Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 203

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 203 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 203); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 25. August 1987 203 betreiben; sind für die Betriebssicherheit und Punktionsfähigkeit sowie den zweckgerechten Einsatz der in der medizinischen und veterinärmedizinischen Betreuung angewendeten medizintechnischen Erzeugnisse verantwortlich. (2) Zur Gewährleistung und Wiederherstellung der Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit medizintechnischer Erzeugnisse sind die technischen Leistungsbereiche der Betreiber, die zuständigen Reparatur- und Wartungsdienste der Industrie und für die Eichung die meßtechnischen Prüfstellen des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung in Anspruch zu nehmen. Schlußbestimmung §20 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Oktober 1987 in Kraft. Berlin, den 3. August 1987 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger * 1 Anordnung über das Statut des Institutes für Bergbausicherheit vom 30. Juni 1987 Auf der Grundlage des §10 Abs. 5 der Verordnung vom 14. Januar 1970 über das Statut der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 11 S. 57) wird folgendes angeordnet: §1 Stellung (1) Das Institut für Bergbausicherheit (nachfolgend Institut genannt) ist die wissenschaftlich-technische Einrichtung der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend Oberste Bergbehörde genannt) zur Wahrnehmung von Aufgaben, die auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technik zur Gewährleistung der Bergbausicherheit erforderlich sind. (2) Das Institut erfüllt seine Aufgaben'huf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften sowie der Anweisungen des Leiters der Obersten Bergbehörde. (3) Auf der Grundlage des Planes und von Weisungen des Leiters der Obersten Bergbehörde bearbeitet das Institut For-schungs- und Entwicklungs- sowie Standardisierungsaufgaben und übt Gutachter- und Beratertätigkeit aus. Es führt diese Tätigkeiten vorrangig für die Oberste Bergbehörde sowie in Abstimmung mit der Oberbten Bergbehörde für die der staatlichen Bergaufsicht unterliegenden Kombinate und Betriebe und für Kombinate und Betriebe, die Bergbauausrüstungen hersteilen und liefern, durch. Die Übernahme von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben für andere Bereiche der Volkswirtschaft bedarf der Zustimmung des Leiters der Obersten Bergbehörde. §2 Zielstellung Die wissenschaftlich-technische Tätigkeit des Institutes ist zu richten auf a) den wissenschaftlichen Vorlauf für die Gewährleistung der Bergbausicherheit einschließlich des Brand- und Explosionsschutzes bei der geologischen Untersuchung, bei der Gewinnung und Veredlung mineralischer Rohstoffe, bei der Nutzung unterirdischer Raumressourcen sowie bei den sonstigen Nutzungen der Erdkruste, b) die Weiterentwicklung des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens, c) die Verhütung, Bekämpfung und Begrenzung der Auswirkungen von Havarien und Bränden im Aufsichtsbereich der Obersten Bergbehörde und d) die Vervollkommnung der Bestimmungen der staatlichen Bergaufsichtsorgane auf dem Gebiet der Bergbausicherheit. Aufgaben §3 (1) Die wissenschaftlich-technische Tätigkeit des Institutes erstreckt sich insbesondere auf 1. die Geomechanik in bezug auf a) die Beherrschung des Gebirges bei der Herstellung und Nutzung von Grubenbauen für die geologische Untersuchung und die Gesinnung mineralischer Rohstoffe unter besonderer Beachtung des Vorhandenseins von Wasser, Laugen und Gas, bei der unterirdischen behälterlosen Speicherung von Gasen und Flüssigkeiten und bei der Herstellung, Herrichtung und Nutzung unterirdischer Hohlräume, b) die standsichere Gestaltung von Böschungen im Festgestein und von Bergbauhalden sowie c) die sichere Verwahrung von untertägigen bergbaulichen Anlagen und unterirdischen Hohlräumen; 2. den Brand- und Explosionsschutz im Hinblick auf die Vermeidung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen und die Verminderung ihrer Auswirkungen; 3. die Festlegung von Kriterien für die Einordnung von chemischen Stoffen als* Explosivstoffe sowie den gefahrlosen Umgang mit Sprengstoffen, Zündmitteln und Sprengzube-hör; 4. technische Sicherheitsmaßnahmen für bergbauliche Prozesse, Anlagen und Ausrüstungen bei der Anwendung der Prozeßsteuerung und Prozeßüberwachung unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes der Mikroelektronik; 5. die technische Sicherheit von Maschinen und Anlagen, insbesondere von Schachtförderanlagen, Tagebaugroßgeräten und Bohranlagen sowie den Einsatz von Drahtseilen für Gewinnung, Förderung, Fahrung und Transport; -6. die Bewetterung, das Grubenklima und die Abwendung von Gefährdungen durch gas- und staubförmige Verunreinigungen der Wetter; 7. das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen im Hinblick auf die Suche, Rettung und Bergung von Menschen und die Bekämpfung von Havarien; 8. den wissenschaftlichen Gerätebau für die Rationalisierung der Forschungs-, Entwicklungs- und Prüftätigkeit. (2) Das Institut führt Prüfungen durch, zu denen es durch Rechtsvorschriften oder durch Weisungen des Leiters der Obersten Bergbehörde verpflichtet ist. (3) Das Institut nimmt die ihm auf dem Gebiet der Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung übertragenen Aufgaben wahr.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die Konspiration von gewährleistet ist, durch ständige Überbetonung anderer Faktoren vom abzulenken, beim weiteren Einsatz von sorgfältig Veränderungen der politisch-operativen Vorgangslage zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit Untergrundtätigkeit von Bedeutung sind. Das sind, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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