Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 215

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 215 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 215); [ngcrjsurhochsdiule Cottbüi Hochschulbibliothefe jz, 33 Ir. “Mi -f\ v\ I n \ - r- r ■* (' j § r\ v T* {\ * IpNiyyiijAtt (i-U.l ■mp -mm ■■■ ■Mi ' der Deutschen Demokratischen Republik 1987 Berlin, den 15. September 1987 Teil I Nr. 21 Tag Inhalt ,, Seite 18.8. 87 Durchführungsbestimmung zur Verordnung über den Neubau, die Modernisierung und1 Instandsetzung von Eigenheimen 215 Durchführungsbestimmung zur Verordnung über den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen vom 18. August 1987 Aufgrund des § 14 der Eigenheimverordnung vom 31. August 1978 (GBl. I Nr. 40 S. 425) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 25. Februar 1987 (GBl. I Nr. 7 S. 64) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu § 1 der Verordnung: §1 Begriffsbestimmung (1) Eigenheime sind Wohngebäude, die als persönliches Eigentum für den Wohnbedarf einer Familie bestimmt sind. (2) Als Eigenheim gilt auch ein Wohngebäude, das: 1. eine zweite Wohnung enthält, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit besonders zur Nutzung durch nahe Familienangehörige (Eltern, erwachsene Kinder) geeignet ist; 2. zwei selbständige Wohnungen enthält, soweit diese durch 2 Familien als Miteigentümer genutzt werden. (3) Der Neubau eines Eigenheimes mit einer zweiten selbständigen Wohnung zum Zwecke der Vermietung ist unzulässig. (4) Als Neubau von Eigenheimen gelten auch: 1. die Umgestaltung bisher nicht für Wohnzwecke genutzter Gebäude zum Eigenheim; 2. die Rekonstruktion bestehender Wohngebäude, die nach ihrem Bauzustand für den Abriß vorgesehen sind1; 3. der Anbau von Wohnräumen und Wohnnebenräümen an ein Gebäude, das in seiner Hauptfunktion nicht Wohnzwecken dient. 1 Z. Z. gilt die Abrißanordnung vom 8. November 1984 (GBl. I Nr. 36 S. 438) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 7. März 1986 (GBl. I Nr. 16 S. 261). (5) Als Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen gelten auch die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in Kleingartenanlagen des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK), sofern diese ständig für Wohnzwecke genutzt werden. Zu § 2 der Verordnung: §2 Nutzung von Material- und Leistungsreserven (1) Zur Verbesserung der Bereitstellung von Materialien und Ausrüstungen für den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen haben die Betriebe aller Zweige und Bereiche der Volkswirtschaft die Gewinnung von wiederverwendbarem Abbruchmaterial sowie die zusätzliche Produktion von Materialien und Ausrüstungsgegenständen durch intensive Nutzung betrieblicher Anlagen zu unterstützen. (2) Die Initiativen der Betriebe sind zu konzentrieren: in der Forstwirtschaft auf die zusätzliche Bereitstellung von wärmegedämmten Bauteilen, Dach- und Deckenkonstruktionen sowie Türen und Fenstern, im örtlich geleiteten Bauwesen auf die Erhöhung des Aufkommens an kleinformatigen Wandbaustoffen, Zuschlagstoffen, Betonwaren und Dämmstoffen, in der bezirksgeleiteten Industrie auf die erhöhte Bereitstellung von Holzbauelementen, Ausrüstungen sowie Leistungen des Tischler- und Elektrikerhandwerks. (3) Die gemäß Abs. 2 gewonnenen Materialien und Ausrüstungsgegenstände sind zweckgebunden für den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen im Territorium einzusetzen. Sie dürfen nicht für andere Bauaufgaben verwendet werden. (4) Die Werktätigen, die ein Eigenheim errichten, modernisieren oder instandsetzen, sind im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu unterstützen durch: Bereitstellung von Baumaschinen und Geräten, Durchführung von Transport-, Lade- und Montageleistungen unter Nutzung betrieblicher Grundmittel, Durchführung von Heizungs-, Sanitär-, Elektroinstallations- u. a. Bauleistungen, die von den Werktätigen nicht selbst erbracht werden können, einschließlich Projektierung und Bauleitung,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für alle Leiter der Diensteinheiten die. Auf gäbe, solche Einschätzungen zu führen, die über die Qualität und den operativen Wert der erarbeiteten inoffiziellen Berichte über einen längeren Zeitraum Auskunft geben. Es geht darum, aussagefähige, ständige Informationen über die inhaltlichen Ergebnisse der Arbeit zu erarbeiten. Diese müssen eine bedeutende Rolle bei der Anleitung und Kontrolle auf überprüften, die Tatsachen richtig widerspiegelnden Informationen zu begründen; Anleitung und Kontrolle stärker anhand der Plandokumente vorzunehmen. Wesentliche Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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