Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 210

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 210 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 210); 210 Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 1. September 1987 ordnen, daß die Benutzung dieser Bestandseinheiten nur nach schriftlicher Befürwortung des für den Benutzer zuständigen Leiters des Betriebes oder einer gesellschaftlichen Organisation erfolgen darf. §10 Pflichten der Benutzer (1) Die Benutzer sind verpflichtet, die Bestandseinheiten und Einrichtungen der Bibliothek sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Bestandseinheiten, die sie zum Zweck der Benutzung in Besitz haben, sind vor Beschädigung und Verlust zu schützen und nach Gebrauch vollständig und unversehrt der Bibliothek zurückzugeben. Bei der Ausleihe außer Haus haben die Benutzer den Zustand und die Vollständigkeit der ihnen übergebenen Bestandseinheiten zu überprüfen und sichtbare Mängel sofort, andere Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung der Bibliothek anzuzeigen. (2) In den Bibliotheksräumen haben die Benutzer aufeinander Rücksicht zu nehmen, die erforderliche Ruhe zu bewahren und andere Verhaltensweisen, die die ungestörte Benutzung beeinträchtigen oder die Bestandseinheiten gefährden, zu unterlassen. §11 Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit (1) Die Bibliothek kann durch Hausordnung oder in anderer geeigneter Weise Regelungen für das Verhalten in ihren Räumlichkeiten treffen. Sie kann insbesondere verlangen, daß die' Benutzer ihre Garderobe und andere mitgebrachte Sachen (z. B. Taschen) während des Bibliotheksbesuches zur Aufbewahrung abgeben. Große, schwere oder sperrige Gegenstände, Tiere und andere der Aufbewahrungspflicht nicht unterliegenden Sachen dürfen in die Bibliothek nicht mitgebracht werden.' (2) Zur Gewährleistung einer ungestörten und dem Ziel der Benutzung dienenden Ordnung und Sicherheit haben die Mitarbeiter der Bibliothek das Recht, Benutzer aus der Bibliothek zu weisen und bei wiederholten Verstößen gegen die Verhaltenspflichten von der Benutzung der Bibliothek befristet auszuschließen und die Benutzerkarte einzuziehen. § 12 Verantwortlichkeit der Benutzer (1) Der Benutzer ist der Bibliothek für alle während der Ausleihe an der Bestandseinheit eingetretenen Schäden einschließlich ihres Verlustes verantwortlich, soweit nicht der Schaden oder Verlust auch bei der Bibliothek eingetreten wäre. (2) Die Verpflichtung zum Schadenersatz umfaßt den Ersatz aller erforderlichen Aufwendungen der Bibliothek zur Wiederherstellung ihres Bestandes in der Qualität, wie sie vor dem Schadensfall bestand. (3) Bibliothek und Benutzer sollen über Art und Weise der Erfüllung einer Schadenersatzpflicht des Benutzers geeignete Vereinbarungen abschließen. Das betrifft insbesondere die Möglichkeit, ein identisches Ersatzstück zu beschaffen, die Bestandseinheit wiederherzustellen (z. B. Restaurierung, Kopie in Originalformat oder -umfang) oder ersatzweise eine gleichwertige andere Bestandseinheit zu liefern. Dabei ist gegebenenfalls zusätzlich Wertausgleich in Geld zu leisten. Erfolgt der Ersatz einer Bestandseinheit, sind für die Einarbeitung in den Bestand der Bibliothek Aufwendungen gemäß Ziff. 6.2. der Anlage zu entrichten. (4) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, entscheidet der Leiter der Bibliothek über die Art und Weise der Wiederherstellung des Bestandes. Er teilt dem Benutzer mit, welche Maßnahmen dazu notwendig sind und welche Auf-r Wendungen sie erfordern. Die Kosten sind dem Benutzer nachzuweisen. (5) Ist eine Wiederherstellung des Bestandes nicht möglich, hat der Benutzer Schadenersatz in Geld in der Höhe zu leisten, wie es die Wiederherstellung erfordern würde. § 13 Kosten und Gebühren (1) Die nach dieser Anordnung der Bibliothek entstehenden Kosten und Gebühren sind auf dem Verwaltungsweg vollstreckbar.2 (2) Ist ein Vollstreckungsverfahren wegen zivilrechtlicher Forderungen vom Gericht einzuleiten und sind gleichzeitig Kosten und Gebühren gemäß Abs. 1 zu vollstrecken, so erfolgt die Vollstreckung dieser Kosten und Gebühren innerhalb des gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens. §14 Beschwerderegelung (1) Der Benutzer kann gegen die auf der Grundlage dieser Anordnung ihm gegenüber getroffene Entscheidung des Leiters oder der Mitarbeiter der Bibliothek Beschwerde ein-legen. Die Entscheidung hat eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten. (2) Die Beschwerde ist schriftlich unter Angabe der Gründe innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnisnahme der Entscheidung bei dem Leiter der Bibliothek einzulegen. Sie hat aufschiebende Wirkung, ausgenommen in den Fällen der §§ 8 Abs. 4 und 11 Abs. 2. (3) Der Leiter der Bibliothek hat über die Beschwerde innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist an den für diese Bibliothek zuständigen örtlichen Rat (Mitglied des Rates für Kultur bzw. Bürgermeister) zur Entscheidung weiterzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der örtliche Rat entscheidet innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig. (4) Kann in Ausnahmefällen keine Entscheidung innerhalb dieser Frist getroffen werden, ist dem Einreicher der Beschwerde rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (5) Die Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerde auszuhändigen oder zuzusenden. § 15 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1987 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 17. Juni 1968 über die Benutzung der staatlichen allgemeinen öffentlichen Bibliotheken der Deutschen Demokratischen Republik Benutzungsordnung (GBl. II Nr. 80 S. 637) in der Fassung der Ziff. 8 der Anlage zur Anordnung vom 28. Juni 1971 über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe auf dem Gebiet der Kultur (GBl. II Nr. 61 S. 539) außer Kraft. Berlin, den 14. August 1987 Der Minister für Kultur Dr. Hoffmann 2 z. Z. gilt die Verordnung vom 6. Dezember 1968 Uber die Vollstreckung wegen Geldforderungen der Staatsorgane und staatlichen Einrichtungen (GBl. II 1969 Nr. 6 S. 81).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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