen Träger diesen Schaden zu ersetzen. Eine Ersatzpflicht des ehrenamtlichen Mitarbeiters gegenüber dem Geschädigten besteht nicht. Die Verantwortlichkeit des ehrenamtlichen Mitarbeiters gegenüber dem Jugendklub der FDJ bzw. dessen Träger beschränkt sich in diesen Fällen auf den Ersatz des Schadens, der durch Vorsätzliche Verletzung der übernommenen Pflichten verursacht wurde. Zu § 3 Abs. 1 der Verordnung: §4 In Städten mit mehreren hauptamtlich geleiteten Jugend-klübs der FDJ können mit Zustimmung des Rates des Kreises, Abteilung Kultur, und in Übereinstimmung mit der Kreisleitung der FDJ für diese Klubs gemeinsame Arbeits- und Verwaltungsbereiche geschaffen werden, die auf der Grundlage der bestätigten materiellen und finanziellen Fonds eine rationellere und effektivere Klubarbeit ermöglichen. Zu § 7 Abs. 1 der Verordnung: H* §5 Die Träger schaffen in den Jugendklubs die für die Versorgung mit Getränken und Speisen erforderlichen Voraussetzungen. Zu § 7 Abs. 2 der Verordnung: §6 Die Verantwortung der Träger für die Unterstützung ihrer ehrenamtlich geleiteten Jugendklubs der FDJ umfaßt: die Unterstützung der FDJ-Klubräte bei der Organisation ihrer Leitungstätigkeit; dazu sind den Jugendklubleitern und anderen Mitgliedern der FDJ-Klubräte die erforderlichen Befugnisse zur eigenverantwortlichen Gestaltung der Klubarbeit zu übertragen; die Unterstützung der zuständigen Leitungen der FDJ und staatlichen Organe bei der politischen und der fachlich-methodischen Anleitung der ehrenamtlichen Klubfunktionäre ; die Gewinnung geeigneter Jugendlicher für die Jugendklubarbeit und die Sicherung ihrer Teilnahme an den erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen; die Anerkennung vorbildlicher Leistungen von Jugendlichen in der Jugendklubarbeit und die Förderung des Gemeinschaftslebens der Jugendklubmitglieder; die Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes für die gesamte Jugendklubarbeit in ihrem Verantwortungsbereich; dazu sind die Mitglieder der FDJ-Klubräte regelmäßig und aktenkundig zu belehren, in Qualifizierungsmaßnahmen für den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz einzubeziehen und die Voraussetzungen für ihren Einsatz als Veranstal-tüngsverantwortliche zu schaffen; die Einflußnahme auf eine dem Klubleben angemessene, ordnungsgemäße Eigenversorgung mit Getränken und Speisen durch Jugendklubmitglieder; die regelmäßige und aktenkundige Belehrung der FDJ-Klubräte über die Rechtsvorschriften zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit und zum Schutz der Kinder und. Jugendlichen; die Sicherung und Kontrolle einer ordnungsgemäßen Nachweisführung über die Klubtätigkeit; die Gewährleistung des Schutzes und der ordnungsgemäßen Nutzung des sozialistischen Eigentums. Zu § 7 Abs. 3 der Verordnung: §7 Die Nutzung von Räumlichkeiten, über die die Träger nicht selbst verfügen, erfolgt auf der Grundlage von Verträgen zwischen dem Träger und dem Verfügungsberechtigten über die Räumlichkeiten. In den Verträgen sind die Nutzungsbefugnisse der Jugendklubs der FDJ zu regeln. Zu § 9 Abs. 1 der Verordnung: §8 (1) Die ehrenamtlich geleiteten Jugendklubs der FDJ aller Träger nutzen für die Finanzierung ihrer Tätigkeit vornehmlich folgende Möglichkeiten: Einnahmen aus Veranstaltungen, Einnahmen aus der Versorgung mit Getränken und Speisen, Einnahmen aus Arbeitseinsätzen wie Sammlung von Sekundärrohstoffen, Teilnahme an der Bürgerinitiative „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“, Einnahmen aus anderen Eigenleistungen, Zuwendungen von Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen, die nicht Träger des Jugendklubs der FDJ sind, Mittel aus dem Konto junger Sozialisten. (2) Soweit finanzielle Mittel gemäß Abs. 1 für die Finanzierung der geplanten Klubaktivitäten nicht ausreichen, erhalten ehrenamtlich geleitete Jugendklubs der FDJ, deren Träger örtliche Räte sind, Zuwendungen aus dem Staatshaushalt, die vom Jugendklubleiter beim örtlichen Rat anzufordern und abzurechnen sind; Kombinate und Betriebe sind, Mittel entsprechend den Bestimmungen des § 21 der Verordnung vom 8. November 1979 über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe (GBl. I Nr. 38 S. 355) und den §§ 2 bis 4 der Anordnung vom 28. März 1972 über die Finanzierung der betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die Betreuung der Werktätigen Finanzierung der betrieblichen Betreuung (GBl. II Nr. 20 S. 225) sowie der Anordnung vom 7. Dezember 1984 über die Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens Rahmenricht- . linie (Sonderdruck Nr. 1191 des Gesetzblattes); kulturelle, wissenschaftliche und andere staatliche Einrichtungen sind, Zuwendungen im Rahmen der Haushaltspläne dieser Einrichtungen; Kulturhäuser der Gewerkschaften sind, Zuwendungen auf der Grundlage des § 226 des Arbeitsgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185); Einrichtungen der anderen gesellschaftlichen Organisationen sind, finanzielle Unterstützung gemäß den für die Einrichtung geltenden Festlegungen; Universitäten, Hoch- und Fachschulen im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen sind, Zuwendungen entsprechend den Festlegungen in diesem Bereich;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß vor allem die Befugnisse der Untersuchungsorgane Staatssicherheit mit hohem politischen und politisch-operativen Nutzeffekt zur Anwendung gelangen. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen, die Unterstützung dieser Kräfte mit Geld und eingeschleuster antisozialistischer Literatur, der Publizierung von ihnen verfaßter diskriminierender Schriften und deckte die Verbindung durch konspirative Mittel.

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